stromqualitäten und preise 2026
ihr jährlicher gesamtenergiebezug ist weniger als 100'000 kwh.
* Sämtliche Stromqualitäten enthalten den durch die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) des Bundes geförderten Strom. Sein Prozentsatz ändert sich jährlich.
** Detaillierte Informationen zur «naturemade-Zertifizierung» finden Sie unter www.naturemade.ch.
- Pro verkaufte Kilowattstunde Photovoltaik und naturemade star zertifizierte Wasserkraft fliesst 0.7 Rp./kWh in einen Fonds für ökologische Verbesserungsmassnahmen.
- 100 % unseres Naturstroms stammt aus Schweizer Kraftwerken (Basis Stromkennzeichnung Privatkunden).
- Der Wechsel der Stromqualität kann auf die nächste Abrechnungsperiode vollzogen werden. Die Produkte der SAK sind nur im Netzgebiet der SAK erhältlich.
- Wenn Sie umziehen, melden Sie uns dies bitte frühzeitig, damit wir alle notwendigen Anpassungen vornehmen können: Telefon 071 229 53 14 oder unter Adressänderungen
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund ums Thema Strom
ihr strompreis premium
Gültig ab 1. Januar 2026
Ihr Energieprodukt Premium ist für Haushalte und Kleingewerbe mit jährlichem Gesamtenergiebezug bis 50'000 kWh.
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energieprodukt Premium
exkl. MWSTenergieprodukt Premium
exkl. MWSTnetznutzung sbn400
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exkl. MWSTMesstarif
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exkl. MWSTabgaben
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exkl. MWSTkomplettpreise
inkl. 8.1% MWST (Energie, Netznutzung und Abgaben, exkl. Abgaben an Gemeinden)komplettpreise
inkl. 8.1% MWST (Energie, Netznutzung und Abgaben, exkl. Abgaben an Gemeinden)b
energieprodukt Premium
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energieprodukt Premium
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Messtarifabgaben
abgabenkomplettpreise
inkl. 8.1% MWST (Energie, Netznutzung und Abgaben, exkl. Abgaben an Gemeinden)Normallast (T1)
Montag bis Freitag: 07.00 bis 19.00 Uhr
Schwachlast (T2)
Während der übrigen Zeit.
Preisänderungen vorbehalten. Das Lieferverhältnis gilt auf unbestimmte Dauer.
Die Preise gelten vorbehältlich weiterer Beschlüsse der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom).
Ab der Tarifperiode 2026 werden die Messtarife separat verrechnet.
* Die Höhe des Messtarifs kann je nach Netzebene bzw. Messeinrichtung vom Produktblatt abweichen
** Detaillierte Informationen zu den Abgaben an Gemeinden finden Sie hier.
ihr strompreis expert
Gültig ab 1. Januar 2026
Ihr Energieprodukt Expert ist ideal für Klein- und Mittelbetriebe mit einem jährlichen Gesamtenergiebezug über 50'000 kWh. Sie profitieren von separaten Preisen für Normal- und Schwachlast (T1/T2).
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exkl. MWSTnetznutzung spn400
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inkl. 8.1% MWST (Energie, Netznutzung und Abgaben, exkl. Abgaben an Gemeinden)Normallast (T1)
Montag bis Freitag: 07.00 bis 19.00 Uhr
Schwachlast (T2)
Während der übrigen Zeit.
Preisänderungen vorbehalten. Das Lieferverhältnis gilt auf unbestimmte Dauer.
Die Preise gelten vorbehältlich weiterer Beschlüsse der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom).
Ab der Tarifperiode 2026 werden die Messtarife separat verrechnet.
* Die Höhe des Messtarifs kann je nach Netzebene bzw. Messeinrichtung vom Produktblatt abweichen
** Detaillierte Informationen zu den Abgaben an Gemeinden finden Sie hier.
ihr strompreis comfort
Gültig ab 1. Januar 2026
Ihr Energieprodukt Comfort ist optimal für Kunden mit einem jährlichen Gesamtenergiebezug bis 50’000 kWh, mit steuerbaren Lieferanteilen (z. B. Wärmepumpen). Sie fahren günstig: dank Steuerung des Bezugs bei Höchstbelastung im Netz.
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energieprodukt comfort
exkl. MWSTenergieprodukt comfort
exkl. MWSTnetznutzung sCN400
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exkl. MWSTMesstarif
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inkl. 8.1% MWST (Energie, Netznutzung und Abgaben, exkl. Abgaben an Gemeinden)komplettpreise
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Messtarifabgaben
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inkl. 8.1% MWST (Energie, Netznutzung und Abgaben, exkl. Abgaben an Gemeinden)g
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inkl. 8.1% MWST (Energie, Netznutzung und Abgaben, exkl. Abgaben an Gemeinden)Normallast (T1)
Montag bis Freitag: 07.00 bis 19.00 Uhr
Schwachlast (T2)
Während der übrigen Zeit.
Preisänderungen vorbehalten. Das Lieferverhältnis gilt auf unbestimmte Dauer.
Die Preise gelten vorbehältlich weiterer Beschlüsse der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom).
Ab der Tarifperiode 2026 werden die Messtarife separat verrechnet.
