Strom - das wichtigste in kürze
Strom ist ein zentraler Bestandteil der täglichen Versorgung. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Strom – von spezifischen Themen wie Rücklieferung und Boilerschaltung bis hin zu Fragen zu Preisen und Tarifen. Die Inhalte sind kompakt aufbereitet, sodass Sie sich schnell einen Überblick verschaffen und bei Bedarf gezielt vertiefende Informationen abrufen können.
Wie kommt der strompreis zustande?
Strom: Fragen & Antworten
Für einen Haushalt mit vier Personen wird der Strom im Jahr 2026 im Durchschnitt um 4,43 % günstiger. Der Preis pro Kilowattstunde inkl. Messtarif sinkt von rund 30,07 Rappen im Jahr 2025 auf etwa 28,74 Rappen im Jahr 2026.
Die Lage am Terminmarkt hat sich während der Beschaffungsperiode für das Jahr 2026 beruhigt. Die geopolitischen Spannungen konnten die Strompreise nicht dauerhaft nach oben treiben. Für einen durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt (ElCom-Verbrauchs-Kategorie H4) sinkt der Energiepreis 2026 im Vergleich zu 2025 von 15,94 Rp./kWh auf 13,97 Rp./kWh – das entspricht einem Rückgang von 14 %).
Die Energiepreise hängen von drei Einflussgrössen ab:
- Wie viel Strom der Anbieter selbst produziert.
- Wie viel Strom die Kunden zurückliefern.
- Wie viel Strom der Anbieter am Markt kauft und wie er das macht.
Energieversorger mit eigenen Kraftwerken, die unter Marktpreisen produzieren, können ihren Kunden tiefere Energietarife anbieten, da sie die Kraftwerke zu Gestehungskosten in ihr Portfolio einbeziehen können. SAK verfügt über einen geringen Anteil an Eigenproduktion und beschafft die fehlende Energie rollierend über drei Jahre am Strommarkt. Diese langfristige Beschaffungsstrategie reduziert die Risiken grosser Preisschwankungen.
Das aktuelle Marktpreisniveau ist gesunken. Dennoch enthält das aktuelle Beschaffungsportfolio der SAK noch einen grossen Teil von Tranchen aus früheren Jahren, in denen die Marktpreise höher waren.
SAK kann die Tarife anderer Anbieter nicht kommentieren.
Hauptgrund sind anhaltend hohe Investitionen in die Netzinfrastruktur, vor allem aufgrund der Umsetzung der Energiestrategie. Diese erfordert massive Investitionen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Weitere Gründe sind steigende Instandhaltungs- und Materialkosten, regulatorischen Anforderungen und Vorgaben aus der Mantelerlassumsetzung. Auch der rückläufige Stromverbrauch – z.B. aufgrund milder Winter oder zunehmender Produktion erneuerbarer Energien – führt dazu, dass die Netzkosten (die grösstenteils Fixkosten sind) auf weniger Kilowattstunden verteilt werden.
Die «solidarisierten Kosten über das Übertragungsnetz» sind Kosten, die schweizweit über das Übertragungsnetz auf alle Stromkunden verteilt werden.
Ab dem 1. Januar 2026 werden diese Kosten erstmals direkt bei den Endkunden erhoben. Sie betragen 0,05 Rp./kWh. Diese neue Kostenkomponente wurde vom Parlament beschlossen und setzt sich derzeit aus 0,04 Rp./kWh für den Tarif für Netzverstärkungen sowie 0,01 Rp./kWh für die Überbrückungshilfe für die Stahlindustrie zusammen.
Im Zuge des Mantelerlasses wird die Rückliefervergütung für ins Netz eingespeiste Energie neu ausgestaltet. Anstelle eines fixen Preises erfolgt die Vergütung ab 2026 zu einem vom Bund quartalsweise publizierten Referenzmarktpreis. Damit orientiert sich die Vergütung künftig stärker am tatsächlichen Marktpreis.
Der Referenzmarktpreis wird durch das Bundesamt für Energie (BFE) quartalsweise berechnet und basiert auf den tatsächlichen Stundenpreisen an der Strombörse. Diese werden mit der effektiven Stromeinspeisung der jeweiligen Technologie bewertet, wodurch sich der durchschnittliche Preis für Energie einer bestimmten Technologie (Photovoltaik oder Wasserkraft) ergibt. Dieser Preis dient ab dem 1. Januar 2026 als Grundlage, um die Höhe der Rückvergütung für selbst erzeugten Strom schweizweit und einheitlich zu bestimmen.
