allgemeine geschäftsbedingungen
Bitte beachten Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der SAK sowie die spezifischen Vertrags- und Angebotsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gültig ab 1. April 2021
Allgemeine Bestimmungen
1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerken AG (nachstehend SAK) und deren Vertragspartner, soweit im individuell abgeschlossenen Vertrag keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig, sobald der Kunde eine Offerte von der SAK akzeptiert oder die AGB der SAK integrierender oder ergänzender Bestandteil eines rechtsgültigen Vertrages wurden. Ebenfalls akzeptiert der potentielle Vertragspartner der SAK die AGB mit dem Einreichen eines Antrags.
Kapitel II. (zwei) gilt lediglich für Privatpersonen, Kapitel III. (drei) lediglich für Geschäftskunden. Alle anderen Bestimmungen sind auf sämtliche, vom Geltungsbereich erfassten Sachverhalte, anwendbar.
Mit der Annahme verzichtet der Vertragspartner auf die Anwendung etwaiger eigener Geschäftsbedingungen. Ergänzend zum Vertrag und zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts und die einschlägigen Gesetzesnormen anendbar.
2 Begriffsdefinitionen
a. Kunde
Als Kunde wird jede natürliche oder juristische Person verstanden, welche in einem Vertragsverhältnis mit der SAK steht und ein Produkt, ein Werk oder eine Dienstleitung jeglicher Art von der SAK erwirbt.
b. Privatkunde/Geschäftskunde
Als Privatkunde gilt jede als Kunde auftretende Privatperson. Als Geschäftskunde gilt jede als Kunde auftretende juristische Person. Ebenfalls als Geschäftskunden gelten einfache Gesellschaften, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Vereine, Anstalten sowie Stockwerkeigentümerschaften.
c. Vertragspartner
Unter Vertragspartner werden sämtliche natürliche oder juristische Personen verstanden, mit welchen ein Vertragsverhältnis zur SAK begründet wurde.
3 Antrag
Anträge/Offerten der SAK müssen als solche gekennzeichnet sein. Angebote der SAK verstehen sich freibleibend und unverbindlich ohne entgegenlautenden Wortlaut oder der Kennzeichnung als Antrag/Offerte.
Vor Annahme durch den Kunden kann die SAK eine Offerte ohne Weiteres widerrufen. Sofern nichts anderes vereinbart, behalten Offerten der SAK ihre Gültigkeit während 30 Tagen ab Versanddatum.
Allfällige Offerten verstehen sich nicht als Pauschalen, sondern beziehen sich nur auf die explizit erwähnten Leistungen. Die Annahme einer Offerte erfolgt schriftlich. E-Mail-Verkehr ist rechtsgenügend, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4 Vertragsabschluss
Ein Vertrag mit der SAK kommt zustande, indem der Kunde eine von der SAK unterbreitete Offerte akzeptiert oder die SAK eine Ihr unterbreitete Offerte akzeptiert.
Falls die Annahme einer von der SAK ausgestellten Offerte nach Ablauf der Gültigkeit eintrifft oder Änderungen der Offerte beinhaltet, bedarf der Vertragsabschluss der ausdrücklichen Zustimmung der SAK.
Der Antragssteller, welcher die ursprüngliche Offerte der SAK abgeändert hat, hat die SAK schriftlich über die Änderungen in Kenntnis zu setzen. Falls er dies unterlässt, erwirkt der daraus resultierende Vertrag nur insoweit Geltung, als ob die Änderung nicht vorgenommen wurde. Ebenfalls steht der SAK ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu, aus welchem keinerlei Rechte oder Pflichten entstehen.
5 Änderungen von Leistungsumfang / Preisen / Vertragsbestimmungen
Die SAK behält sich vor, die Preise, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Leistungsumfänge Angebotsbedingungen jederzeit anzupassen. Änderungen gibt die SAK dem Kunden in geeigneter Weise (z.B. auf der Rechnung oder per E-Mail) bekannt.
Erhöht die SAK Preise so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Kunden führen oder ändert die SAK eine vom Kunden bezogene Dienstleistung erheblich zum Nachteil des Kunden, informiert die SAK rechtzeitig im Voraus und der Kunde kann die betroffene Dienstleistung (z.B. bei Optionen nur diese, nicht aber die zugrundeliegende Hauptleistung) bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen.
Preisanpassungen infolge Änderung der Abgabesätze (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer) sowie Preiserhöhungen von Drittanbietern (insb. bei Mehrwertdiensten) gelten nicht als Preiserhöhungen und berechtigen nicht zur Kündigung. Senkt die SAK die Preise, kann sie gleichzeitig allfällig vor der Preissenkung gewährte Rabatte anpassen.
6 Termine
In Offerten und Verträgen welche die SAK Termine einzuhalten hat, sind diese als Richttermine zu verstehen.
Kommt der Kunde einer allfälligen Mitwirkungspflicht nicht oder nicht termingerecht nach, stehen allfällige Terminverpflichtungen von der SAK für die Dauer des Verzuges still. Die SAK setzt sich dafür ein, dass die Termine eingehalten werden können und machen den Kunden frühzeitig auf mögliche Verzögerungen aufmerksam. Ist das Nichteinhalten eines Termins nachweislich auf ein Verschulden der SAK zurückzuführen, ist der Kunde zur Ansetzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Tagen berechtigt.
Verzögerungen infolge höherer Gewalt wie Natur, kriegerischen Ereignissen, Streik, unvorhergesehene behördliche oder andere Restriktionen, Pandemien/Epidemien usw. haben eine aufschiebende Wirkung. Folgeschäden auf Seiten des Vertragspartners aufgrund von höherer Gewalt können in keinem Fall auf die SAK überwälzt werden.
7 Haftung der SAK
Der Kunde hat nur dann Anspruch auf Ersatz von unmittelbarem Schaden, wenn grobfahrlässiges oder absichtlich fehlerhaftes Verhalten der SAK vorliegt. Bei Schäden infolge nicht sach- oder bestimmungsgemässem Gebrauch der Ware oder der Dienstleistung durch den Kunden oder von diesen beauftragten Personen, übernimmt die SAK keine Haftung.
Gegenüber Geschäftskunden haftet die SAK bei fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten nicht. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden haftet die SAK gegenüber dem Kunden und Drittpersonen nicht, sofern nicht ein vorsätzliches Verschulden der SAK nachgewiesen werden kann.
8 Haftung gegenüber der SAK
Verstösst der Vertragspartner mit seinem Verhalten gegen gesetzliche Verbote oder gesetzlichen Vorgaben, so haftet er gegenüber der SAK auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch Vermögensschäden.
Verstösst der Vertragspartner gegen diese hier vorliegenden Vertragsbedingungen oder gegen Individuallabreden mit der SAK, haftet er für alle daraus folgenden Schäden und Folgeschäden vollumfänglich.
9 Abnahme / Mängelrüge
Werden Produkte mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat der Kunde diese, unbeschadet seiner Mängelrechte, sofort beim Kundendienst der SAK zu reklamieren.
Alle Transportschäden sind zusätzlich unverzüglich zu melden.
Weiter obliegt es der Kundschaft, die bestellten Produkte sofort bei Erhalt zu prüfen und korrekt zu lagern. Die SAK kann dem Kunden auch Teillieferungen zur Abnahme unterbreiten, welche vom Kunden ebenfalls schnellst möglich nach der Lieferung zu kontrollieren sind.
Der produktive Einsatz der Dienstleistung oder des Produktes kommt einer Abnahme gleich.
Für allfällige Mängel oder Abweichungen von der Bestellung muss der Kundendienst der SAK am Tag der Lieferung entweder per Telefon über die Kundendienstnummer oder per E-Mail info@sak.ch benachrichtigt werden.
Danach können nur noch versteckte Mängel geltend gemacht werden, welche sofort nach Entdeckung dem Kundendienst der SAK gemeldet werden müssen.
Die SAK bemüht sich, falls ein Schaden am Produkt vorliegt, schnellstmöglich einen Ersatz zu besorgen. Falls einem Kunden durch eine mangelhafte Lieferung der SAK ein Schaden entsteht, kann die SAK hierfür nicht haftbar gemacht werden. Die SAK behält sich das Recht vor, einen Beweis des Mangels zu verlangen.
10 Gewährleistung
Die Gewährleistung gilt für alle vom Kunden neu erworbenen Produkte und Dienstleistungen der SAK für zwei Jahre ab Übergang von Nutzen und Gefahr.
Auf Occasionsmaterial wird keine Garantie von Seiten der SAK gewährt.
Allfällige Gewährleistungsansprüche müssen schnellstmöglich der SAK mitgeteilt werden, spätestens jedoch 2 Wochen nach Bekanntwerden des aufgetretenen Defekts.
Die SAK entscheidet über eine Reparatur oder den Ersatz des mangelhaften Liefergegenstands nach eigenem Ermessen. Die gesetzlichen Sachgewährleistungsansprüche, insbesondere auf Minderung und Wandelung sind wegbedungen.
Die Gewährleistung sowie jede Haftung der SAK werden insbesondere in folgenden Fällen ausgeschlossen
- für normale Abnutzung, schadhaft gewordene Verschleissteile und infolge Beschädigung durch Fehlbedienung oder zweckwidrigen bzw. unsachgemässen Gebrauchs durch den Kunden oder Dritte;
- für Beschädigungen infolge Durchführung unsachgemässer Arbeiten am Liefergegenstand durch den Kunden oder von der SAK nicht beauftragten Dritter;
- wenn der Kunde von der SAK nicht genehmigte Zusatzgeräte anbringt oder nicht genehmigte Eingriffe und/oder Reparaturen am Liefergegenstand selbst vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt;
- bei Sachmängeln an Komponenten des Liefergegenstands, die von Dritten hergestellt bzw. geliefert werden und für die eine separate Gewährleistung des Herstellers bzw. Zulieferers besteht (Herstellergarantie). Für diese Komponenten gelten ausschliesslich die Gewährleistungsbestimmungen und Fristen des Herstellers bzw. Zulieferers gemäss der dem Produkt beiliegenden Produktinformationsblätter oder ausdrücklicher Erwähnung in der Offerte;
- für Schäden durch Verschulden Dritter, mangelhafte Wartung oder höhere Gewalt.
11 Rechte des Kunden an erworbenen Dienstleistungen und Produkten
Mit der vollständigen Bezahlung einer vereinbarten Kaufsumme erwirbt der Kunde das Eigentum an den von der SAK gelieferten Produkten zu eigenem Nutzen und auf eigene Gefahr. Bis zur vollständigen Bezahlung der Schlussrechnung bleiben allfällige Lieferungen im Eigentum der SAK und können unter Kostenfolge zurückgenommen werden. Die Bezahlung gilt als erfolgt, sobald der gesamt geschuldete Betrag auf einem Bankkonto der SAK verfügbar ist oder nach vorgängiger Absprache mit der SAK die Bezahlung in Bar stattgefunden hat und die SAK über den geschuldeten Betrag frei verfügen kann. Die SAK ist berechtigt, eine Barzahlung nicht entgegenzunehmen und auf eine Überweisung auf ein Bankkonto der SAK zu verweisen.
Die SAK ist jederzeit berechtigt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Auftraggebers in den amtlichen Registern eintragen zu lassen.
Bei einem Dauerschuldverhältnis sind nur diejenigen Sachen Bestandteil der erworbenen Sache in Bezug auf den Eigentumsübergang, welche ausdrücklich im Vertrag dahin gekennzeichnet wurden. Ebenfalls ist das Eigentum erst beim Vertragspartner, wenn die Bezahlung für die gelieferte Ware oder Dienstleitung bei der SAK eingetroffen ist.
12 Vertragsbeendigung
Ein Vertrag mit der SAK ist grundsätzlich unbefristet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Im Normalfall dauert er jedoch bis zur Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten beider Vertragspartner.
Soweit nicht anders vereinbart, kann jede Partei einen Dienstleistungsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Monatsende kündigen.
Eine Kündigung des Vertrages ist möglich, sobald bei keiner Dienstleistung oder keinem Dauerlieferverhältnis eine Mindestbezugs- oder Verlängerungsdauer mehr läuft.
Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen, ausser die SAK nehme im Einzelfall eine Kündigung in anderer Form entgegen.
13 Ausserordentliche Vertragskündigung
Der SAK sowie dem Vertragspartner steht ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu, wenn die Gegenpartei vorsätzlich gegen Bestimmungen des individuellen abgeschlossenen Vertrages oder den hier vorliegenden AGB verstösst.
Ebenfalls stellt ein ausserordentliches Kündigungsrecht dar, wenn für eine Vertragspartei ein Zwangsverwalter oder Verwalter für all ihre Aktiven oder einen Teil davon ernannt wird, oder falls sie in Liquidation geht (ausser bei gegebener Zahlungsfähigkeit zum Zwecke eines Zusammenschlusses oder einer Umstrukturierung), oder falls sie in Konkurs gerät oder einen Nachlassvertrag mit ihren Gläubigern abschliesst, oder falls in Bezug auf diese Vertragspartei etwas Vergleichbares geschieht.
Der Vertragspartner hat der SAK sofort Meldung zu geben, falls die in Absatz 2 erwähnten Verhältnisse eintreten.
14 Abtretung
Der Kunde kann Ansprüche aus dem Vertrag oder den vorliegenden AGB nicht ohne das Einverständnis von der SAK an Dritte abtreten.
Der SAK ist es erlaubt, sämtliche Rechte und Pflichten aus einem Vertrag einem Dritten abzutreten oder zu übertragen, sofern es keine objektiv erkennbare Gründe gibt, welche die Erfüllung des Vertrages durch den Dritten ernsthaft infrage stellen könnten.
15 Vergütung und Rechnungsstellung
Sofern nicht anders vereinbart, stellt die SAK bei Dauerschuldverhältnissen die angefallene Vergütung monatlich in Rechnung. Die Zahlungsfrist beträgt rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum. Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der SAK den gesetzlichen Verzugszins.
Der Kunde verpflichtet sich, die von der SAK erbrachten Leistungen zu den im Vertrag festgelegten einmaligen und wiederkehrenden Ansätzen zu vergüten. Die von der SAK angewandten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird auf dem Gesamtbetrag offen ausgewiesen.
Bei Verzug durch den Kunden können Mahngebühren entstehen, welche vom Kunden zu tragen sind.
Falls der Kunde in Verzug gerät und die erste Mahngebühr erhoben wurde, steht der SAK ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu.
Im Falle wiederholtem Verzugs des Kunden steht der SAK auch ohne die Erhebung einer Mahngebühr ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, welche der SAK durch die verzögerte Zahlungsmoral entstehen.
16 Erfüllungsort
Bei Dienstleistungen und Werken ist der Erfüllungsort im Vertrag entsprechend zu bestimmen. Fehlt eine solche Bestimmung, ist auf die gesetzliche Festlegung abzustellen.