* Die Höhe des Messtarifs kann je nach Netzebene bzw. Messeinrichtung vom Produktblatt abweichen
** Detaillierte Informationen zu den Abgaben an Gemeinden finden Sie hier.
Die Verrechnung und Ausweisung von gesetzlichen und sonstigen Abgaben erfolgt separat. Gesetzliche Abgaben werden zu den jeweils geltenden und publizierten Ansätzen verrechnet. Diese setzen sich aus den nachfolgenden Bestandteilen zusammen.
Netzzuschlag nach Art. 35 Abs. 1 EnG
Der Netzzuschlag nach Art. 35, Abs.1 EnG (früher Bundesabgaben für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) liegt im Jahr 2026 unverändert bei 2,30 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh).
Die Abgeltung für den gesteigerten Gemeingebrauch sowie für die Abgabe für Energiefonds erfolgt durch eine Abgabe gemäss individuellem Beschluss der Gemeinde.
Die Abgaben werden eingefordert, sofern die versorgten Gemeinden einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss gefasst haben. Sie werden anhand der an Endkunden ausgespeisten Energiemenge in Kilowattstunden (kWh) erhoben.
Die SAK fordert diese Kosten ab 2013 auf der Netznutzungsrechnung unter der Position «Abgaben an Gemeinden» bzw. «Abgabe Energiefonds» ein und leitet den Betrag an Ihre Gemeinde weiter.
Die Abgabehöhe der Gemeinden, welche per 1.1.2026 eine Abgabe erheben, entnehmen Sie bitte der Tabelle.
Kosten des Übertragungsnetzes
Das Stromversorgungsgesetz (StromVG) und die Stromversorgungsverordnung (StromVV) definieren den Auftrag und die Rahmenbedingungen für die unternehmerischen Aktivitäten von Swissgrid (Kosten des Übertragungsnetzes). Für ihre Leistungen – den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau des Übertragungsnetzes – kalkuliert Swissgrid jedes Jahr die Netznutzungs- und Systemdienstleistungstarife. Die Verteilung der Kosten von Swissgrid geschieht verursachergerecht. Wo diese Möglichkeit besteht, werden diese basierend auf Leistungs- und Energiemesswerten und entsprechenden Tarifen und Verrechnungssätzen an die Verteilnetzbetreiber und die Endverbraucher in der jeweiligen Netzebene weitergegeben.
Der Preis für die allgemeinen Systemdienstleistungen (SDL) sinkt im Vergleich zum laufenden Jahr auf 0,27 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh) (2025: 0,55 Rp./kWh). Die Konditionen für die allgemeinen Systemdienstleistungen und die Wirkverluste werden stark von externen Faktoren, wie der Preisentwicklung an den Strommärkten, beeinflusst.
Seit 2024 müssen alle Stromkonsumentinnen- und Konsumenten auch für die Stromreserven des Bundes aufkommen. Dazu gehören unter anderem die Wasserkraftreserve, die Reservekraftwerke und die Notstromgruppen. Gemäss der Verordnung des Bundes werden diese Kosten über die Swissgrid basierend auf der Netznutzung erhoben. Die Kosten für die Stromreserve (WResV) steigen im Jahr 2026 auf 0,41 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh) (2025: 0,23 Rp./kWh) an. Hauptgrund für den Anstieg ist primär der rückläufige Strombezug über das Verteilnetz.
Ab 2026 hat das Parlament weitere «Kosten des Übertragungsnetzes», die «solidarisierten Kosten» beschlossen. Mit diesen werden Netzverstärkungen in den unteren Netzebenen sowie die Überbrückungshilfen für die Stahl- und Aluminiumindustrie finanziert. Diese neue Abgabe beträgt 0,05 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh).
messtarif
Ab dem 1. Januar 2026 werden schweizweit Messtarife eingeführt. Deren Einführung orientiert sich an den Vorgaben der Mantelerlassumsetzung. Diese Tarife umfassen die Kosten für die Messung und die Abrechnung und soll mehr Transparenz für Sie als Kunde schaffen. Total unterscheidet die SAK aktuell vier Messtarife. Die SAK legt die Messtarife jährlich neu fest und veröffentlicht diese bis zum 31. August des jeweiligen Jahres.
Bis Ende 2025 sind diese Messkosten noch Bestandteil der Netzkosten. Ab dem 1. Januar 2026 werden die Messkosten aus den Netzkosten herausgelöst und transparent und als eigenes Produkt bzw. als eigene Verrechnungsposition zur Anwendung gebracht. Folgende vier Messtarife sind je nach Ort und Art der Messung anwendbar:
Messart |
Messort |
---|---|
Direktmessung |
Netzebene 7 (Niederspannung) |
Wandlermessung |
Netzebene 7 (Niederspannung) |
Wandlermessung |
Netzebene 5 und höher (Mittelspannung) |
Virtuelle Messung |
Unabhängig |
Untenstehend finden Sie in der Produktesammlung Netznutzung 2026 - das Produktblatt «Messtarife» mit den Preisen welche ab dem 1. Januar 2026 gelten.
Auf der Website FAQ Strom finden Sie weitere Informationen zum Messtarif.