Link auf die vergangenen und aktuellen Referenzmarktpreise des BFE
Als Absicherung gegen tiefe Marktpreise besteht für die Stromproduzenten (Photovoltaik und Wasserkraft) mit einer Anlagegrösse unter 150 kWp (Modulleistung) eine zugesicherte Mindestvergütung. Das Gesetz gibt vor, dass die Mindestvergütungen so bemessen sein müssen, dass damit typische Anlagen über ihre Lebensdauer amortisiert werden können, und zwar selbst dann, wenn der Marktpreis über die ganzen 25 Jahre tiefer liegt. Das schafft auch in Zeiten tiefer Marktpreise Investitionssicherheit für die Betreiber von kleineren Anlagen (EnV Art.12).
Die Mindestvergütung kommt zur Anwendung, wenn der Referenzmarktpreis unter ein vorgegebenes Niveau fällt (Informationen gemäss Grafik). Dadurch erhalten Betreiberinnen und Betreiber kleiner und mittlerer Solar- und Wasserkraftanlagen bis 150 kWp eine erhöhte Investitionssicherheit.
Grafik: Minimalvergütung je Anlagengrösse mit/ohne Eigenverbrauch
- Photovoltaikanlagen < 30 kW: Mindestvergütung 6 Rp./kWh oder RMP – best Case
- Photovoltaikanlagen ≥ 30 kW mit Eigenverbrauch:
anlagengrössenabhängige Mindestvergütung (gemäss Grafik)- < 30 kW: 6 Rp./kWh ≥ 30 kW: 0.- Rp./kWh oder RMP pro Quartal – best Case
Rechnungsbeispiel: 130 kW-Modulgrösse der Photovoltaikanlage
(6 Rp./kWh x 30 kW + 0 Rp./kWh x 100 kW) / 130 kW = Ø 1,38 Rp./kWh Mininamalvergütung) - Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch ≥ 30 kW und <150kW: 6,2 Rp./kWh
- Wasserkraftanlagen: 12 Rp./kWh
- < 30 kW: 6 Rp./kWh ≥ 30 kW: 0.- Rp./kWh oder RMP pro Quartal – best Case
Betreiber von Solar- und Wasserkraftanlagen über 150 kWp erhalten für die gesamte Rücklieferung ab dem 1. Januar 2026 den Referenzmarktpreis vergütet (keine Minimalvergütung).
Für die Abrechnung der Energierückvergütung bis zum 31. Dezember 2025 werden noch die bestehenden Tarifbezeichnungen (RES E und RES EM) verwendet.
Ab dem 01. Januar 2026 wird aufgrund der neuen Berechnungslogik die Energierückvergütung neue Tarifbezeichnungen erhalten (RL MIN und RL RMP):
- Für Anlagen bis zu 150 kVA:
Bis 31. Dezember 2025: RES E / neu ab 01. Janaur 2026: RL MIN - Für Anlagen (ab 150 kVA):
Bis 31. Dezember 2025: RES EM / neu ab 01. Januar 2026: RL RMP
Die Abrechnung/ die Rückvergütung erfolgt vierteljährlich, nach Vorhandensein der Messdaten sowie nach der Veröffentlichung des Referenzmarktpreises durch das BFE, jeweils im Folgemonat .
Das Parlament berät bereits ein neues Vergütungssystem der Energierückliefervergütung. Zukünftig soll der Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung (Stunde) anstatt des gemittelten Referenzmarkpreises pro Quartal ausbezahlt werden.
Mit dieser möglichen neuen Anpassung, sollen Betreiber von Energieerzeugungsanlagen dazu motiviert werden, bei sehr tiefen oder sogar negativen Energiepreisen, keinen Strom ins vorgelagerte Stromnetz einzuspeisen. Sondern diese selber produzierte Energie, wenn möglich für eigene Anwendungen einzusetzen.
Genauere Angaben können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine gemacht werden.
Die Abtretung der Herkunftsnachweise aus Photovoltaikanlagen an die SAK ist weiterhin möglich, wodurch Sie einen Zusatzerlös für die eingespeiste Energie erhalten können.
Der Vergütungsansatz für HKN beträgt ab dem 1. Januar 2026 bei der SAk 1.50 Rp./kWh. Gründe für die tieferen Vergütungsansätzte als im Jahr 2025 sind stagnierende Nachfrage nach HKN und ein immer grösseres Angebot.