Bei allen anderen Verträgen ist der Erfüllungsort an jenem Ort, an welchem sich die Sache zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses befindet, sofern nichts anderes vertraglich abgemacht wurde.
Die Lieferkosten trägt im Allgemeinen der Kunde, sofern in individueller Absprache nichts anderes vereinbart wurde.
17 Mitwirkung / Leistung des Vertragspartners
Der Kunde hat der SAK alle für die Vertragserfüllung notwendigen Dokumente (z.B. Pläne, Listen, Betriebs- und Bedienungsanleitungen, Unterhaltshandbücher, Dokumentation der Betriebsabläufe etc.) und Informationen vollständig und unentgeltlich zu liefern, sofern dies für die Erfüllung des Vertrages notwendig ist.
Er zeigt insbesondere sofort alle Umstände an, welche die Arbeiten von der SAK erschweren könnten.
Ebenfalls stellt der Kunde der SAK für die Leistungserbringung den erforderlichen Platz zur Verfügung und nimmt, sofern nicht anders vereinbart ist, die ihm möglichen obliegenden Vorarbeiten (z.B. Sicherungsvorkehren, Beseitigung von störenden Gegenständen etc.) vor.
Sofern notwendig, liefert der Kunde die Energie und das Wasser und sorgt für die Entsorgung der Abwässer.
18 Bewilligungen / bauseitige Abklärungen / Planunterlagen
Falls notwendig und nichts Anderes geregelt ist, regelt der Kunde den Verkehr mit den Behörden und Dritten betreffend Baubewilligungen, leitungstechnischen oder statischen Abklärungen, Benützung fremden bzw. öffentlichen Grund und Bodens im Voraus und übernimmt die daraus entstehenden Abgaben, Entschädigungen und Gebühren.
ii Privatkunden
19 Leistungsumfang
Gegenstand und Inhalt der Leistungen werden im individuellen Vertrag oder Angeboten spezifiziert.
Die Parteien können jederzeit Änderungen der Leistungen vereinbaren. Änderungen haben schriftlich zu erfolgen.
Ausser den schriftlich vereinbarten Änderungen sind alle vertraglichen Vereinbarungen, welche vor der Leistungsänderungen Geltung erlangt haben, weiterhin anwendbar.
Sind Änderungen von Seiten der SAK unabdingbar aufgrund gesetzlichen Änderungen oder Behördlichen Anordnungen, können nach vorergehender Benachrichtigung des Kunden einseitige Änderungen im Leistungsumfang vorgenommen werden.
Die auf der offiziellen Internetseite der SAK publizierten Leistungsangebote sind nicht verbindlich. Die individuellen und vertraglich abgemachten Leistungen sind massgebend für die Leistungspflicht der Parteien.
20 Datenschutz
Die SAK verpflichtet sich, Kundendaten sorgfältig zu behandeln und im Einklang mit dem schweizerischen Datenschutzrecht zu verwenden.
Es ist der SAK erlaubt, allfällig geäusserte Bedürfnisse des Kunden schriftlich zur Kenntnis zu nehmen und solange der Kunde in einem Vertragsverhältnis mit der SAK steht, dementsprechende Werbung zuzustellen.
Falls der Kunde die Löschung seines Kundenkontos oder seiner erfassten Daten durch die SAK verlangt, bemüht sich die SAK darum, alles technisch Mögliche zu unternehmen, um nicht notwendige Daten sofort aus dem System zu entfernen. Ausgenommen davon sind Backups, welche die SAK aus sicherheitstechnischen oder gesetzlichen Vorgaben vorgenommen hat. Dem Kunden steht es zu, Daten, welche fehlerhaft erhoben wurden, korrigieren zu lassen.
Daten, welche die SAK nur in anonymisierter Form erhebt und speichert und die nur mit unverhältnismässig grossem Aufwand einer Person zugeordnet werden können, werden nicht gelöscht.
Voraussetzung für die Löschung von Kundendaten ist, dass der Kunde in keinem Vertragsverhältnis mit der SAK steht. Ansonsten muss vor der beantragen Datenlöschung das Vertragsverhältnis aufgelöst werden.
Daten, die mit einem Kundenkonto verknüpft sind, bleiben in jedem Fall für die Zeit der Führung dieses Kontos erhalten. Die Rechtsgrundlage für die Bearbeitung dieser Daten ist die Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden bzw. unser berechtigtes Interesse an der Betrugsbekämpfung.
Der SAK ist es erlaubt, durch einen Vertragsschluss erlangte Daten, innerhalb der SAK für Werbezwecke zu verwenden. Der Kunde kann verlangen, dass dies zu unterlassen sei.
21 Datenverantwortlicher SAK
Kunden, welche sich über die erhobenen Daten und deren Bearbeitungszweck informieren möchten, können sich unter datenschutz@sak.ch mit der zuständigen Person der SAK in Verbindung setzen und alle damit zusammenhängenden Informationen beschaffen.
Die SAK gibt keine Auskunft über Daten von Drittpersonen.
Die SAK behält sich vor, bevor Informationen zugänglich gemacht werden, ein überprüfbares und nachweisliches Dokument zu verlangen, dass die Identität einer Person belegt.
22 Bearbeitungszweck der erhobenen Daten
Die SAK bearbeitet Personendaten, die sie zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Kunden gegenüber benötigt, etwa Vorname, Name, Adresse, Lieferadresse, E-Mail-Adresse, Rechnungs- und Zahlungsdaten.
Um einen evtl. erneuten Vertragsschluss zu vereinfachen, speichern wir die Daten im Interessen des Kunden im dementsprechenden SAK Kundenkonto.
Der SAK ist es ebenfalls erlaubt die Kundendaten an Banken und Zahlungsdienstleister zu übermitteln, aus Gründen der Abwicklung von Zahlungen oder etwaigen Rückerstattungen an den Kunden.
Der SAK ist es ebenfalls möglich, Daten zu Werbezwecke zu bearbeiten, sofern dies bei der Datenerhebung nicht ausgeschlossen wurde.
23 Kundenkommunikation
Der Kunde ist einverstanden, dass die Kundenkommunikation via Post, Telefon und auch elektronische Kanäle (wie z.B. E-Mail, Video- und Audiokanäle usw.) an die gegenüber der SAK benutzten oder ihr angegebenen oder bekannten Adressen erfolgen kann.
24 Mitteilungspflichten
Sämtliche für die Vertragserfüllung relevanten Informationen sowie deren Änderungen, wie z.B. Name, Adresse, Korrespondenzadresse, Wohnsitz/Sitz, hat der Kunde der SAK unverzüglich mitzuteilen.
iii Geschäftskunden
25 Einsatz von Mitarbeitenden
Die SAK setzt nach bestem Wissen und Gewissen die dem Auftrag entsprechend besten qualifizierten Mitarbeiter ein.
Bei einer Neubesetzung einer Stelle innerhalb der SAK, steht dem Kunden aufgrund dieser Tatsache kein vorzeitiges Kündigungsrecht zu.
26 Beizug Dritter
Die SAK ist berechtigt, Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen. Die SAK haftet nicht für die gehörige Sorgfalt bei der Wahl und Instruktion des Dritten. Allfällige Schadensersatzansprüche sinddirekt beim Dritten geltend zu machen.
Falls der Vertragspartner Dritte zur Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Kunden hinzuzieht, hater der SAK dies mitzuteilen. Die SAK kann die Mitwirkung eines Dritten bei der Erfüllung eines Vertragsgegenstandes untersagen, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen.
Ebenfalls hat der Geschäftskunde dem Dritten die hier vorliegenden AGB ebenfalls zur Kenntnis zugeben.
27 Leistung der SAK
Gegenstand und Inhalt der Leistungen werden im individuellen Vertrag oder Angeboten spezifiziert. Alle über den Inhalt des Vertrages hinausgehende Leistungen von Seiten der SAK sind separat abzurechnen. Die Parteien können jederzeit Änderungen der Leistungen vereinbaren. Änderungen haben schriftlich zu erfolgen.
Ausser den schriftlich vereinbarten Änderungen sind alle vertraglichen Vereinbarungen, welche vor der Leistungsänderungen Geltung erlangt haben, weiterhin anwendbar.
Sind Änderungen von Seiten der SAK unabdingbar aufgrund gesetzlichen Änderungen oder Behördlichen Anordnungen, können nach vorergehender Benachrichtigung des Kunden einseitige Änderungen im Leistungsumfang vorgenommen werden.
Die auf der offiziellen Internetseite der SAK publizierten Angaben zu Leistungserbringungen sind nicht verbindlich. Die individuellen und vertraglich abgemachten Leistungen sind massgebend für die Leistungspflicht der Parteien.
28 Vergütung und Rechnungsstellung
Der Kunde verpflichtet sich, die von der SAK erbrachten Leistungen zu den im Vertrag festgelegten einmaligen und wiederkehrenden Ansätzen zu vergüten.
Die von der SAK angewandten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird auf dem Gesamtbetrag offen ausgewiesen. Fakturen gelten als genehmigt, sofern sie vom Kunden nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt mit einer Begründung beanstandet werden. Fakturen sind mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen rein netto zur Zahlung fällig. Verzugszinsen, Mahn- und Inkassospesen werden zusätzlich verrechnet. Für Bestellungen über CHF 30‘000.- gelten folgende Zahlungsbedingungen: 1/3 bei Bestellungseingang, 1/3 bei Liefer- oder Montagebeginn, 1/3 nach Fertigstellung beim Auftraggeber. Mit wiederkehrenden Zahlungen abzugeltende Leistungen werden vertraglich geregelt.
Das Eigentum an sämtlichen von der SAK gelieferten Sachen bleibt bei der SAK, bis sämtliche Forderungen der Geschäftsverbindung erfüllt sind.
29 Verbindlichkeit von Offerten
Preisangaben in Offerten sind bis 30 Tage nach Versenddatum verbindlich. Falls jedoch aufgrund höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, kriegerischen Ereignissen, Streik, unvorhergesehene behördliche oder andere Restriktionen, Pandemien / Epidemien usw. Mehrkosten auf Seiten SAK ergeben, werden diese vom Kunden getragen.
Regiearbeiten, welche nicht in der Offerte der SAK enthalten sind, werden von der SAK dem Kunden angezeigt, müssen jedoch nicht ausdrücklich genehmigt werden. Falls nach Anzeige der Regiearbeiten kein Wiederspruch des Kunden erfolgt, gilt die Anzeige als genehmigt und die Arbeiten können auf Rechnung des Kunden ausgeführt werden.
30 Gefahrentragung
Der Kunde trägt die volle Gefahr für den zufälligen Untergang der vertraglich bestellten Sache sowie für Beeinträchtigungen der vertraglich bestellten Sache durch Mängel, welche die SAK nicht zu vertreten hat.
31 Datenschutz
Die SAK erhebt Daten (z.B. Kunden- und Messdaten etc.), die für die Erbringung der vertraglichen Leistungen, insbesondere für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung sowie die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur, benötigt werden.
Der SAK ist es erlaubt, die Kundendaten, welche infolge einer Vertragsabwicklung erhoben wurden, innerhalb des SAK Konzerns zu verwenden und für Werbezwecke zu benutzen.
Die SAK ist berechtigt, Dritte beizuziehen und diesen Dritten die nötigen Daten zugänglich zu machen. Hierbei können auch Daten ins Ausland übermittelt werden.
Der Kunde kann nach Beendigung des Vertragsverhältnisses jederzeit die Löschung sämtlicher Kundendaten verlangen, solange dies mit gesetzlichen Bestimmungen im Einklang steht.
Falls der Kunde die Löschung der Kundendaten verlangt, bemüht sich die SAK darum, alles technisch Mögliche zu unternehmen, um nicht notwendige Daten sofort aus dem System zu entfernen. Ausgenommen davon sind Backups, welche die SAK aus sicherheitstechnischen oder gesetzlichen Vorgaben vorgenommen hat.
Daten, welche die SAK nur in anonymisierter Form erhebt und speichert und die nur mit unverhältnismässig grossem Aufwand einer Person zugeordnet werden können, werden nicht gelöscht.
32 Geheimhaltungspflicht
Ohne Zustimmung der SAK darf der Kunde Informationen und Tatsachen, die mit einem Vertrag zusammenhängen oder im Lauf der Erbringung der Dienstleistungen von der SAK oder von Dritten erlangt werden, keiner Drittpartei offenbaren oder sie für andere Zwecke als zur Durchführung des Vertrages benutzen. Die Geheimhaltungspflicht dauert auch nach Beendigung des Vertrages an.
Sofern nicht anders vereinbart, bleiben Unterlagen, Daten und Arbeitsinstrumente und Know-how, welche die SAK dem Kunden im Rahmen der Vertragserfüllung überlässt, ausschliesslich Eigentum der SAK. Der Kunde darf sie nur für den eigenen Gebrauch verwenden. Jede andere Verwendung, wie z.B. Vervielfältigungen sowie der Einsatz bei Dritten oder eine Abgabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Zustimmung der SAK. Daten, die den Auftrag betreffen und auf den Computern des Kunden gespeichert sind, sind nach Beendigung dieses Vertrages vollständig zu löschen, sofern diese nicht Bestandteil des Vertrages waren.
Die Unterlagen, Daten und Arbeitsinstrumente sind auf Verlangen der SAK unverzüglich zurückzugeben. bzw. zu löschen oder zu vernichten.
33 Marketingzwecke
Mit der Annahme dieser AGB’s erklärt sich der Geschäftskunde damit einverstanden, dass die SAK die Daten zu Marketingzwecken nutzt.
Insbesondere kann die SAK Geschäftskundendaten für die Zustellung von Newslettern oder andere Kommunikation per digitale Kanäle (z.B. E-Mail) oder Post verwenden. Der Geschäftskunde kann die Zustimmung zur Nutzung der Daten für Werbezwecke jederzeit widerrufen.
Der SAK ist es ebenfalls erlaubt, auf öffentlich zugänglichen Plattformen, an öffentlichen Plätzen sowie an jeglichen anderen Orten welche für Marketingzwecke geeignet sind, die vom Geschäftskunden erlangten Leistungen der SAK, für Marketingzwecke zu verwenden.
Falls die SAK bei Werbezwecken des Kunden namentlich erwähnt wird, hat die SAK im Vorhinein informiert zu werden. Der SAK steht es zu, die Verwendung des Namens «SAK» in Verbindung mit Werbezwecken des Kunden zu verbieten.
34 Mitteilungspflichten
Sämtliche für die Vertragserfüllung relevanten Informationen sowie deren Änderungen wie z.B. Firmenname, Adresse, Korrespondenzadresse, Sitz, Zeichnungsberechtigte etc., hat der Kunde der SAK unverzüglich mitzuteilen.
iv Schlussbestimmungen
35 Änderung dieser AGB
Die SAK behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Die SAK informiert die Kunden in geeigneter Weise (z.B. auf der Rechnung oder per E-Mail) vorgängig über Änderungen der AGB. Sind die Änderungen für den Kunden nachteilig, informiert die SAK rechtzeitig im Voraus und der Kunde kann bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den Vertrag mit der SAK ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen.
Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen und zwar für alle unter diese AGB fallenden Dienstleistungen, welche der Kunde bei der SAK bezieht.
Erfolgen die Änderungen aufgrund gesetzlicher Anpassungen, steht dem Kunden kein ausserordentliches Kündigungsrecht zu.
Ebenfalls behält sich die SAK vor, Handbücher, Produktbeschreibungen und Broschüren jederzeit zu ändern. Änderung von Handbücher, Produktbeschreibungen und Broschüren und dergleichen gelten ab ihrer Publikation ohne besondere Mitteilung an den Kunden.
36 Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehung zwischen der SAK und der Kundschaft ist materielles Schweizer Recht, unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen sowie dem Wiener Kaufrecht, anwendbar.
Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten der Hauptsitz der SAK, St. Gallen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Übertragung der Herkunftsnachweise (HKN) von Produzenten an die St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (SAK)
01 Begriffe und Allgemeines
Als Produzent gilt im Folgenden der Eigentümer einer Produktionsanlage von erneuerbarer Energie. Der Produzent ist unabhängig gemäss Artikel 7 Energiegesetz und produziert elektrische Energie durch die Nutzung erneuerbarer Energien. Er ist Inhaber sämtlicher Rechte an dieser Energie.
Die St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (folgend SAK) ist ein Unternehmen der öffentlichen Energieversorgung und zur Abnahme und Vergütung der Überschussenergie des Produzenten gesetzlich verpflichtet. Die Anschlussbedingungen zwischen dem Produzenten und der SAK sind vertraglich geregelt.
Beim Herkunftsnachweis (folgend HKN) handelt es sich um den Mehrwert, der ökologisch produzierter Strom aus erneuerbaren Energien gegenüber konventionell produziertem Strom aus nicht erneuerbaren Energien aufweist.
Mit dem vorliegenden Vertrag sollen die Vermark-tungsrechte am HKN der Überschussenergie vom Produzenten geregelt werden.
02 Geltungsbereich
Dieser Vertrag gilt zwischen der SAK und dem Produzenten von erneuerbarer Energien.
03 Vertragsgegenstand und -zustandekommen
Der folgende Vertrag regelt lediglich die Abnahme der HKN von Photovoltaikanlagen. Entgegen dem Wortlaut von Art. 4 Abs. 1 lit. c StromVG, werden unter erneuerbaren Energien im folgenden Vertrag lediglich Energien, welche durch Sonnenenergie mittels Photovoltaikanlagen gewonnen werden, verstanden.
Mit dem akzeptieren dieses Vertrages bestätigt der Produzent die Übertragung der HKN der von ihm produzierten elektrischen Energie an die SAK.
Die Vergütung der Energie durch den Netzbetreiber ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Subsidiär gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SAK (abrufbar auf der offiziellen Internetseite der SAK).
04 Voraussetzung
Damit der Produzent den HKN an die SAK verkaufen kann, müssen folgende Punkte auf Seiten des Produzenten kumulativ erfüllt sein:
a. Die Anlage muss zwingend an das Stromnetz der SAK angeschlossen sein.
b. Die Anlage wurde von einem Auditor beglaubigt und ist bei der Pronovo registriert und im HKN System erfasst. Das Original der Beglaubigung ist bei der Pronovo hinterlegt.
c. Die Anlage wurde nach dem Jahr 2000 erstellt und ist somit naturemade star-zertifizierbar.
d. Die Anlage ist nicht freistehend.
e. Die Photovoltaikanlage erhält keine EVS (KEV) Förderung.
f. Die Photovoltaikanlage ist in Betrieb.
Der Produzent versichert mit Annahme dieses Vertrages, dass sämtliche Punkte erfüllt sind. Der SAK steht es zu, alle Informationen welche nötig sind um die Erfüllung der Voraussetzungen zu prüfen, einzuholen oder zu beschaffen. Der Produzent hat eine Mitwirkungspflicht bei einer allfälligen Prüfung durch die SAK.
05 Lieferverpflichtung
Der Produzent überträgt der SAK während der Dauer dieses Vertrages die HKN exklusiv. Die HKN dürfen kein weiteres Mal an Dritte im In- oder Ausland verkauft oder auf andere Weise übertragen werden.
06 Verwendung der HKN
Der SAK ist es erlaubt, die durch diesen Vertrag abgetretenen HKN an Dritte weiterzuverkaufen oder die HKN an Dritten zu überlassen.
07 Abnahme der HKN / Eingabefrist
Damit die SAK die HKN abnehmen kann, müssen die Eingabefristen für Neuanlagen eingehalten werden. Die HKN werden ab dem folgenden Quartal ab Eingabe abgenommen, sofern die Eingabefristen eingehalten wurden.
Es gelten folgende Eingabefristen:
15. November für die Abnahme der HKN per 1. Januar
15. Februar für die Abnahme der HKN per 1. April
15. Mai für die Abnahme der HKN per 1. Juli
15. August für die Abnahme der HKN per 1. Oktober
Der Produzent ist selbst dafür verantwortlich, das die Eingabefristen eingehalten werden. Falls Eingaben unvollständig sind, behält sich die SAK vor, die Abnahme der HKN erst ab dem nächsten Quartal zu gewährleisten.
HKN welche schon vor dem 01.01.2021 bei der SAK angemeldet werden, werden erst ab dem 01.01.2021 gemäss diesem Vertrag abgenommen. Die Vergütung erfolgt frühestens ab dem ersten Quartal 2021.
Vorbehalten bleibt eine Abnahme der HKN durch die SAK aufgrund der Marktsituation für HKN. Bei einer Überdeckung von HKN seitens der SAK, kommen Neuanmeldungen von Anlagen auf eine Warteliste. Sobald ein weiterer Bedarf an HKN vorhanden ist, werden die Produzenten auf der Warteliste informiert.
08 Lieferfristen und Lieferort
Die Lieferung der HKN erfolgt in der Herkunftsnachweisdatenbank von Pronovo durch Übertragung der HKN vom Produzenten an die SAK.
Für die Übertragung der HKN wird ein Dauerauftrag bei Pronovo zwischen dem Produzenten und der SAK eingerichtet. Dieser regelt den automatischen Übertrag der HKN an die SAK bis auf Widerruf (Kündigung dieses Vertrages) durch die SAK oder den Produzenten.
Der SAK ist es erlaubt, den Dauerauftrag bei der Pronovo zu platzieren.
09 Preis
Die SAK vergütet dem Produzenten für die gelieferten HKN den im Tarifblatt RES HKN publizierten Preis. Dieses ist abrufbar auf der offiziellen Internetseite der SAK.
Der Vergütungsansatz (exkl. MWST) gilt für die gesamte Überschussenergie (ins Netz zurück gespeiste Energie) des Produzenten.
Der Preis wird durch die SAK jährlich neu festgelegt und jeweils für das Folgejahr online publiziert.
Der Produzent ist selber dafür verantwortlich, sich über die Preise pro Kilowattstunde für das kommende Jahr zu informieren.
Die ermittelte Vergütung wird in Schweizer Franken ausbezahlt.
10 Kosten
Sämtliche aus den Pflichten des Produzenten ent-stehenden Kosten, exklusiv den Zertifizierungskosten für das Label "naturemade star“, gehen zu Lasten des Produzenten.
11 Abrechnung
Als Liefer- und Abrechnungsperiode gilt das Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.). Die Preise für die HKN beziehen sich immer auf das Kalenderjahr.
Die SAK behält sich jedoch vor, die Gutschrift für die HKN auch in anderer Periodizität vorzunehmen (zum Beispiel quartalsweise).
Im Falle, dass die Abrechnung der Rücklieferenergie auf das gleiche Abrechnungsdatum wie dasjenige der HKN fällt, können beide Positionen mittels gleicher Abrechnung erfolgen und auf der gleichen Abrechnung abgebildet werden. Die Abrechnung darf nicht mit Forderungen der SAK verrechnet werden.
12 Datenschutz
Die SAK kann in schriftlicher oder multimedialer Kommunikation, Marketingzwecke und dergleichen, welche im Zusammenhang mit der Vermarktung der HKN erfolgen, die Abnahme der HKN aus der Produktionsanlage erwähnen. Insbesondere darf die SAK Bilder der Produktionsanlage in diesem Zusammenhang im Internet veröffentlichen.
Die SAK hat das Recht, die Produktionsanlage während den üblichen Geschäftszeiten und nach Voranmeldung zu besichtigen. Die Daten dürfen für Auswertungen und für Bearbeitung von internen Statistiken verwendet werden.
13 Rechtsnachfolger
Jeder Vertragspartner ist berechtigt, mit Zustimmung des Vertragspartners die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen. Die Zustimmung darf nur aus wichtigen Gründen verweigert werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die SAK mit dem Rechtsnachfolger aktuell oder in der Vergangenheit in Streitigkeiten verwickelt war. Der Rechtsnachfolger muss sich gegenüber dem Vertragspartner schriftlich zur uneingeschränkten Übernahme der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag verpflichten.
14 Missbrauch
Bei Missbrauch der Einspeisemöglichkeit, insbesondere bei absichtlicher oder fahrlässiger Einspeisung von nicht anlagenspezifisch erzeugter elektrischer Energie, erlischt der Vertrag mit sofortiger Wirkung. Der Produzent haftet gegenüber der SAK für sämtliche aus der Vertragsauflösung entstehenden Schäden.
Zusätzlich hat der Produzent der SAK, die seit Beginn der Vertragslaufzeit bezogenen Vergütungen, in vollem Umfang samt Zinsen zu 5 Prozent und Kosten für entstandene Umtriebe zurückzuerstatten.
Bei Verdacht von Missbrauch steht es Mitarbeitern der SAK zu, sich unangemeldet an den Produzenten zu wenden und Kontrollen bezüglich der Vertragskonformität seiner Anlage durchzuführen.
Der Produzent entschädigt die SAK für sämtliche im Zusammenhang mit der Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen oder gesetzlichen Vorgaben entstandenen Schäden, Ansprüche und Kosten seitens der SAK.
15 Vertragsdauer und Beendigung
Ohne Kündigung durch den Produzenten oder die SAK verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Die vorzeitige Kündigung des Vertrages und von allfälligen Zusatzvereinbarungen durch den Produzenten ist nur auf den 31. Dezember eines Jahres mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen durch eingeschriebenen Brief möglich.
Die vorzeitige Kündigung des Vertrages und von allfälligen Zusatzvereinbarungen durch die SAK ist ebenfalls nur auf den 31. Dezember eines Jahres mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen durch eingeschriebenen Brief möglich.
Die SAK behält sich jedoch vor, im Falle von gesetzlichen Veränderungen oder bei grundlegenden Veränderungen im Bereich der Energielandschaft Schweiz, auch auf anderen Weg zu kündigen, insbesondere durch Zustellung der Vertragskündigung mittels E-Mail oder nicht eingeschriebenen Brief.
Der vorliegende Vertrag kündigt sich jedoch automatisch, falls die Voraussetzungen von Ziff. 4 dieses Vertrages nicht mehr erfüllt sind.
Erhält die Produktionsanlage die KEV-Zusage, kündigt sich dieser Vertrag automatisch auf den Zeitpunkt des KEV-Eintrittes.
Eine fristlose Kündigung des Vertrages und von allfälligen Zusatzvereinbarungen durch eine Partei ist nur möglich, wenn die andere Partei eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages verletzt und trotz einmaliger eingeschriebener Mahnung den vertragsgemässen Zustand nicht innert 30 Tagen wiederhergestellt hat.
Die ausserordentliche Kündigung steht der SAK auch ohne vorherige Mahnung zu, bei Verletzung von Ziff. 5 oder Ziff. 14 dieses Vertrages.
16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtlich unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt. Beide Vertragspartner verpflichten sich, die ungültigen Bestimmungen durch im wirtschaftlichen und technischen Erfolg möglichst gleichkommende Regelungen zu ersetzen. Entsprechendes gilt auch, wenn während der Vertragslaufzeit eine zu schliessende Regelungslücke entsteht.
17 Inkrafttreten/Änderung der AGB
Diese AGB tritt ab dem 01.01.2021 in Kraft. Die SAK behält sich vor, diese Vertragsbestimmungen jederzeit anzupassen.
Änderungen gibt die SAK dem Produzenten vorgängig auf der offiziellen Internetseite der SAK bekannt.
Sind die Änderungen für den Produzenten nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den Vertrag mit der SAK ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen.
18 Schlussbestimmungen
Der Vertragspartner darf Forderungen gegenüber der SAK ohne deren schriftliche Zustimmung weder abtreten, verrechnen noch verpfänden.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz der SAK in St. Gallen.
Dieser Vertragsbestimmungen treten zwischen der SAK und dem Produzenten in Kraft, sobald der Produzent diese akzeptiert hat.
Vertragsbedingungen Glasfasererschliessung
1 Gebäude-Erschliessung/Glasfaseranschlussleitung
1.1 Gegenstand und Umfang
Die Gebäude-Erschliessung umfasst den Anschluss des Gebäudes an das Glasfasernetz der Netzbetreiberin durch die Erstellung einer Glasfaseranschlussleitung auf dem Grundstück, auf welchem sich das anzuschliessende Gebäude befindet (Anschlussgrundstück) und endet mit dem optischen Hausanschlusskasten bzw. BEP (Building Entry Point), welcher gleichzeitig die Schnittstelle zur glasfaserbasierten Gebäudeverkabelung bildet. Der optische Hausanschlusskasten / BEP erlaubt es Fernmeldedienstanbieterinnen, bei Bedarf bereits von der Netzbetreiberin verlegte Glasfasern zu verwenden oder weitere Glasfaseranschlussleitungen anzuschliessen und dieselbe Gebäudeverkabelung gemeinsam zu nutzen.
Begriffsdefinition
a) Eigentümer
Unter Eigentümer wird der Grundeigentümer des Anschlussgrundstücks verstanden. Es ist auf den Grundbucheintrag abzustellen.
b) Netzbetreiberin
Unter dem Begriff «Netzbetreiberin» wird im Folgenden die St. Gallisch – Appenzellische Kraftwerke AG (SAK) verstanden.
c) Vertragsparteien
Unter Vertragsparteien wird im Folgenden der Netzbetreiber und der Eigentümer des Grundstücks welches angeschlossen wird verstanden.
d) Anschlussgrundstück
Grundstück, auf welchem sich das anzuschliessende Gebäude befindet.
e) Rollout / Nacherschliessung
Als Rollout wird die systematische und aneinander folgende Erschliessung der Gebiete / Gebäude im Rahmen des Realisierungsprojektes bezeichnet. Unter Nacherschliessung wird das Erschliessen eines Grundstücks nach dem Rollout verstanden.
