stromqualitäten und preise 2022
ihr jährlicher gesamtenergiebezug ist weniger als 100'000 kwh.
* Sämtliche Stromqualitäten enthalten den durch die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) des Bundes geförderten Strom. Sein Prozentsatz ändert sich jährlich.
** Detaillierte Informationen zur «naturemade-Zertifizierung» finden Sie unter www.naturemade.ch.
- Pro verkaufte Kilowattstunde Photovoltaik und naturemade star zertifizierte Wasserkraft fliesst 0.7 Rp./kWh in einen Fonds für ökologische Verbesserungsmassnahmen. Die Förderung der Biodiversität ist eines der Kernanliegen des Gütesiegels naturemade. Mit den Fondsgeldern werden Lebensräume in und an Gewässern aufgewertet oder neu geschaffen
- 100 % unseres Naturstroms stammt aus Schweizer Kraftwerken (Basis Stromkennzeichnung Privatkunden).
- Der Wechsel der Stromqualität kann jeweils auf ein Monatsende vollzogen werden. Die Produkte der SAK sind nur im Netzgebiet der SAK erhältlich.
- Wenn Sie umziehen, melden Sie uns dies bitte frühzeitig, damit wir alle notwendigen Anpassungen vornehmen können: Telefon 071 229 53 14 oder unter Adressänderungen
ihr strompreis kompakt
Gültig ab 1. Januar 2022
Das Energieprodukt Kompakt ist für Haushalte und Kleingewerbe mit jährlichem Gesamtenergiebezug bis 50’000 kWh.
s
energieprodukt kompakt
exkl. MWSTenergieprodukt kompakt
exkl. MWSTnetznutzung ssn400
exkl. MWSTnetznutzung ssn400
exkl. MWSTabgaben
exkl. MWSTabgaben
exkl. MWSTkomplettpreise
inkl. 7.7% MWST (Energie, Netznutzung und Abgaben, exkl. Abgaben an Gemeinden)komplettpreise
inkl. 7.7% MWST (Energie, Netznutzung und Abgaben, exkl. Abgaben an Gemeinden)b
energieprodukt kompakt
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energieprodukt kompakt
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abgabenkomplettpreise
inkl. 7.7% MWST (Energie, Netznutzung und Abgaben, exkl. Abgaben an Gemeinden)Durchgehender Einheitspreis (00.00 bis 24.00 Uhr)
Preisänderungen vorbehalten. Das Lieferverhältnis gilt auf unbestimmte Dauer.
Die Preise gelten vorbehältlich weiterer Beschlüsse der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom).
* Detaillierte Informationen zu den Abgaben an Gemeinden finden Sie hier.
ihr strompreis premium
Gültig ab 1. Januar 2022
Das Energieprodukt Premium ist für Haushalte und Kleingewerbe mit jährlichem Gesamtenergiebezug bis 50’000 kWh.
s
energieprodukt premium
exkl. MWSTenergieprodukt premium
exkl. MWSTnetznutzung sdn400
exkl. MWSTnetznutzung sdn400
exkl. MWSTabgaben
exkl. MWSTabgaben
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inkl. 7.7% MWST (Energie, Netznutzung und Abgaben, exkl. Abgaben an Gemeinden)b
energieprodukt premium
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inkl. 7.7% MWST (Energie, Netznutzung und Abgaben, exkl. Abgaben an Gemeinden)g
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abgabenkomplettpreise
inkl. 7.7% MWST (Energie, Netznutzung und Abgaben, exkl. Abgaben an Gemeinden)Normallast (T1)
Montag bis Freitag: 07.00 bis 19.00 Uhr
Schwachlast (T2)
Montag bis Freitag: 00.00 bis 07.00 Uhr | 19.00 bis 24.00 Uhr
Samstag bis Sonntag: 00.00 bis 24.00 Uhr
Preisänderungen vorbehalten. Das Lieferverhältnis gilt auf unbestimmte Dauer.
Die Preise gelten vorbehältlich weiterer Beschlüsse der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom).
* Detaillierte Informationen zu den Abgaben an Gemeinden finden Sie hier.
