Selber Strom produzieren //
Sie planen den Bau einer Energieerzeugungsanlage und die Energie ins Netz der SAK einzuspeisen? Dann sind Sie bei uns richtig. Ihre Energieerzeugungsanlage wird aufgrund des eingereichten Anschlussgesuches von der SAK auf die Netzverträglichkeit geprüft.
Wichtige Informationen zum Anschluss von Energieerzeugungsanlagen finden Sie unter folgenden Links:
- Checkliste für den Anschluss von Energieerzeugungsanlagen
- Merkblatt für Energieerzeugungsanlagen zur Messung und Vergütung
- Schema zum Anschluss einer Bruttomessung
- Schema zum Anschluss einer Nettomessung
- Rücklieferungspreise RES 2013 und REM 2013
- Merkblatt für die maximale Einspeiseleistung von Energieerzeugungsanlagen
- Messkosten für Energieerzeugungsanlagen grösser als 30kVA (2013)
Bei Fragen zum Anschluss von Energieerzeugungsanlagen hilft Ihnen Marc Lengg 071 229 53 11 oder marc.lengg@sak.ch gerne weiter.
Falls Sie unverbindlich den Parallelbetrieb einer Energieerzeugungsanlage anfragen wollen, dann können Sie dies mit unserem Anfrageformular tun.
Kostendeckende Einspeisevergütung - KEV
Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) ist für folgende Technologien vorgesehen: Wasserkraft (bis 10 Megawatt MW), Photovoltaik, Windenergie, Geothermie, Biomasse und Abfälle aus Biomasse.
Die Vergütungstarife für Elektrizität aus erneuerbaren Energien wurden anhand von Referenzanlagen pro Technologie und Leistungsklasse festgelegt. Die Vergütungsdauer beträgt je nach Technologie 20 bis 25 Jahre.
Aufgrund der zu erwartenden technologischen Fortschritte und zunehmender Marktreife der Technologien ist ein Absenkpfad für die Vergütungstarife vorgesehen. Diese Absenkung betrifft jeweils nur die neu angemeldeten Anlagen; sie erhalten über die gesamte Vergütungsdauer einen dann konstant bleibenden Vergütungstarif.
Wer sich für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) entscheidet, kann seine produzierte Energie nicht gleichzeitig auch am freien Ökostrommarkt verkaufen.
Drei Varianten der Einspeisevergütung