1.2 Realisierungsgrundsätze sowie bauliche, zeitliche und technische Rahmenbedingungen
a) Die Realisierung der Glasfaseranschlussleitung erfolgt grundsätzlich durch den Einzug von Glasfaserkabeln in Kabelkanalisationen der Netzbetreiberin oder in Erschliessungsinfrastrukturen des Kooperationspartners. Reichen die verfügbaren Rohrkapazitäten dazu nicht aus, erfolgt die Realisierung durch den Bau neuer Kabelrohre und anschliessendem Kabelzug. Die Netzbetreiberin ist verpflichtet, die Anschlussgrundstücke nach Realisierung der Glasfaseranschlussleitung auf eigene Kosten in den ursprünglichen Zustand zu bringen (Wiederherstellungspflicht). Bei unverhältnismässigem Kostenaufwand auf Seiten Netzbetreiberin kann nach vorgängiger Absprache mit dem Eigentümer eine Kostenbeteiligung auf Seiten Eigentümer festgehalten werden.
b) Allfällige bauliche Massnahmen sowie die weiteren konkreten Modalitäten im Zusammenhang mit der Erstellung der Glasfaseranschlussleitung (Leitungsführung; Lage bzw. Platzierung des optischen Hausanschlusskastens / BEP; zeitliche Vorgaben und Termine; etc.) stimmen die Parteien individuell miteinander ab. Die Realisierung erfolgt in der Regel innert 12 Monaten nach Vertragsunterzeichnung. Die Installation des optischen Hausanschlusskastens / BEP erfolgt spätestens bei den ersten Realisierungsarbeiten im Zusammenhang mit der Steigzonen-Erschliessung. Auf Wunsch einer Partei wird die geplante Realisierung der Glasfaseranschlussleitung in einem Anschlussbericht festgehalten, welcher in diesem Fall als Anhang einen integrierenden Bestandteil des vorliegenden Vertragsverhältnisses bildet.
1.3 Finanzierung / Kosten GebäudeErschliessung
Ist die Rohrinfrastruktur einzugsfähig, werden die Kosten bis zur optischen Telekommunikationssteckdose, auch OTO (Optical Telecommunications Outlet) genannt, im Zusammenhang mit der Erstinstallation der Glasfaseranschlussleitung während dem Rollout und innerhalb der Hauptbauzone durch die Netzbetreiberin getragen. Ausserhalb der Hauptbauzone können dem Eigentümer gemäss «Vertragsurkunde Glasfasererschliessung» die darin kommunizierten Preise verrechnet werden. Für eine nachträgliche FTTH-Erschliessung hat der Eigentümer aufzukommen.
Bei Neubauten ist ein Teil der Aufwendungen für den Anschluss des Glasfaserkabels ab BEP als Pauschale vom Eigentümer zu tragen. Die Pauschalkosten werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt.
1.4 Erschliessungs-, Zugangs- und Nutzungsrechte
a) Der Eigentümer räumt der Netzbetreiberin unentgeltlich das Recht ein, die unter der Vertragsurkunde «Vertragsurkunde Glasfasererschliessung» erwähnten Gebäude an das Glasfasernetz der Netzbetreiberin anzuschliessen und zu diesem Zweck eine Glasfaseranschlussleitung zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten, zu erneuern und fortbestehen zu lassen.
b) Die Einräumung der Erschliessungsrechte schliesst alle notwendigen Rechte für den Bau, Betrieb, Unterhalt, Erneuerung und Fortbestand der Glasfaseranschlussleitung inkl. der Duldung der damit verbundenen Infrastrukturanlagen (Kabelkanalisationen; Rohranlagen, Kabel, Schächte, etc.) ein und umfasst insbesondere:
- notwendige Gebäudeanschluss- und Kabelzuleitungsrechte auf dem / den Anschlussgrundstück(en) des Eigentümers zur Gebäude-Erschliessung.
- Recht der Netzbetreiberin, der Kooperationspartner sowie beauftragten Dritten, das Anschlussgrundstück für alle notwendigen Arbeiten an der Glasfaseranschlussleitung (Bau-, Reparatur-, Wartungs-, Unterhalts- und Kontrollarbeiten) zu betreten und
- Zutritt zum Grundstück bzw. Gebäude zu erhalten.
- Berechtigung, in die Kabelkanalisationen weitere Kabel auch von Dritten nachzuziehen, sofern der bestehende Kanalquerschnitt deswegen nicht vergrössert werden muss.
c) Der Eigentümer verpflichtet sich, der Netzbetreiberin bei begründetem Bedarf dieselben Rechte analog auch in Bezug auf den Anschluss von Gebäuden auf Nachbargrundstücken einzuräumen. Gegebenenfalls und auf Wunsch des Eigentümers regeln die Vertragsparteien die konkreten Modalitäten der Einräumung dieses Durchleitungsrechtes im Rahmen einer Individualvereinbarung.
d) Der Eigentümer nimmt zur Kenntnis und erteilt die Zustimmung, dass die Glasfaseranschlussleitung und deren Bestandteile laufend der technischen Entwicklung und den neuen Anforderungen angepasst werden können.
1.5 Änderungen/Anpassung der Glasfaseranschlussleitung
Falls der Eigentümer auf seinem Anschlussgrundstück Bau- oder Grabarbeiten ausführt bzw. ausführen lässt, welche eine Änderung, Entfernung oder Verlegung der Glasfaseranschlussleitung bzw. Bestandteile davon zur Folge haben, so führt die Netzbetreiberin diese Arbeiten innert höchstens 6 Monaten nach Eingang der schriftlichen Mitteilung aus. Die Kosten gehen zu Lasten des Eigentümers. Ausgenommen davon sind Kosten für Änderungen, welche Leitungsbestandteile betreffen, die ausschliesslich zur Erschliessung von Nachbargrundstücken dienen. Sind die Verlegungen auf einen anderen Teil des Grundstückes möglich, so hat der Eigentümer dies zu gestatten.
1.6 Wartungsverantwortlichkeiten und Störungsbehebungsprozesse Glasfaseranschlussleitung
Die Netzbetreiberin ist für den Betrieb sowie den angemessenen Unterhalt der Glasfaseranschlussleitung besorgt. Die Netzbetreiberin behebt Störungen an der Glasfaseranschlussleitung während den üblichen Betriebszeiten und innert angemessener Frist. Der Eigentümer ist verantwortlich für von ihm verursachte Schäden an der Glasfaseranschlussleitung inkl. optischen Hausanschlusskasten / BEP. Der Eigentümer ist darum besorgt, bei Beschädigung der Glasfaseranschlussleitung der SAK schnellstmöglich eine Meldung zu erstatten.
1.7 Eigentumsverhältnisse Glasfaseranschlussleitung
Die gesamte Glasfaseranschlussleitung mit sämtlichen Bestandteilen (Kabelkanalisationen; Kabel, etc.) bis und mit optischem Hausanschlusskasten / BEP (inkl. Spleisskassette) sind Eigentum der Netzbetreiberin.
1.8 Erkundigungs- und Sorgfaltspflichten
Werden auf dem Anschlussgrundstück Bau- oder Grabarbeiten ausgeführt, weist der Eigentümer sämtliche Beteiligten auf den Bestand der Glasfaseranschlussleitung hin. Der Eigentümer und die weiteren Beteiligten haben sich vorgängig über die genaue Lage der Leitung zu erkundigen und bei Bedarf entsprechende Vorsichts- und Schutzmassnahmen (Einholung Werkleitungspläne; Sondierungen, etc.) zu treffen.
Bei Verstoss gegen die hier erläuterten Erkundigungs- und Sorgfaltspflichten haftet der Eigentümer für sämtliche daraus entstehenden unmittelbaren und mittelbaren Schäden.
2 Steigzonen-Erschliessung / glasfaserbasierte Gebäudeverkabelung
2.1 Gegenstand und Umfang
Die Steigzonen-Erschliessung umfasst die glasfaserbasierte Gebäudeverkabelung der Liegenschaft(en) ab dem Ausgang des optischen Hausanschlusskastens / BEP bis und mit zur ersten optischen Telekommunikationssteckdose, auch OTO (Optical Telecommunications Outlet) genannt, in der jeweiligen NE (Nutzungseinheit = Wohn- oder Geschäftseinheit).
2.2 Realisierungsgrundsätze sowie bauliche, zeitliche und technische Rahmenbedingungen
a) Die Netzbetreiberin ist berechtigt die Gebäudeverkabelung für sämtliche Nutzungseinheiten der Gebäude zu erstellen, wobei der Eigentümer die bereits bestehenden Kabelträger (Rohrkörper, Leerverrohrungen, Trassees, etc.) in der / den Liegenschaft/en zu diesem Zweck kostenlos zur Verfügung stellt.
b) Die konkrete Realisierung der Gebäudeverkabelung (Kabelführung, Grundinstallation; allfällige bauliche Massnahmen, etc.) sowie die zeitlichen Aspekte (Bau-/Terminplan) werden zwischen den Parteien individuell abgesprochen. Die Installation und Bereitstellung der Gebäudeverkabelung wird durch die Netzbetreiberin koordiniert. Ohne anderslautende Regelung beauftragt die Netzbetreiberin direkt und in eigenem Namen akkreditierte Elektroinstallateure, welche die sorgfältige, ordnungsgemässe und fachgerechte Realisierung sicherstellen.
c) Die Gebäudeverkabelung basiert auf einem Multifaser-Erschliessungskonzept (mindestens 4 Fasern pro Nutzungseinheit). Die Netzbetreiberin ist gehalten, die Gebäudeverkabelung fachgerecht und nach dem anerkannten Stand der Technik zu realisieren (technische Erschliessungsprinzipien; Schnittstelleneigenschaften; Stecker; Steckverbinder; Netzelemente; Beschaffenheit der Glasfaserkabel und der Fasern, etc.). Die Netzbetreiberin berücksichtigt dabei vereinbarte Branchenstandards, insbesondere die entsprechenden BAKOM-Richtlinien.
d) Die Realisierung der Gebäudeverkabelung erfolgt basierend auf einem marktorientierten und bedarfsgerechten Realisierungskonzept bzw. im Sinne eines etappierten Erschliessungsansatzes. Dabei wird eine Nutzungseinheit von der Netzbetreiberin erschlossen, spätestens wenn der jeweilige Endnutzer einen glasfaserbasierten Fernmeldedienst bestellt. Im Rahmen der Erschliessung der ersten Nutzungseinheit erfolgen sämtliche Basisarbeiten an der gesamten Gebäudeverkabelung - im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten - grundsätzlich einmalig. Die spätere Erschliessung einzelner Nutzungseinheiten (Installation optische Telekommunikationssteckdose / OTO) erfolgt in direkter Absprache zwischen der Netzbetreiberin und dem Endnutzer ohne weitere Involvierung des Eigentümers.
e) Die optische Telekommunikationssteckdose / OTO wird nach Möglichkeit bei bestehenden Telefon-/TV-/Radio-Steckdosen oder in einem vorbestehenden Multimedia-Verteiler angebracht.
f) In Einfamilienhäusern erfolgt die Installation der optischen Telekommunikationssteckdose / OTO in der Regel direkt neben dem optischen Hausanschlusskasten / BEP. In gegenseitiger Absprache unter den Parteien kann die optische Telekommunikationssteckdose / OTO bei bestehenden Telefon-/TV-/Radio-Steckdosen oder in einem vorbestehenden Multimedia-Verteiler angebracht werden.
g) Die Netzbetreiberin und / oder der Kooperationspartner sind berechtigt, im Bereich des optischen Hausanschlusskastens / BEP eine eigene optische Telekommunikationssteckdose / OTO zu installieren und zu betreiben, welche insbesondere für die gebäudeinterne Energiesteuerung sowie im Rahmen von automatischen Fernablesesystemen genutzt werden kann.
2.3 Finanzierung/Kosten Steigzonen-Erschliessung
Ist die Rohrinfrastruktur Inhouse einzugsfähig (Rohrkörper, Leerverrohrungen, Trassee, etc.), werden die Inhouse-Kosten bis zur optischen Telekommunikationssteckdose im Zusammenhang mit der Erstinstallation im Zuge des Rollouts durch die Netzbetreiberin übernommen, sofern die Liegenschaft im Direktversorgungsgebiet liegt. (Siehe dazu auch 1.3 Regelung für Neubauten).
Für eine nachträgliche Installation (nach dem Rollout) hat der Eigentümer aufzukommen.
2.4 Erschliessungs-, Zugangs- und Nutzungsrechte
a) Die Netzbetreiberin ist berechtigt, gemäss den vorliegenden Bestimmungen die Gebäudeverkabelung an die Glasfaseranschlussleitung anzubinden und während der Vertragsdauer zu benutzen. Zu diesem Zweck gewährt der Eigentümer der Netzbetreiberin unentgeltlich alle notwendigen Rechte für den Betrieb der Gebäudeverkabelung. Darin enthalten ist das originäre Nutzungsrecht der Netzbetreiberin an sämtlichen Fasern der von ihr realisierten glasfaserbasierten Gebäudeverkabelung sowie das Zugangsrecht zu den Kabeln und Anlagen der Netzbetreiberin und der Kooperationspartner.
b) Dabei steht der Netzbetreiberin an einer Faser der Gebäudeverkabelung pro Wohn- bzw. an zwei Fasern pro Geschäftseinheit ein unentgeltliches, ausschliessliches, umfassendes und auf Dritte übertragbares Nutzungsrecht zu (exklusive Faser/n). Um parallele Steigzonen-Erschliessungen zu vermeiden, gewährt die Netzbetreiberin anderen Fernmeldedienstanbieterinnen, welche ihr zu gleichwertigen Bedingungen Gegenrecht einräumen (Reziprozität), auf nichtdiskriminierende Weise und zu angemessenen Rahmenbedingungen Zugang zur glasfaserbasierten Gebäudeverkabelung in Form einer langfristigen Gebrauchsüberlassung an frei verfügbaren, nicht bereits durch Kooperationspartner beanspruchten Fasern (nicht-exklusive Fasern).
2.5 Änderungen/Anpassungen Gebäudeverkabelung
Nimmt der Eigentümer nach der Erstinstallation der Gebäudeverkabelung bauliche Änderungen vor, die eine Änderung, Umlegung und Anpassung der Kabelträger im Bereich der Steigzone und / oder der Gebäudeverkabelung notwendig machen, hat der Eigentümer sämtliche daraus entstehenden Kosten zu übernehmen.