** Basiskundengruppe
ihr strompreis expert
Gültig ab 1. Januar 2022
Ihr Energieprodukt Expert ist ideal für Klein- und mittelständische Betriebe mit einem jährlichen Gesamtenergiebezug zwischen 50’000 & 100'000 kWh. Sie profitieren von separaten Preisen für Normal- und Schwachlast (T1/ T2).
s
energieprodukt expert
exkl. MWSTenergieprodukt expert
exkl. MWSTnetznutzung spn400
exkl. MWSTnetznutzung spn400
exkl. MWSTabgaben
exkl. MWSTabgaben
exkl. MWSTkomplettpreise
inkl. 7.7% MWST (Energie, Netznutzung und Abgaben, exkl. Abgaben an Gemeinden)komplettpreise
inkl. 7.7% MWST (Energie, Netznutzung und Abgaben, exkl. Abgaben an Gemeinden)b
energieprodukt expert
energieprodukt expertnetznutzung spn400
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inkl. 7.7% MWST (Energie, Netznutzung und Abgaben, exkl. Abgaben an Gemeinden)g
energieprodukt expert
energieprodukt expertnetznutzung spn400
netznutzung spn400abgaben
abgabenkomplettpreise
inkl. 7.7% MWST (Energie, Netznutzung und Abgaben, exkl. Abgaben an Gemeinden)Normallast (T1)
Montag bis Freitag: 07.00 bis 19.00 Uhr
Schwachlast (T2)
Montag bis Freitag: 00.00 bis 07.00 Uhr | 19.00 bis 24.00 Uhr
Samstag bis Sonntag: 00.00 bis 24.00 Uhr
Preisänderungen vorbehalten. Das Lieferverhältnis gilt auf unbestimmte Dauer.
Die Preise gelten vorbehältlich weiterer Beschlüsse der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom).
* Detaillierte Informationen zu den Abgaben an Gemeinden finden Sie hier.
ihr strompreis comfort
Gültig ab 1. Januar 2022
Ihr Energieprodukt Comfort ist optimal für Kunden mit einem jährlichen Gesamtenergiebezug bis 50’000 kWh, mit steuerbaren Lieferanteilen (z. B. Wärmepumpen). Sie fahren doppelt günstig: dank Steuerung des Bezugs bei Höchstbelastung im Netz und dank separaten Preisen für Normal- und Schwachlast (T1/ T2).
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energieprodukt comfort
exkl. MWSTenergieprodukt comfort
exkl. MWSTnetznutzung scn400
exkl. MWSTnetznutzung scn400
exkl. MWSTabgaben
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exkl. MWSTkomplettpreise
inkl. 7.7% MWST (Energie, Netznutzung und Abgaben, exkl. Abgaben an Gemeinden)komplettpreise
inkl. 7.7% MWST (Energie, Netznutzung und Abgaben, exkl. Abgaben an Gemeinden)b
energieprodukt comfort
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netznutzung scn400abgaben
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inkl. 7.7% MWST (Energie, Netznutzung und Abgaben, exkl. Abgaben an Gemeinden)g
energieprodukt comfort
energieprodukt comfortnetznutzung scn400
netznutzung scn400abgaben
abgabenkomplettpreise
inkl. 7.7% MWST (Energie, Netznutzung und Abgaben, exkl. Abgaben an Gemeinden)Normallast (T1)
Montag bis Freitag: 07.00 bis 19.00 Uhr
Schwachlast (T2)
Montag bis Freitag: 00.00 bis 07.00 Uhr | 19.00 bis 24.00 Uhr
Samstag bis Sonntag: 00.00 bis 24.00 Uhr
Preisänderungen vorbehalten. Das Lieferverhältnis gilt auf unbestimmte Dauer.
Die Preise gelten vorbehältlich weiterer Beschlüsse der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom).
* Detaillierte Informationen zu den Abgaben an Gemeinden finden Sie hier.
Die Verrechnung und Ausweisung von gesetzlichen und sonstigen Abgaben erfolgt separat. Gesetzliche Abgaben werden zu den jeweils geltenden und publizierten Ansätzen verrechnet. Diese setzen sich aus den nachfolgenden Bestandteilen zusammen.
Netzzuschlag nach Art. 35 Abs. 1 EnG
Beinhaltet den Zuschlag auf dem Netznutzungsentgelt für das Übertragungsnetz gemäss Art. 35 Energiegesetz (EnG). Mit dem Netzzuschlag werden finanziert: Die Einspeiseprämie nach Artikel 21 im Einspeisevergütungssystem und die damit verbundenen Abwicklungskosten, die nicht durch Marktpreise gedeckten Kosten für Einspeisevergütungen nach bisherigem Recht, die nicht durch Marktpreise gedeckten Kosten für die Mehrkosten-Vergütungen nach Artikel 73 Absatz 4, die Einmalvergütung nach Artikel 25 und die Investitionsbeiträge nach den Artikeln 26 und 27, die Marktprämie für Elektrizität aus Grosswasserkraftanlagen nach Artikel 30, die Kosten der wettbewerblichen Ausschreibungen nach Artikel 32, die Geothermie-Erkundungsbeiträge und die Verluste aus Geothermie-Garantien nach Artikel 33, die Entschädigung nach Artikel 34, die jeweiligen Vollzugskosten, insbesondere die notwendigen Kosten der Vollzugsstelle, die Kosten des BFE, die diesem aus seinen Aufgaben gegenüber der Vollzugsstelle entstehen.