Weitere Informationen zu allen Rücklieferprodukten der SAK finden Sie unten in der Produktesammlung Energie 2026.
Die ElCom (Eidgenössische Elektrizitätskommission), die staatliche Regulierungsbehörde, hat in der Weisung 4/2024 Vorgaben zur Kommunikation von Preiserhöhungen- und senkungen gemacht. Diese Vorgaben müssen von SAK – wie von allen Verteilnetzbetreibern der Schweiz – ab der Tarifpublikation 2025 detailliert umgesetzt werden. Die Umsetzung erfolgt jährlich und mit bestimmten Mindestvorgaben.
Wichtige Zusatzinformationen zum Schreiben «Mitteilung zu Tarifänderungen»:
- Die Informationen betreffen die gesamten Netzkosten, inklusive der Kosten der höheren Spannungsebenen wie Mittelspannung, sowie die gesamten Energiekosten für die Grundversorgung der SAK (1. Seite der Mitteilung).
- Zusätzlich müssen die Kundensegmente der Basiskundengruppe und der Gewerbekunden (Niederspannung) individuell und transparent über die Tarifänderungen informiert werden (2. und folgende Seiten der Mitteilung).
Die Kommunikation an die SAK Endkunden erfolgt jährlich vor dem 30. November mit einem Schreiben, das voraussichtlich im Oktober versendet wird.
Ab dem 1. September finden Sie alle Informationen untenstehend:
Der Messtarif wird aufgrund von Vorgaben aus der Mantelerlassumsetzung national eingeführt. Er betrifft die Kosten für die Messung (Stromzähler) und die Abrechnung der Messdaten. Ziel ist es, für die Kunden mehr Transparenz zu schaffen. Zudem werden die Kosten künftig verursachergerecht pro Kunde verrechnet.
Bis Ende 2025 sind diese Messkosten noch Bestandteil der Netzkosten. Ab dem 1. Januar 2026 werden die Messkosten aus den Netzkosten herausgerechnet und als separates Produkt bzw. als eigene Verrechnungsposition ausgewiesen.
SAK unterscheidet insgesamt vier verschiedene Messtarife. Diese werden jährlich neu festgelegt und bis spätestens 31. August veröffentlicht.
Ja, insgesamt werden vier verschiedene Messtarife unterschieden.
Folgende vier Messtarife sind je nach Ort und Art der Messung anwendbar:
|
Messart |
Messort |
|---|---|
|
Direktmessung* |
Netzebene 7 (Niederspannung) |
|
Wandlermessung** |
Netzebene 7 (Niederspannung) |
|
Wandlermessung** |
Netzebene 5 und höher (Mittelspannung) |
|
Virtuelle Messung*** |
Unabhängig |
Alle Messtarife der SAK finden Sie in der Produktesammlung Netz (siehe unten).
Direktmessung*: F die meisten Privatkunden und teilweise Geschäftskunden (abhängig von der Leis-tungsfähigkeit des Anschlusses). Die Messung, erfolgt direkt, ohne Umrechnung oder Berechnung aus anderen Messwerten.
Wandlermessung**
Vor allem für Geschäftskunden. Hohe Ströme werden mithilfe von Stromwandler auf ein niedrigeres Ni-veau reduziert, sodass sie zuverlässig gemessen werden können. Anwendung auf Niederspannung (Netzebene 7) und Mittelspannung (Netzebene 5).
Netzebene 7
Niederspannungsebene (NS) – Stromverteilung an Endverbraucher wie Haushalte und Geschäftskunden, ohne zwischengeschalteten Transformator (Transformierung erfolgt vorgelagert die SAK).
Netzebene 5
Mittelspannungsebene (MS) - Übergabe an Industriekunden mit eigenem Transformator.
Virtuelle Messung***
Messkonzept zur Erfassung von Energieverbrauch oder -erzeugung an einem virtuellen Messpunkt, der nicht physisch mit einem Zähler ausgestattet ist. Dazu werden mehrere physische Messungen mitei-nander kombiniert.
Anwendungsbeispiele:
- Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)
- Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
- Gemeinschaftliche Photovoltaikanlagen
- Zur Abbildung- und Messung von komplexen Ausgangslagen
Mit dieser Umstellung erfolgt eine Vereinfachung der Produktstruktur auf einen Einheitstarif und die Netzkosten werden verursachergerechter zugeordnet.