2.6 Wartungsverantwortlichkeiten und Störungsbehebungsprozesse Gebäudeverkabelung
a) Funktioniert ein Fernmeldedienst nicht bzw. nicht richtig, so haben sich die Endkunden vorab ausschliesslich an ihren Anbieter und Vertragspartner zu wenden, von dem sie Fernmeldedienste beziehen.
b) Die Netzbetreiberin stellt während der Vertragsdauer die Wartung für die Gebäudeverkabelung sicher und übernimmt auf eigene Kosten die Verantwortung für die technische bzw. telekommunikationsspezifische Funktionalität der einzelnen Glasfasern (z.B. Faserqualität, Spleissungsgüte). Sind indessen Wartungs-/ Unterhaltsarbeiten der Netzbetreiberin bzw. Störungsbehebungen an der Gebäudeverkabelung auf nicht telekommunikationsspezifische Einwirkungen zurückzuführen (z.B. ungenügend geschützte Glasfasern, Kabel oder Kabelträger; durch Mieter oder Endkunden verursachte Schäden; Vandalismus, Tierschäden etc.) oder sind die von der Netzbetreiberin im Rahmen der Erstinstallation finanzierten Glasfasern nach Ablauf der Lebensdauer zufolge fehlender Funktionstüchtigkeit zu ersetzen, so trägt der Eigentümer die entsprechenden Aufwendungen.
2.7 Eigentumsverhältnisse Gebäudeverkabelung
Die Gebäudeverkabelung ab dem Ausgang des optischen Hausanschlusskastens / BEP bis zur ersten optischen Telekommunikationssteckdose in der jeweiligen Nutzungseinheit mit sämtlichen weiteren Steigzone-Bestandteilen (Leitungsführungen; Leerrohre, etc.) ist im Alleineigentum des Eigentümers.
3 Gemeinsame Bestimmungen Glasfasernetzanschluss
3.1 Beizug Dritter
a) Die Netzbetreiberin kann zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen jederzeit Dritte beiziehen.
b) Die Netzbetreiberin haftet für diese Dritten, Hilfspersonen und Unterakkordanten wie für eigenes Verhalten.
c) Die Netzbetreiberin ist beim Beizug Dritter verantwortlich, dass die Installationen wie vereinbart vorgenommen werden.
Die Netzbetreiberin nimmt die Installationsarbeiten, die von ihr beauftragte Dritte ausgeführt haben, ab. Über allfällige Abweichungen oder Mängel informieren sich die Parteien umgehend gegenseitig. Der Eigentümer wird von sämtlichen Prüfungsobliegenheiten entbunden.
3.2 Sorgfalts- und Rücksichtnahmepflichten der Netzbetreiberin
Die Netzbetreiberin verpflichtet sich, sämtliche Arbeiten im Zusammenhang mit dem Bau, Betrieb und der Wartung des Glasfasernetzanschlusses mit aller gebotenen Sorgfalt auszuführen und die ihr eingeräumten Rechte möglichst schonend sowie unter angemessener Wahrung der berechtigten Interessen des Eigentümers wahrzunehmen.
3.3 Zutrittsmodalitäten zum Grundstück bzw. dem Gebäude
Die Netzbetreiberin, die Kooperationspartner oder deren Beauftragte, betreten das Grundstück sowie das Gebäude des Eigentümers nur nach jeweiliger vorgängiger Voranmeldung bzw. Information. Vorbehalten bleibt der jederzeitige Zutritt bzw. Zugang im Rahmen von Störungsbehebungen sowie in weiteren Dringlichkeitssituationen. Aus Verstoss gegen diese Bestimmung können keinerlei Rechte abgeleitet werden, sofern der Zutritt aus dem Grund der Glasfasererschliessung / Verkabelung erfolgte.
3.4 Zugänglichkeit und Schutzvorkehrungen
Der Eigentümer stellt mit üblichen Vorkehrungen sicher, dass der Glasfasernetzanschluss in seiner Funktion nicht beeinträchtigt wird und zugänglich ist. Eingriffe in sämtliche Kabel und Anlagenbestandteile der Netzbetreiberin sind nur durch diese selber oder von ihr beauftragte Dritte bzw. nach Absprache mit der Netzbetreiberin gestattet.
3.5 Informationsaustausch und Mitteilungen
a) Jede Vertragspartei stellt der anderen diejenigen Informationen zur Verfügung, welche in guten Treuen für die Zwecke des Vertrages verlangt werden können.
b) Im Sinne einer einvernehmlichen und konstruktiven Zusammenarbeit sind die Vertragsparteien bestrebt, sowohl allgemein als insbesondere auch im Rahmen der Vertragsumsetzung möglichst frühzeitig über vertragsrelevante Aspekte zu informieren und auf einen offenen und transparenten Informationsaustausch hinzuwirken.
c) Die Netzbetreiberin ist berechtigt, Kooperationspartner und weitere Fernmeldedienstanbieterinnen über den Erschliessungsstand der Gebäude des Eigentümers zu informieren und entsprechende Daten bzw. Informationen im Zusammenhang mit dem Glasfasernetzanschluss an Elektroinstallateure sowie weitere beauftragte Dritte zur Verfügung zu stellen.
Mit dem akzeptieren dieser hier vorliegenden Bestimmung willigt der Eigentümer der Weitergabe von seinen Daten an Kooperationspartner und Fernmeldedienstanbieterinnen im Sinne des Vertrages und zur Vertragserfüllung durch die Netzbetreiberin vollumfänglich zu. Auf sämtliche andere datenschutzrechtliche Regelungen ist auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SAK zu verweisen (AGB SAK), welche auf der offiziellen Internetseite der SAK abrufbar sind.
3.6 Haftung der Netzbetreiberin
Für die Haftung der Netzbetreiberin gegenüber dem Eigentümer gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Obligationenrechts. Die Netzbetreiberin haftet hingegen für Vermögensschäden, indirekte Schäden bzw. Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn nur, wenn solcher Schaden auf Absicht oder Grobfahrlässigkeit durch Mitarbeiter der Netzbetreiberin zurückzuführen ist.
4 Inkrafttreten, Vertragsdauer und Kündigung des Vertrages
4.1 Grundsätze
a) Das vorliegende Vertragsverhältnis tritt mit Unterzeichnung des Anschlussvertrages «Vertragsurkunde Glasfasererschliessung» durch beide Vertragsparteien in Kraft und bildet einen integrierenden Bestandteil. Es wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen (unbefristetes Vertragsverhältnis), wobei eine Mindestvertragsdauer von 30 Jahren ab Inbetriebnahme des Glasfasernetzanschlusses (Steigzonen-Erschliessung der ersten Nutzungseinheit) vereinbart wird.
b) Die Vertragsparteien sind berechtigt, das vorliegende Vertragsverhältnis im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten auf das Ende eines Kalenderjahres schriftlich und unter Vorbehalt von Ziff. 4.3 wie folgt zu kündigen:
- ordentlich, nach Ablauf der Mindestvertragsdauer;
- ausserordentlich gemäss Ziff. 4.2 nachfolgend.
c) Beziehen Endkunden über die glasfaserbasierte Gebäudeverkabelung Fernmeldedienste von der Netzbetreiberin oder anderen Fernmeldedienstanbieterinnen, so erstreckt sich die Kündigungsfrist auf den Zeitpunkt, auf welchen die Netzbetreiberin ihre Vertragsverhältnisse mit den Endkunden bzw. mit Fernmeldedienstanbieterinnen frühestens auflösen oder entsprechend anpassen kann. Die Kündigungsfrist beträgt jedoch in keinem Fall mehr als 30 Monate.
4.2 Ausserordentliche Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragsdauer
Vor Ablauf der gemäss Ziff. 4.1 vereinbarten Mindestvertragsdauer sind die Vertragsparteien ausnahmsweise berechtigt, das Vertragsverhältnis ausserordentlich zu kündigen, falls wichtige Gründe vorliegen. Als solche wichtigen Gründe gelten (abschliessende Aufzählung):
- die vertragswidrige Weigerung der Netzbetreiberin, Mitbewerbern Zugang zur glasfaserbasierten Gebäudeverkabelung zu gewähren und die Benützung von frei verfügbaren Fasern im Bereich der Steigzonen-Erschliessung ohne Rechtfertigung abzulehnen;
-
die ungenügende Wahrnehmung der Wartungsverantwortlichkeiten in Bezug auf den Glasfasernetzanschluss;
-
die Verletzung von weiteren wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen, welche auch nach Mahnung und unter Anordnung einer angemessenen Nachfrist nicht behoben werden;
-
der Abbruch des Gebäudes.
-
Beim Eintritt von Ereignissen, welche die Vertragserfüllung nur durch unverhältnismässigen Aufwand weiter gewährleistet.
Die Netzbetreiberin ist zudem bei bestehenden Bauten berechtigt, das Vertragsverhältnis ausserordentlich unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen, wenn heute noch nicht bekannte tatsächliche Umstände (z.B. ungenügende Anschlussdichte im relevanten Erschliessungsgebiet, der Zustand der Steigzone wie z.B. fehlende oder nicht verwendbare Leerrohre etc.) sowie rechtliche Gegebenheiten (z.B. fehlende Bewilligungen oder Leitungsrechte) eine sinnvolle und kosteneffiziente Realisierung des Anschlusses verunmöglichen oder den wirtschaftlichen Betrieb eines Glasfasernetzes in diesem Gebiet / Gebäude erheblich erschweren.
4.3 Vorbehaltene gesetzliche Bestimmungen
Die Ausübung der Kündigungsrechte steht unter dem Vorbehalt fernmeldegesetzlicher Erschliessungsrechte. Der Eigentümer nimmt in diesem Zusammenhang insbesondere zur Kenntnis, dass gemäss der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung anwendbaren Fernmeldegesetzgebung gesetzliche Duldungspflichten bestehen, wenn ein Mieter / Pächter als Endkunde einen Glasfasernetzanschluss verlangt und dem Eigentümer daraus keine Kostenfolgen entstehen.
4.4 Kündigungsfolgen
a) Zum Zeitpunkt der rechtmässigen Vertragsbeendigung wird der Eigentümer dinglich Berechtigter am optischen Hausanschlusskasten / BEP (inkl. Spleisskassette), wobei der Eigentümer der Netzbetreiberin sowie deren Kooperationspartnern im Falle einer ordentlichen Kündigung nach Ablauf der Mindestvertragsdauer auch später Zugang zum optischen Hausanschlusskasten / BEP gewährt sowie die Mitbenützung an der glasfaserbasierten Gebäudeverkabelung unentgeltlich garantiert, falls Endkunden einen entsprechenden Bedarf anmelden.
b) Die Erschliessungsrechte bezüglich der Glasfaseranschlussleitung werden der Netzbetreiberin auf unbestimmte Zeit, d.h. in jedem Fall auf die Dauer des Bestandes der Glasfaseranschlussleitung eingeräumt.
5 Schlussbestimmungen
5.1 Vertragsänderungen
Essentielle Ergänzungen und Änderungen des Vertragsverhältnisses sind nur gültig, wenn sie von den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Aufhebung des vorliegenden Schriftlichkeitsvorbehalts.
Ausgenommen sind Änderungen aufgrund behördlichen Anordnungen oder Gesetzesänderungen.
Die hier vorliegenden Bedingungen können durch den Netzbetreiber abgeändert werden. Die Eigentümer werden in geeignet Form darüber informiert (z.B. E-Mail oder per Post). Dem Eigentümer steht durch eine Änderung das Recht zu, den Vertrag aufzulösen. Die Netzbetreiberin geht jedoch ohne anderslautende Mitteilung des Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung der Änderung, von einer Übernahme der Änderungen durch den Eigentümer aus.
5.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dessen Vertragsbestandteilen lückenhaft, rechtlich unwirksam oder aus Rechtsgründen undurchführbar sein, so wird die Geltung des Vertragsverhältnisses im Übrigen davon nicht berührt. Die Vertragsparteien werden in einem solchen Falle eine Vereinbarung treffen, welche die betreffende Bestimmung durch eine wirksame, wirtschaftlich möglichst gleichwertige Regelung ersetzt.
5.3 Übertragung des Vertrages
a) Die Netzbetreiberin ist berechtigt, das vorliegende Vertragsverhältnis auf Dritte zu übertragen. Zur Wirksamkeit des Parteiwechsels ist eine Mitteilung an den Eigentümer notwendig, wobei dieser eine Ablehnung nur aus wichtigen Gründen vorbringen darf, namentlich, wenn ernsthafte Zweifel an der technischen oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Drittperson bestehen oder wenn die Drittperson nicht über die erforderlichen Bewilligungen und Konzessionen verfügt. Die Netzbetreiberin ist zudem ohne Zustimmung des Eigentümers berechtigt, den vorliegenden Vertrag oder Rechte und Pflichten daraus jederzeit an bestehende oder zukünftige für diesen Geschäftsbereich zuständige Konzerngesellschaften, an denen die Netzbetreiberin – direkt oder indirekt – die stimm- oder kapitalmässige Kontrolle behält, abzutreten und zu übertragen.
b) Der Eigentümer hat die Netzbetreiberin im Falle der Übertragung des Grundeigentums zu benachrichtigen. Der Eigentümer verpflichtet sich, das vorliegende Vertragswerk mit allen Rechten und Pflichten auf die neue Grundeigentümerschaft zu übertragen (inkl. Verpflichtung zur Weiterübertragung). Die Folgen der Nichtbeachtung der vorliegenden Rechtsüberbindungspflichten richten sich nach den allgemeinen obligationenrechtlichen Bestimmungen.
5.4 Grundbucheintrag
Jede Partei kann verlangen, die im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses eingeräumten Rechte (vgl. oben Ziff. 1.4 und Ziff. 2.4) auf deren eigene Kosten im Grundbuch als (Personal) Dienstbarkeit eintragen zu lassen. Auf entsprechende Aufforderung der beantragenden Partei ist die
Gegenpartei verpflichtet, sämtliche Handlungen vorzunehmen und an den notwendigen Massnahmen mitzuwirken, damit die entsprechenden Dienstbarkeitsverträge abgeschlossen und im Grundbuch angemeldet werden können. Die Kosten werden bei einem Grundbucheintrag solidarisch vom Netzbetreiber und dem Eigentümer getragen.
5.5 Anwendbares Recht/Gerichtsstand
a) Das Vertragsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.
b) Bei Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertragsverhältnis sind die Parteien bemüht, eine einvernehmliche Lösung anzustreben und in jedem Fall zunächst das direkte Gespräch zu suchen. Kann auf diesem Wege keine einvernehmliche Regelung gefunden werden, vereinbaren die Parteien für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag St.Gallen als ausschliesslichen Gerichtsstand.
Version 01.01.2021
Angebotsbedingungen SAK TV national
1 Anwendungsbereich / Allgemeines
Diese Angebotsbedingungen finden Anwendung auf den Dienst SAK TV national. Die Angebotsbedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen und Produkte und gehen diesen im Falle von Widersprüchen vor. Diese Angebotsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen der St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (nachstehend SAK genannt) und ihren Kunden soweit in einem Vertrag keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Alle Vertragsbestimmungen sind auf der Website sak.ch ersichtlich. Diese Angebotsbedingungen sind gültig, sobald der Kunde SAK TV national bezieht oder einen Vertrag über den Bezug von Diensten und Dienstleistungen abschliesst. Spezielle vertragliche Vereinbarungen gehen den Angebotsbedingungen vor. Mit der Annahme verzichtet der Kunde auf die Anwendung etwaiger eigener Geschäftsbedingungen. Ergänzend zu diesen Angebotsbedingungen sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Vertrag und die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes anwendbar.