- Der Ansatz für das Jahr 2022 beträgt: 2.30 Rp./kWh (exkl. MWST)
Die SAK hat aufgrund der veränderten Gesetzgebung die bisherige Einforderung und Auszahlung von freiwilligen Zuweisungen an die Gemeinden per Ende 2011 eingestellt. Die Abgeltung für den gesteigerten Gemeingebrauch erfolgt neu, gemäss individuellem Beschluss des Gemeinderates, durch eine Abgabe nach kantonalem Strassengesetz.
Die Abgaben an die Gemeinden werden eingefordert, sofern die versorgten Gemeinden einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss gefasst haben. Sie werden anhand der an Endkunden ausgespeisten Energiemenge in Kilowattstunden (kWh) erhoben.
Die SAK fordert diese Kosten ab 2013 auf der Netznutzungsrechnung unter der Position «Abgaben an Gemeinden» ein und leitet den Betrag an Ihre Gemeinde weiter.
Die Abgabehöhe der Gemeinden, welche per 1.1.2022 eine Abgabe erheben, entnehmen Sie bitte der Tabelle.
Gemeinde | Kanton | Abgabe Niederspannung [Rp./kWh] |
Abgabe Mittelspannung [Rp./kWh] |
---|---|---|---|
Altstätten | SG | 1.05 | 1.05 |
Amden | SG | 0.60 | - |
Bad Ragaz | SG | 0.60 | - |
Bürglen | TG | 0.49 | - |
Degersheim | SG | 0.60 | - |
Eggersriet | SG | 0.60 | - |
Ernetschwil | SG | 0.60 | - |
Eschenbach | SG | 0.60 | - |
Flawil | SG | 0.60 | - |
Gams | SG | 0.60 | - |
Goldingen | SG | 0.60 | - |
Gommiswald | SG | 0.60 | - |
Kaltbrunn | SG | 0.60 | - |
Kirchberg | SG | 0.31 | 0.31 |
Lichtensteig | SG | 0.90 | 0.30 |
Muolen | SG | 0.60 | - |
Neckertal | SG | 0.60 | - |
Nesslau-Krummenau | SG | 0.60 | - |
Oberhelfenschwil | SG | 0.60 | - |
Oberriet | SG | 0.60 | - |
Oberuzwil | SG | 1.00 | 0.20 |
Pfäfers | SG | 0.60 | - |
Rieden | SG | 0.60 | - |
Rüthi | SG | 0.60 | - |
Sargans | SG | 0.60 | - |
St. Gallenkappel | SG | 0.60 | - |
Sennwald | SG | 0.60 | - |
Stein SG | SG | 0.60 | - |
Untereggen | SG | 0.60 | - |
Uznach | SG | 0.60 | - |
Uzwil | SG | 1.00 | 0.20 |
Weesen | SG | 0.60 | - |
Wil | SG | 0.3120 | 0.3120 |
Wildhaus-Alt St. Johann | SG | 0.60 | - |
Zuzwil | SG | 0.60 | - |
Systemdienstleistungen (SDL)
Die Kosten für die Systemdienstleistungen (SDL) des Übertragungsnetzbetreibers (ÜNB) werden vom nationalen ÜNB «swissgrid ag» situationsgerecht den Betreibern der verschiedenen Netzebenen mit Endverbrauchern direkt belastet. Die anfälligen Kosten für die von der nationalen Netzgesellschaft selbst erbrachten oder nach marktorientierten, diskriminierungsfreien und transparenten Verfahren beschafften Systemdienstleistungen, werden auf jede konsumierte Kilowattstunde (kWh) umgelegt. Es gelten jeweils die gesetzlich gültigen Ansätze. Systemdienstleistungen sind Bestandteil der Netznutzungsentgelte, werden jedoch separat ausgewiesen.
- Der Ansatz für das Jahr 2022 beträgt: 0.16 Rp./kWh (exkl. MWST)