Aufgrund einer anderen Kostenstruktur im Vergleich zu den Netzkosten (Spread Normallast/ Schwachlast) wird bei der Energie-Grundversorgung weiterhin das Doppeltarifmodell angewendet.
Die bisherige zeitgesteuerte Steuerung (z. B. Nachtfreigabe) durch die SAK entfällt. Ab dem 01. Januar 2026 können Elektroboiler und Speicherheizungen (nicht Wärmepumpen) rund um die Uhr betrieben werden. Die Regelung erfolgt über die integrierten Thermostate oder eine kundenseitige Steuerung (z. B. Zeitschaltuhr, Energiemanagementsystem).
- Elektroboiler für Warmwasser
- Speicherheizungen (zentrale und dezentrale) Nicht betroffen: Wärmepumpen und deren Steuerungen.
Die Installation kann angepasst werden, z.B. bei Elektrospeicheranlagen können Anpassungen notwendig sein. Klären Sie dies mit Ihrem Elektroinstallateur. Die SAK übernimmt keine Installationsarbeiten.
Ohne zeitliche Steuerung könnte es zu höheren Energiekosten kommen (Energie bleibt bei T1 / T2 Preisunterschied), da Boiler mehrfach täglich nachladen. Dies könnte Ihre Stromkosten erhöhen. Eine smarte Steuerung oder Zeitschaltuhr wird deshalb empfohlen, um Kosten zu optimieren.
Nein. Manipulationen an den eingebauten Steuer- und Regelsystemen sind nicht erlaubt. Anpassungen müssen durch einen Elektroinstallateur erfolgen. Es wird nur der Steuerdraht (Boilerfreigabe) zur Ansteuerung des Fernschalters über eine mögliche Schaltuhr (potentialfreier Kontakt) geführt. Je nach Einbauort im Tableau müssen Steuerdrähte verlängert werden.
Speicherheizungen können bei richtiger Einstellung sicher betrieben werden. Um die Betriebssicherheit zu gewährleisten, empfehlen wir, die Sicherheitsketten regelmässig zu prüfen. Bei einer Dauerfreigabe (24h) ist es sinnvoll, zusätzlich eine Schutzschaltung zu installieren – so stellen Sie einen zuverlässigen und sicheren Betrieb sicher.
- Einsatz eines Energiemanagementsystems (EMS)
- Beibehaltung von Nachtfreigaben über eigene Steuerung
- Umrüstung auf Wärmepumpenboiler oder andere effiziente Systeme
Bei einer Netzrückkehr nach einer Störung sorgt die Steuerung dafür, dass die Geräte nicht gleichzeitig anlaufen. Um die Stabilität des Netzes zu gewährleisten, können die Relais mit Zufallsgenerator eingesetzte werden, die einen gestaffelten Neustart ermöglichen.
Die Freigabe erfolgt gemäss Stromversorgungsverordnung (StromVV). Der Netzbetreiber darf bei Gefährdung des sicheren Netzbetriebs jederzeit eingreifen und seine Steuerungen aktivieren.
Mit dem SAK Kundenportal können Sie rund um die Uhr Ihre wichtigsten Anliegen bequem und sicher selbst erledigen. Im Kundenportal finden Sie viele hilfreiche Informationen wie Ihren Strombezug, Ihre Rechnungen, Ihre Lastgangdaten, Blindenergiewerte und vieles mehr.
Nach einmaliger Registrierung können Sie einfach und kostenlos auf Ihre Daten zugreifen.
Auf der nachfolgenden Seite erhalten Sie eine detaillierte Übersicht und verständliche Erläuterungen zu Ihrer Stromrechnung. Zudem haben Sie dort die Möglichkeit, bei finanziellen Engpässen einen Zahlungsaufschub zu beantragen oder eine Teilzahlung zu vereinbaren.
Strom für private und unternehmen
Strompreise 2026
Hier finden Sie sämtliche Informationen zu den Strompreisentwicklungen 2026. Informieren Sie sich detailliert zu Ihren individuellen Tarifen.
Grundversorgung
Marktberechtigte Kunden ohne freien Netzzugang beziehen Ihren Strom vom lokalen Netzbetreiber.
Freier Markt
Grosskunden (jährlicher Verbrauch > 100'000 kWh) im freien Markt können Ihre Stromprodukte frei wählen.