Die SAK bietet ein über TV Box und Internet empfangbares digitales TV-Angebot (nachstehend SAK TV national genannt) an. Die für das Angebot SAK TV notwendige Internetverbindung ist Sache des Kunden und nicht Bestandteil dieses Vertrags. Die SAK empfiehlt eine Internetverbindung mit mindestens 10 Mbit/s Downloadrate. Das SAK TV national Angebot kann über die Webseite www.sak.ch (nachstehend Webseite) bestellt werden.
Als Bestandteil dieses Angebotes bietet die SAK auf der Webseite www.saktv.ch sowie über Mobile Apps (nachstehend Mobile Apps) empfangbares Web-TV. Kunden können SAK TV national über unterschiedliche Endgeräte wie z.B. TV-Geräte, Personal Computer, Tablet Computer oder Mobiletelefone (nachstehend Endgeräte) empfangen und nutzen.
Diese Angebotsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen und Produkte (nachstehend Vertragsleistungen), die von Kunden im Zusammenhang mit SAK TV national genutzt werden. Die aktuell zur Verfügung stehenden TV-Leistungspakete inkl. Web-Dienste sind der Website www.sak.ch zu entnehmen. Die SAK behält sich vor, die bestehenden TV-Leistungspakete und Web-Dienste jederzeit zu erweitern, abzuändern, einzuschränken und bestehende TV-Leistungspakete und Web-Dienste durch neue zu ersetzen. Eine solche Mutation verleiht dem Kunden neben dem in Ziffer 12 dieser Angebotsbedingungen geregelten speziellen Kündigungsrecht bei erheblicher Mehrbelastung oder erheblichem Nachteil kein Recht zur ausserterminlichen Kündigung des Vertrags mit der SAK.
2 Zustimmung zu den Angebotsbedingungen
Mit der Nutzung der Vertragsleistungen erklärt sich der Kunde mit der Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen und den nachfolgenden Angebotsbedingungen einverstanden.
3 Registrierung/Umgang mit den Benutzerdaten
Zur Nutzung der von der SAK angebotenen Vertragsleistungen muss der Kunde sich bei der SAK online registrieren. Die Zahlung der Dienstleistung erfolgt über PayPal. Der Kunde kann sich während des Registrationsvorgangs bei PayPal anmelden oder ein PayPal-Konto eröffnen. Für das PayPal-Konto gelten die aktuellen Geschäftsbedingungen von PayPal. Das PayPal-Konto liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der SAK. Die SAK lehnt jegliche Haftung im Zusammenhang mit PayPal ab.
Der Kunde ist bei der Registrierung verpflichtet, korrekte und wahrheitsgetreue Angaben (Benutzerdaten) zu machen und diese jeweils bei Änderungen zu aktualisieren.
Es ist einem Kunden nicht gestattet, Dritten Zugang zu seinem Benutzerkonto oder seinen Registrierungsdaten zu verschaffen. Der Kunde ist für die Geheimhaltung seiner Benutzerdaten verantwortlich und sorgt dafür, dass sie vor dem unberechtigten Zugang Dritter geschützt sind. Sollte ein Kunde eine unberechtigte Nutzung seiner Benutzerdaten vermuten, ist er verpflichtet, dies unverzüglich dem Kundendienst der SAK zu melden (E-Mail dienste@sak.ch, Telefon +41 71 229 50 00). Bei einem Missbrauch der Benutzerdaten, sei es durch den Kunden oder durch Dritte, behält sich die SAK das Recht vor, das entsprechende Konto unverzüglich zu sperren und allenfalls zu löschen sowie den Vertrag mit dem Kunden sofort zu kündigen.
4 Vertragsmodalitäten
Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen dem Kunden und der SAK über Vertragsleistungen entsteht durch die Annahme der vom Kunden getätigten Bestellung durch die SAK oder durch die tatsächliche Benützung von Vertragsleistungen durch den Kunden. Die SAK ist nicht verpflichtet, Bestellungen von Kunden anzunehmen. Eine Bestellung gilt von der SAK als angenommen und damit der Vertrag als zustande gekommen, wenn die SAK den Vertragsschluss per E-Mail oder SMS auf die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer des Kunden bestätigt. Ungeachtet der Bestätigung der SAK gilt ein Vertrag spätestens dann als zwischen der SAK und dem Kunden zustande gekommen, wenn der Kunde Vertragsleistungen in Anspruch nimmt.
Laufzeit und Kündigung
Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen der SAK und dem Kunden und vorbehältlich der nachfolgenden Bestimmungen gelten Verträge über Vertragsleistungen als Verträge mit unbestimmter Dauer. Ein SAK TV national Vertrag mit unbestimmter Dauer kann von der SAK und dem Kunden, sofern keine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, jederzeit gekündigt werden.
Erwirbt der Kunde ein SAK TV national Angebot mit der SAK TV Box über Dritte ist er zur Registration unter www.sak.ch verpflichtet. Mit der Registration erhält er die Benutzerdaten für die Online und Mobile App Nutzung von SAK TV national. Gleichzeitig meldet er sich während des Registrationsvorgangs für PayPal an.
Sofern der Kunde der SAK gegen eine Einmalzahlung das Recht erworben hat, während einer bestimmten Dauer Vertragsdienstleistungen zu nutzen, ist er verpflichtet sich mit dem der Box beiliegenden Registrationsformular zu registrieren. Mit der Registration erhält er seine Zugangsdaten für die Nutzung von SAK TV national über Web-TV oder Mobile Apps. Während der vertraglich vereinbarten Dauer der Gratismonate fallen für den Kunden keine Monatsgebühren an. Danach ist der Kunde verpflichtet, sich für den weiteren Bezug von Dienstleistungen online zu registrieren und die Zahlungen über ein PayPal Konto weiterzuführen. Registriert er sich nicht, gilt der Vertrag als hinfällig.
Die Laufzeit eines Vertrages mit Mindestlaufzeit oder bestimmter Dauer für eine Vertragsleistung beginnt in beiden Fällen mit der Bestellung und Registration von SAK TV national auf www.sak.ch. Kündigungen des Kunden ohne Berücksichtigung von vereinbarten Kündigungsfristen und Mindestlaufzeiten führen zur Fälligkeit und zur Verrechnung der vom Kunden geschuldeten Zahlungen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Die Vertragsleistungen werden von der SAK in diesem Fall nur noch bis zum Ablauf der ordentlichen Zahlungsfrist erbracht und danach von der SAK ohne weiteres eingestellt. Sofern der Kunde fristgerecht bezahlt, erbringt die SAK die Vertragsleistungen darüber hinaus bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder der Mindestvertragslaufzeit; danach werden die Vertragsleistungen der SAK ohne weiteres eingestellt. Vorbehalten bleibt das Recht des Kunden zur Kündigung aus wichtigem Grund.
Kündigungen der SAK ohne Berücksichtigung von vereinbarten Kündigungsfristen und Mindestlaufzeiten führen in den folgenden Fällen ebenfalls zur Fälligkeit und zur Verrechnung der vom Kunden geschuldeten Gebühren bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder der Mindestlaufzeit:
a) der Kunde hat vereinbarte Zahlungsfristen nicht eingehalten;
b) es bestehen Zweifel an der generellen Zahlungsfähigkeit des Kunden;
c) der Kunde gefährdet immaterielle und finanzielle Interessen der SAK; und/oder
d) der Kunde verstösst bei der Nutzung der Vertragsleistungen in schwerwiegender Weise gegen die ihm gemäss Vertrag oder diesen Angebotsbedingungen obliegenden Verpflichtungen. Die Vertragsleistungen werden in den damit begründeten Kündigungsfällen der SAK nur noch bis zum Ablauf der ordentlichen Zahlungsfrist und – vorbehältlich einer fristgerechten Zahlung durch den Kunden – darüber hinaus bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder der Mindestvertragslaufzeit erbracht und von der SAK danach ohne Weiteres eingestellt. Vorbehalten bleibt das Recht der SAK zur Kündigung aus wichtigem Grund.
Verzichtet die SAK im Zusammenhang mit ausserordentlichen Kündigungen aus wichtigem Grund auf die Einstellung der Vertragsleistungen und werden diese vom Kunden über den Ablauf der Kündigungsfrist oder der Mindestvertragslaufzeit weiterhin benützt, gilt der gekündigte Vertrag als zwischen der SAK und dem Kunden ab dem Ende der Kündigungsfrist bzw. der Mindestlaufzeit als neu vereinbart. In diesem Fall schuldet der Kunde weiterhin die vereinbarten Entschädigungen. Im Fall von Kündigungen ohne Beachtung von Kündigungsfristen oder Mindestlaufzeiten endet der Vertrag jedenfalls erst mit der Erfüllung sämtlicher Pflichten durch den Kunden.
Kündigungen des Kunden haben schriftlich per Brief oder per E-Mail zu erfolgen.
Kündigungen der SAK erfolgen schriftlich an die vom Kunden angegebene Post oder E-Mail-Adresse. Sind diese Kontaktangaben des Kunden nicht mehr korrekt und wurde die SAK nicht über eine Veränderung schriftlich informiert, gilt die Kündigung mit dem Versand an die bekannte Post oder E-Mail-Adresse als rechtswirksam erfolgt. Bei mehreren Verträgen zwischen der SAK und dem Kunden ist der zu kündigende Vertrag in der Kündigung zu spezifizieren.
5 Dienstleistungen Dritter
Im Zusammenhang mit der Nutzung von Vertragsleistungen können vom Kunden Leistungen Dritter in Anspruch genommen werden. In diesen Fällen schliesst der Kunde mit dem Drittanbieter direkt einen Vertrag ab. Die SAK übernimmt für die Erbringung dieser Dienstleistungen Dritter keinerlei Verantwortung.
6 Leistungen der SAK
Leistungsumfang
Der Leistungsumfang und die Nutzungsbedingungen der SAK geschuldeten Vertragsleistungen ergeben sich aus dem Vertrag, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Webseiten und Mobile Apps der SAK im Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden sowie diesen Angebotsbedingungen in der jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Bei kostenlosen Web-Diensten schuldet die SAK dem Kunden keine Leistung. SAK bietet im Übrigen keine Gewähr für die Funktionstüchtigkeit der Web-Dienste: Die SAK sichert zu keiner Zeit die Funktionstüchtigkeit ihrer Web-Dienste zu und übernimmt keine Haftung aus Schäden, die aus einer Unterbrechung ihrer Web-Dienste entstehen.
Technische Bedingungen
Die Nutzung von SAK TV national und der Web-Dienste setzt einerseits einen funktionsfähigen Internetzugang von mindestens 10 Mbit/s Download Geschwindigkeit voraus sowie andererseits ein die technischen Anforderungen der Vertragsleistungen erfüllendes Endgerät. Abhängig von der Leistungsfähigkeit des Internetzugangs und des verwendeten Endgerätes kann die Nutzung und Funktionsfähigkeit von SAK TV national und der Web-Dienste eingeschränkt sein. Die SAK sichert dem Kunden keinesfalls einen einwandfreien Empfang ihrer Vertragsleistungen zu, zumal dies stark von der vom Kunden verwendeten Endgeräte, der Internetverbindung und dem Internetanbieter des Kunden abhängig ist.
Verkauf und Überlassen von Gegenständen und Produkten
Gegenstände und Produkte, welche dem Kunden von der SAK verkauft werden (TV-Box, Fernbedienung etc.), verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der SAK. Sofern dem Kunden für Vertragsleistungen Gegenstände und Produkte leihweise überlassen werden, sind diese vom Kunden jederzeit sorgfältig und sicher zu behandeln, Dritte auf das Eigentum von der SAK aufmerksam zu machen und lediglich im Zusammenhang mit dem Bezug von Vertragsleistungen zu gebrauchen. Die Versicherung (inkl. gegen Diebstahl) von Gegenständen und Produkten, die dem Kunden zum Gebrauch überlassen werden, ist Sache des Kunden. Jegliche Änderung an der Software und Hardware durch den Kunden oder durch Dritte, wie auch anderweitige mutwillige Manipulationen an und Eingriffe in die verkauften oder überlassenen Gegenstände und Produkte, sind nicht zulässig. Sowohl für veräusserte wie auch leihweise dem Kunden zur Verfügung gestellte Gegenstände und Produkte behält sich die SAK das Recht vor, jederzeit auf die darauf befindlichen Daten zuzugreifen und die Software regelmässig zu aktualisieren.
7 Gewährleistung
Die SAK gewährleistet, dass die zum Bezug von Vertragsleistungen abgegebenen Gegenstände und Produkte sowie verkaufte Gegenstände und Produkte zum gewöhnlich vorausgesetzten Gebrauch tauglich sind. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich nach Entgegennahme zu rügen. Soweit Mängel nach erfolgter sorgfältiger und gebotener Prüfung erst später entdeckt werden, sind diese umgehend zu rügen. Die Gewährleistungsfrist zur unverzüglichen Rüge von Mängeln endet mit Ablauf von 24 Monaten nach Auslieferung an den Kunden. Bei Vorliegen eines rechtzeitig gerügten und ausgewiesenen Mangels an einem von der SAK gekauften Gegenstand wird dieser innert angemessener Frist ausgetauscht oder repariert. Weitergehende Ansprüche des Kunden insbesondere ein Anspruch auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ansprüche aus Sachgewährleistung sind zudem
a) bei verspäteter Prüfung oder verspäteter Mängelrüge,
b) bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit sowie
c) bei Beeinträchtigung der Hardware von der SAK infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung durch den Kunden
ausgeschlossen.
Installation und Deinstallation
Die Installation, Deinstallation, Entsorgung und der Unterhalt von Gegenständen und Produkten, die von der SAK für Vertragsleistungen geliefert werden (inkl. der mitgelieferten Software und Software-Updates) ist Sache des Kunden.
8 Haftung
Die Haftung von SAK für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste, Schäden infolge Downloads ist – soweit gesetzlich zulässig – ist in jedem Fall ausgeschlossen. Sie haftet auch nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung ihrer Dienstleistungen.
Höhere Gewalt
SAK haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere auch Stromausfall und Auftreten schädlicher Software (z.B. Virenbefall).
Bezug von Waren oder Dienstleistungen Dritter
Benutzt der Kunde seine Anschlüsse zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen Dritter, ist SAK – soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart – nicht Vertragspartnerin. SAK übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für derartig bestellte oder bezogene Dienstleistungen oder Waren, auch dann nicht, wenn sie das Inkasso von Drittforderungen durchführt.
9 Datenschutz-Konvention
Allgemein
Beim Umgang mit Daten hält sich SAK an die geltende Gesetzgebung, insbesondere an das Fernmelde- und Datenschutzrecht. SAK erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erbringung der Dienstleistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, namentlich die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden.
Der Kunde willigt ein, dass SAK im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Vertrages Auskünfte über ihn einholen bzw. Daten betreffend sein Zahlungsverhalten weitergeben kann, seine Daten zu Inkassozwecken an Dritte weitergeben darf. Seine Daten für Marketingzwecke bearbeiten darf, namentlich für die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen und für massgeschneiderte Angebote und dass seine Daten zu den gleichen Zwecken innerhalb der SAK Gruppe bearbeitet werden können. Der Kunde kann die Verwendung seiner Daten zu Marketingzwecken einschränken oder untersagen lassen.
Leistungserbringung zusammen mit Dritten
Wird eine Dienstleistung von SAK gemeinsam mit Dritten erbracht oder bezieht der Kunde Leistungen Dritter über das Netz von SAK, so kann SAK Daten über den Kunden an Dritte weitergeben, insoweit dies für die Erbringung solcher Dienstleistungen notwendig ist.
10 Pflichten des Kunden
Zahlungsbedingungen
Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung der vertraglich geschuldeten Preise und Gebühren innert der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist. Wo eine solche fehlt, ist er verpflichtet, Rechnungen innerhalb von 30 Tagen seit deren Ausstellung zu begleichen. Die im Rahmen von Vertragsleistungen vereinbarten Gebühren sind ohne andere Vereinbarung monatlich im Voraus geschuldet.
Verzug/Einstellung von Vertragsleistungen
Kommt der Kunde der dieser Angebotsbedingungen aufgeführten Zahlungspflichten nicht oder nicht fristgerecht nach, ist die SAK berechtigt, ohne weitere Ankündigung, die Erbringung der Vertragsleistungen einzustellen, d.h. auch Anschlüsse und Zugänge zu sperren. Für die Sperrung und/oder Entsperrung kann die SAK dem Kunden eine Umtriebsentschädigung erheben. Die SAK behält sich vor, sämtliche mit dem Verzug entstehenden weiteren Unkosten, z.B. wie allfällige Gebühren Dritter, dem Kunden zusammen mit ausstehenden Rechnungsbeträgen in Rechnung zu stellen. Sollten in Zukunft Steuern, Abgaben, Zuschläge oder Belastungen, zu deren Erhebung die SAK aufgrund von Gesetz, Verordnung oder rechtsverbindlichen Weisungen des Regulators verpflichtet ist, neu erhoben werden oder sich verändern, so ist die SAK berechtigt, die Preise um diese Beträge anzupassen. Die Mehrwertsteuer wird auf dem Gesamtbetrag offen ausgewiesen.
Geheimhaltungspflicht
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Codes und Passwörter sicher zu verwahren und keinen unbefugten Personen zugänglich zu machen. Für sämtlichen durch die Verletzung dieser Pflichten entstehenden Schaden haftet der Kunde uneingeschränkt gegenüber der SAK und weiteren verletzten Dritten.
Beschränkung der Nutzung
Der Nutzer darf die Dienste nur für seine eigenen privaten Zwecke nutzen. Gewisse Inhalte der Vertragsleistungen können Personen vorbehalten sein, die volljährig sind. Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, dass keine Minderjährige auf Inhalte oder Daten zugreifen können, welche für sie ungeeignet sind. Der Kunde ist alleine für Personen in seinem Umfeld oder in seiner Obhut verantwortlich und dazu verpflichtet, alle erforderlichen und angebrachten Massnahmen zu unternehmen, um den Zugriff von Minderjährigen auf ungeeignete Inhalte zu verhindern.
11 Preise
Die für den Kunden massgeblichen und verbindlichen Preise ergeben sich aus dem Vertrag zwischen der SAK und dem Kunden. Soweit darin keine Preise festgelegt wurden, ergeben sich diese aus den aktuellen Preislisten der SAK, abrufbar auf der Webseite www.sak.ch.
12 Änderungen bei Preisen und Dienstleistungen
Die SAK behält sich vor, die Preise, ihre Dienstleistungen, die besonderen Bedingungen, die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Angebotsbedingungen jederzeit anzupassen. Änderungen gibt SAK dem Kunden in geeigneter Weise bekannt. Erhöht SAK Preise so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Kunden führen oder ändert SAK eine vom Kunden bezogene Dienstleistung erheblich zum Nachteil des Kunden, kann der Kunde die betroffene Dienstleistung bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen.
Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen. Preisanpassungen infolge Änderung der Abgabesätze (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer) sowie Preiserhöhungen von Drittanbietern (insb. bei Mehrwertdiensten) gelten nicht als Preiserhöhungen und berechtigen nicht zur Kündigung. Senkt SAK die Preise, kann sie gleichzeitig allfällig vor der Preissenkung gewährte Rabatte anpassen.
13 Immaterialgüterrechte
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Vertragsleistungen keine Änderungen an der SAK Software vorzunehmen sowie keine technischen Barrieren und Verschlüsselungen der SAK zu durchbrechen. Die von der SAK entwickelte Software sowie der gesamte Inhalt der Vertragsleistungen ist urheberrechtlich geschützt und gehört entweder der SAK selbst oder Dritten und darf nicht ohne Zustimmung der SAK oder des Dritten kopiert, bearbeitet, verbreitet oder sonst wie verändert werden. Dies gilt auch für die auf den Webseiten und Mobile Apps der SAK dargestellten Wort-, Bild- und/oder akustischen Marken und Logos.
Die SAK gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertrages das nicht übertragbare und nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der im Rahmen der Vertragsleistungen zur Verfügung gestellten Immaterialgüterrechte. Alle entsprechenden Rechte an bestehendem oder bei Vertragserfüllung entstehendem geistigen Eigentum oder andere Immaterialgüterrechte verbleiben bzw. entstehen vollständig bei der SAK oder den berechtigten Dritten (Lizenzgeber). Soweit die SAK durch vom Kunden zu verantwortende Verletzungen von Immaterialgüterrechten von Dritten in Anspruch genommen wird, hat der Kunde die SAK vollkommen schadlos zu halten.
14 Übertragung von Rechten und Pflichten auf Dritte
Die SAK darf sich zur Erfüllung ihrer Pflichten und zur Wahrnehmung ihrer Rechte aus diesem Vertrag Dritter bedienen.
Dieser Vertrag oder einzelne Rechte oder Pflichten daraus können ohne Zustimmung der SAK weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen werden. Die SAK ist berechtigt, den Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten daraus auf Dritte zu übertragen.
Beide Parteien sind verpflichtet, das Vertragsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen, vorausgesetzt, dass dieser in der Lage ist, den Vertrag zu erfüllen. SAK kann den vorliegenden Vertrag oder Rechte und Pflichten daraus ohne Zustimmung des Kunden an eine andere Gesellschaft übertragen, sofern SAK diese Gesellschaft direkt oder indirekt kontrolliert.
15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht. Die Anwendung des Wiener Warenkauf-Übereinkommens vom 11.04.1980 wird ausgeschlossen. Allfällige Streitigkeiten werden von den ordentlichen Gerichten beurteilt, sofern sich die Parteien nicht auf ein Schiedsverfahren einigen.
Der Gerichtsstand für die Vertragsparteien befindet sich am Ort des Geschäftsdomizils der SAK.
16 Änderung dieser Bedingungen
Die SAK behält sich vor, diese Angebotsbedingungen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die SAK informiert die Kunden in geeigneter Weise über Änderungen. Ohne anderslautende Mitteilung des Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Publikation der geänderten Angebotsbedingungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten diese als genehmigt.
Besondere Bedingungen SAK Digital
BBD SAK
1 Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Diese Besonderen Bedingungen SAK Digital (im Folgenden BBD SAK) gelten für Kunden der SAK, welche Dienstleistungen im Bereich Telekommunikation (Internet Access, IPTV, VOIP, Mobile Kommunikation, TV) – kostenpflichtige oder unentgeltliche – beziehen. Sie stellen ergänzende Vertragsbestimmungen zu individuell gestalteten Vertragsinhalten dar.
Abschnitt 11 gilt lediglich für Kunden welche KMU-Dienste der SAK beziehen (Geschäftskunden).
Ergänzend jedoch subsidiär zu den BBD-SAK gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SAK (AGB SAK)
Mit der Annahme verzichtet der Kunde auf die Anwendung etwaiger eigener Geschäftsbedingungen.
2 Vertragsbeginn / Dauer / Kündigung
2.1 Vertragsabschluss
Der Vertragsschluss mit der SAK erfolgt schriftlich oder elektronisch gemäss dem vorgegebenen Bestellformular. Der Kunde anerkennt mit der Antragstellung auf einen Vertrag mit SAK gleichzeitig die hier vorliegenden Besondere Bedingungen SAK Digital und verpflichtet sich zu wahrheitsgemässen Angaben. Ebenfalls akzeptiert er die Allgemeinen Geschäftsbedienungen der SAK (AGB SAK).
Das Vertragsverhältnis beginnt gemäss den entsprechenden Bestimmungen in den einzelnen Bestellformularen oder spezifischen Vertragsdokumenten. Falls kein solches ersichtlich ist, spätestens mit der ersten Nutzung von Dienstleistungen der SAK.
2.2 Vertragsdauer und Kündigung
2.2.1 Allgemein
Der Vertrag ist ohne anderslautenden Abmachungen unbefristet. Eine Kündigung des Vertrages ist möglich, sobald bei keiner Dienstleistung eine Mindestbezugsdauer mehr läuft. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen, ausser SAK nehme im Einzelfall eine Kündigung in anderer Form entgegen.
Soweit nicht anders vereinbart, kann jede Partei eine Dienstleistung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten auf Monatsende kündigen.
2.2.2 Mindestbezugsdauer
Die Mindestdauer, die Kündigungsfrist und der Kündigungstermin werden grundsätzlich im Einzelvertrag oder auf den Bestellformularen so geregelt, dass sie für den Kunden ersichtlich sind. Wurden keine anderslautenden Regelungen getroffen, so gelten die folgenden Bestimmungen:
a) Die Mindestbezugsdauer beträgt 12 Monate, gewährt die SAK dem Kunden im Rahmen einer Promotion bei bestimmten Produkten Gratismonate, dann erweitert sich die Mindestvertragsdauer um diesen Zeitraum.
b) Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit können die Abonnemente und Dienstleistungen nur auf Ende der entsprechenden Kündigungsfrist gekündigt oder angepasst werden.
Vertragsdokumenten Mindestbezugsdauern vorgesehen sein. Während dieser Dauer sind Änderungen am Dienstleistungspaket auf Wunsch des Kunden nicht bzw. nur zu den von SAK festgelegten Kostenfolgen möglich.
Eine Kündigung ohne Kostenfolge ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten auf Monatsende, erstmals aber auf Ende der Mindestbezugsdauer möglich. Kündigt der Kunde während laufender Mindestbezugsdauer («vorzeitig»), schuldet der Kunde der SAK die Restlaufgebühren bis zum Ablauf der Mindestbezugsdauer. Massgebend für die Berechnung der Restlaufgebühren sind die verbleibende Dauer und die unrabattierte Standard-Abonnementsgebühr. Abweichende Regelungen bleiben vorbehalten.
Kündigt SAK vorzeitig, ohne dass ein Zahlungsverzug vorliegt, schuldet der Kunde keine Restlaufgebühren. Die SAK haftet in einem solchen Fall für keine auftretenden Kosten oder entstandenen Schäden auf Seiten des Kunden.
3 Leistungen, Rechte und Pflichten der SAK
3.1 Angebote und deren Gültigkeit
SAK bietet Dienstleistungen aller Art im Bereich Internet, Netzwerke und Telekommunikation an und stellt ihre Dienstleistungen im Rahmen des jeweiligen Vertrages und den betrieblich zur Verfügung stehenden Ressourcen bereit. SAK behält sich vor, die Dienstleistungen bei Bedarf oder aus wichtigen Gründen anzupassen. SAK behält sich vor, die Preise, ihre Dienstleistungen, die Besonderen Bedingungen SAK Digital (BBD SAK) und die Allgemeinen Geschäftsbedienungen (AGB SAK) anzupassen. Erhöht SAK Preise so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Kunden führen, oder ändert SAK eine vom Kunden bezogene Dienstleistung erheblich zum Nachteil des Kunden, kann der Kunde die betroffene Dienstleistung bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen. Preisanpassungen infolge Änderung der Abgabesätze (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer) sowie Preiserhöhungen von Drittanbietern (insb. bei Mehrwertdiensten oder Erhöhung der Tarife durch Swissimage) gelten nicht als Preiserhöhungen und berechtigen nicht zur Kündigung. Senkt SAK die Preise, kann sie gleichzeitig allfällige vor der Preissenkung gewährte Rabatte anpassen.
3.2 Unterbrüche und Störungen
SAK bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit ihrer Dienstleistungen. Sie kann jedoch keine Gewährleistung für ein unterbruch- und störungsfreies Funktionieren ihrer Infrastruktur und Dienstleistungen geben. SAK ist berechtigt, den Betrieb zwecks Behebung von Störungen, Durchführung von Wartungsarbeiten, Einführung neuer Technologien usw. zu unterbrechen oder einzuschränken. Soweit möglich informiert SAK rechtzeitig über Betriebsunterbrüche, die zur Behebung von Störungen, für Wartungsarbeiten, Einführung von Neuerungen etc. nötig sind.
SAK behebt während den Betriebszeiten Störungen, welche in ihrem Einflussbereich liegen, innert angemessener Frist.
Wird SAK wegen Störungen in Anspruch genommen, deren Ursache nicht in ihrer Infrastruktur liegt, können die Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Ebenfalls kann SAK dem Kunden die Kosten in Rechnung stellen, wenn die Störung nicht auf das Verschulden oder auf die Infrastruktur der SAK zurückzuführen ist (insb. Bei Störungsverursachung durch Kunden selbst, Hard- oder Software des Kunden, Störung aufgrund Dritter gem. Ziff. 5.5).
3.3 Technischer Support
SAK stellt zur Unterstützung ihrer Kunden in technischen Fragen betreffend Handhabung und Installation der angebotenen Dienstleistungen einen Support zur Verfügung. Die Erreichbarkeit dieses Service ist auf der offiziellen Homepage der SAK publiziert und kann bei der SAK während der üblichen Bürozeiten telefonisch angefragt werden.
Kosten für Support durch Dritte werden von SAK nicht übernommen.
Ergeben Abklärungen von SAK, dass eine Störung nicht im Netz von SAK liegt, sondern zum Beispiel bei der Infrastruktur des Kunden (Hausinstallation, PC, Handy, Tablet etc.), vermittelt der Support / Kundendienst auf Kundenwunsch einen Partner für weitergehenden Support vor Ort. Wird SAK wegen einer Störung in Anspruch genommen, deren Ursache nicht im SAK Netz liegt, so können die Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
3.4 Kooperationspartner
Zur Vertragserfüllung kann SAK Drittanbieter und / oder Unterlieferanten hinzuziehen.
3.5 Infrastruktur und Dienste
Es besteht kein Anspruch der Kunden auf eine bestimmte Ausgestaltung der SAK Infrastruktur oder auf die Beibehaltung von darüber zugänglichen Dienstleistungen. SAK ist jederzeit berechtigt, mit angemessener Vorankündigung das Erbringen einer Dienstleistung entschädigungslos einzustellen.
3.6 Internetdienste
Der Internetdienst von SAK ermöglicht dem Kunden den Zugang ins Internet. SAK sichert keine Mindestbandbreite zu. Die angegebenen Übertragungsgeschwindigkeiten sind teilweise (im Falle einer Erschliessung via Kupferkabel) bestmögliche Leistungen und können nicht in jeden Fall garantiert werden. Einschränkungen können sich je nach Länge der Kupferleitung zwischen Telefonanschluss und Ortszentrale sowie aus der Qualität der Kupferleitungen ergeben. Sofern weitere Dienstleistungen über den Festnetzanschluss bezogen werden, kann dies ebenfalls zu Einschränkungen der Bandbreite führen. Im Weitern kann SAK keine Gewähr geben, dass über den Internetzugang ausgetauschte Informationen (z.B. Emails) beim Kunden bzw. beim Empfänger zugestellt werden.
3.7 Telefonanschluss
SAK ermöglicht dem Kunden, über das Festnetz von SAK bzw. deren Partner Gespräche zu führen und Daten zu übermitteln. Die Kunden können untereinander und mit Kunden anderer Anbieter, soweit SAK mit diesen Anbietern entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen hat, Gespräche führen oder Daten austauschen.
3.8 Nomadische Nutzung
Mit der VoIP-Technologie ist die korrekte Leitweglenkung der Notrufe und die Standortidentifikation gewährleistet, sofern der Teilnehmer vom Standort anruft, den er bei SAK als Hauptstandort hat eintragen lassen. Ein VoIP-Benutzer kann aber insbesondere die IP-Telefone oder die Software an einem beliebigen Internetanschluss betreiben. Erfolgt die Nutzung an einem anderen Standort als dem angegebenen ist die korrekte Leitweglenkung der Notrufe nicht möglich und es ist allenfalls ein anderes, geeigneteres Kommunikationsmittel für Notrufe zu verwenden. Änderungen des Standortes müssen schriftlich eingeschrieben, spätestens 14 Tage vor Umzug mitgeteilt werden. Eine Adressänderungsmitteilung genügt nicht, die Änderung der Leitweglenkung der Notrufe ist explizit in Auftrag zu geben um Missverständnisse zu vermeiden. SAK lehnt jegliche Haftung für einen direkten oder indirekten Schaden in Zusammenhang mit einer falschen Leitweglenkung ab.
3.9 Mobile Kommunikation
SAK ermöglicht dem Kunden, über die Mobilfunknetze von SAK und ihrer Roamingpartner Gespräche zu führen und Daten zu übermitteln. Die Kunden können untereinander und mit Kunden anderer Anbieter, soweit SAK mit diesen Anbietern entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen hat, Gespräche führen oder Daten austauschen.
Bei unlimitierten Angeboten werden zusätzlich zur Grundgebühr verrechnet: Verbindungen ins Ausland, Verbindungen im und vom Ausland aus, Verbindungen auf Spezialnummern (z. B. 084x, 090x, 18xx), Verbindungen zu Mehrwertdiensten, Gebühren für Optionen. Diese Positionen sind in unlimitierten Angeboten nur inbegriffen, falls dies im entsprechenden Tarif ausdrücklich erwähnt ist. Sprechnachrichten werden nach 8 Tagen unwiderruflich gelöscht. Die SAK übernimmt keine Haftung für gelöschte oder anderweitig verloren gegangene Informationen.
Anrufe im Ausland sind möglich, sofern SAK oder ihre Mobilfunkpartner einen Roamingvertrag vereinbart haben. Die Mobilfunkversorgung im Ausland ist abhängig vom jeweiligen Netzpartner und dessen technischen und betrieblichen Möglichkeiten.
Die aktuellen Broschüren sowie die Website von SAK geben Auskunft über den Umfang und die spezifischen Angebotsbedingungen der einzelnen Mobilfunk-Dienstleistungen. Die bei den Angeboten angegebenen Übertragungsgeschwindigkeiten sind Maximalwerte unter optimalen Bedingungen. Die tatsächliche Geschwindigkeit ist namentlich abhängig vom Standort, der Anzahl Nutzer in der Mobilfunkzelle und vom Endgerät. SAK garantiert weder das Erreichen der Maximalwerte noch eine Mindestbandbreite.
3.10 SAK TV
SAK ermöglicht dem Kunden über das Telekommunikationsnetz den Zugang zu einer Vielzahl von Fernseh- und Radiosendern. Einzelheiten zu den jeweiligen Dienstleistungen sowie die aktuell verfügbaren TV-/Radio-Sender sind in den Leistungsbeschreibungen welche auf der offiziellen Seite der SAK abrufbar sind, ersichtlich.
Die Benützung der SAK-Filmbibliothek ist auf der Rechnung separat ausgewiesen und ist nicht im Preis für das TV-Abonnement inbegriffen. Die Preise werden bei Ausleihe dem Kunden angezeigt.
Für die auf SAK TV verfügbaren Apps gelten die Vertragsbedingungen und Konditionen des App-Anbieters. Diese Regeln auch die Bearbeitung der Kundendaten im Rahmen dieser App. Bei Preiserhöhungen bei diesen Diensten bzw. Apps besteht kein Kündigungsrecht für das bei SAK bezogene Dienstleistungspaket. Die verfügbaren Apps sind in keiner Weise Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen der SAK und Ihren Kunden.
Der Kunde ist verantwortlich für die Beschaffung und Einrichtung eines kompatiblen TV-Endgerätes.
Die SAK behält sich vor, das Senderangebot oder einzelne TV-Funktionen geringfügig zu erweitern oder einzuschränken (insbesondere die Verfügbarkeit von einzelnen TV- und Radio-Sendern, HD-Funktionen, SAK TV Wiederholungen, dem elektronischen TV Guide und / oder andere Funktionen).
Regulatorische Vorgaben, welche die Funktionen in irgendeiner Form einschränken, müssen dem Kunden nicht kommuniziert werden und stellen im Falle einer Reduktion von Angeboten der SAK, keine Vertragsverletzung dar.
Der Empfang und die Nutzung von Sendern in öffentlich zugänglichen Räumen, insbesondere Cafés, Restaurants, Hotels, Kinos, Theatern, Schaufenstern etc. sowie der Verleih und das Mitschneiden von Programmteilen zur Verwendung ausserhalb des privaten Kreises, sind nicht erlaubt. Bei Verletzung dieser Bestimmung hat der Kunde die SAK schadlos zu halten.
3.11 Umzug
Im Fall eines Umzugs des Kunden kann SAK nicht gewährleisten, dass die Dienstleistungen am neuen Ort im gleichen Umfang angeboten werden.
Bei Einschränkungen gegenüber der ursprünglichen Leistung können sich die Parteien auf eine Vertragsanpassung einigen, nicht aber auf ein vorzeitiges Kündigungsrecht.
Der Kunde kann den Vertrag ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen:
a) wenn er nach einem Umzug permanent mindestens aber ununterbrochen während 7 Tagen keinerlei Netzempfang an seiner neuen, sich im besiedelten Gebiet befindlichen Wohnadresse hat, ohne dass ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, oder;
b) bei Wegzug ins Ausland, sofern der Kunde ein entsprechendes amtliches Dokument vorweist.
Die vorzeitige Kündigung kann nach Abschluss eines Vertrages, welcher dem Kunden Verbilligungen (z.B. verbilligtes Gerät oder Gebühren) gewährt, frühestens nach 6 Monaten angerufen werden.
Falls der Kunde umzieht und die vertraglich vereinbarte Leistung zwar technisch möglich wäre, aber mit unverhältnismässigen Kosten Seitens der SAK verbunden wären oder der SAK ungedeckte Mehrkosten entstehen würden, steht der SAK ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu. Die SAK haftet in diesem Fall für keinerlei Schäden.
3.12 Implementationsvorbehalt
Stellt sich trotz positiver Vorabklärung (seitens des Kunden und seitens SAK) und erfolgter Auftragsbestätigung im Verlaufe der Implementation heraus, dass der Dienst aus nicht voraussehbaren technischen Gründen nicht oder nur durch einen unverhältnismässigen Aufwand realisiert werden kann, so erlischt die vertragliche Verpflichtung von SAK mit sofortiger Wirkung. In einem solchen Fall, stehen dem Kunden keinerlei Ersatz- oder Schadenersatzansprüche gegenüber SAK zu.
4 Haftung
4.1 Haftung
Für Schäden, die im Zusammenhang mit unseren Diensten entstehen, haftet SAK nur bei absichtlicher oder grobfahrlässiger Vertragsverletzung von Seiten der SAK. Die Haftung von SAK für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste, Schäden infolge Downloads ist – soweit gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen. SAK haftet auch nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung ihrer Dienstleistungen.
Insbesondere haftet SAK nicht, für Schäden welche durch Fehlverhalten Dritter herbeigeführt wurden.
4.2 Haftungsausschluss
SAK haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere auch Stromausfall und Auftreten schädlicher Software (z.B. Virenbefall).
Ebenfalls haftet die SAK nicht für Schäden welche infolge von behördlichen Anordnungen, Pandemien / Epidemien oder anderen Ereignissen welche nicht durch die SAK zu verantworten sind und zur Beeinträchtigung der angebotenen Dienstleistung führt.
5 Recht und Pflichten des Kunden
5.1 Mitwirkungspflichten
Der Kunde liefert SAK alle für die Aufschaltung und Installation des Service sowie für die Störungsbehebung erforderlichen Angaben. Der Kunde gewährt SAK oder von ihr beauftragten Partnern Zugang zu den notwendigen Unterlagen, Informationen und Räumlichkeiten.
5.2 Rechts- und vertragskonforme Benutzung
Die Dienstleistungen sind bei Privatkunden ausschliesslich für den üblichen Privatkundengebrauch, bei Geschäftskunden ausschliesslich für den üblichen Geschäftskundengebrauch bestimmt. Sie dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von Seiten SAK für spezielle Anwendungen oder für das Anbieten von Fernmeldediensten eingesetzt werden.
Der Kunde ist für die rechts- und vertragskonforme Benutzung von SAK bezogenen Dienstleistungen verantwortlich.
Als vertragswidrig gelten namentlich:
c) Unlautere Massenwerbung
d) Belästigen oder Beunruhigen von Dritten
e) Hacking (siehe nachfolgend)
f) Betrügerische Angriffe
g) Alle in diesem Vertrag untersagten Verhaltensweisen
Die Liste ist nicht abschliessend.
Bei vertragswidriger Benützung von Dienstleistungen der SAK, steht SAK ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu. Bestehen Anzeichen für eine vertragswidrige Nutzung, ist der Kunde verpflichtet, SAK Auskunft über die Nutzung zu erteilen.
5.3 Vorsätzliches Hacking
Sollte der Nachweis eines Hacker-Angriffs durch einen Benutzer eines Internetzuganges von SAK vorliegen, behält sich SAK das Recht vor, den Internetzugang ohne Vorankündigung zu deaktivieren. Im Weiteren wird der betreffende Kunde für unbestimmte Zeit von allen Diensten und Leistungen von SAK ausgeschlossen. SAK behält sich weiter vor, allfällige zivil- und / oder strafrechtliche Schritte gegen den betreffenden Benutzer einzuleiten.
Sämtliche damit zusammenhängenden Kosten (mittelbare / unmittelbare Schäden) werden vom Verursacher getragen.
5.4 Verantwortung für den Inhalt
Der Kunde ist für den Inhalt der Informationen (Sprache, Daten in jeglicher Form) verantwortlich, den er von SAK übermitteln oder bearbeiten lässt oder den er allenfalls Dritten zugänglich macht.
Ebenfalls ist der Kunde für sämtliche Inhalte verantwortlich, welche er über SAK herunterlädt oder sich Zugang verschafft.
5.5 Verantwortung für Benutzung der Anschlüsse
Der Kunde ist für jede Benutzung seiner Anschlüsse, auch für eine solche durch Drittpersonen, verantwortlich. Er hat insbesondere alle infolge Benutzung der von SAK bezogenen Dienstleistungen in Rechnung gestellten Beträge zu bezahlen. Dies gilt auch für Waren oder Dienstleistungen, welche über seine Anschlüsse bezogen oder bestellt wurden.
Stellt der Kunde die von SAK bezogenen Dienstleistungen Minderjährigen zur Verfügung, ist er für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen verantwortlich. Informationen damit ein sachgerechter Schutz von Minderjährigen gewährleistet werden kann, sind auf der offiziellen Seite des EDÖB (Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter) ersichtlich.
5.6 Passwörter und Zugangscodes
Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter, Identifikationscodes, Login Daten etc. sicher zu verwahren und niemandem zugänglich zu machen.
Die SAK haftet nicht für Schäden welche dem Kunden entstehen, infolge der unvorsichtigen Aufbewahrung von Passwörtern etc.
Der Kunde ist vollumfänglich für die Verwendung von Zugangsinformationen und Passwörtern verantwortlich, welche er bei der Nutzung des Internetanschlusses angibt.
5.7 Hard- und Software von Kunden
Der Kunde ist für seine eigenen Hard- und Softwarekomponenten (inkl. Programme und PC-Konfiguration) selbst verantwortlich. SAK kann keine Garantie übernehmen, dass der Internetzugang auf allen Endgeräten einwandfrei funktioniert. Sollten Störungen auftreten, welche Massnahmen am Kundenstandort erforderlich machen und die Störung nicht anders behoben werden kann, ist der Kunde verpflichtet, seine Anlage auf eigene Kosten entsprechend anzupassen oder den Betrieb einzustellen. Andernfalls ist SAK berechtigt, den Anschluss zu deaktivieren.
5.8 Geräte im Eigentum der SAK
Stellt SAK ein Gerät miet- oder leihweise zur Verfügung, bleibt es während der gesamten Bezugsdauer im Eigentum der SAK. Die Begründung von Pfand- und Retentionsrechten zugunsten Dritter an diesem Gerät ist ausdrücklich wegbedungen. Im Falle von Pfändung, Retention oder Verarrestierung ist der Kunde verpflichtet, SAK unverzüglich zu informieren und das zuständige Betreibungs- bzw. Konkursamt auf das Eigentum von SAK hinzuweisen.
Bei Beendigung des Dienstleistungsbezugs ist der Kunde verpflichtet, das Gerät unbeschädigt und innerhalb der von SAK gesetzten Frist an SAK zurückzusenden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, behält SAK sich das Recht vor, das nicht retournierte Gerät in Rechnung zu stellen. Ebenfalls trägt der Kunde die daraus entstandenen administrativen Kosten.
5.9 Sicherer Betrieb / Schutzmassnahmen
Der Kunde schützt seine Infrastruktur und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte. Er ergreift – entsprechend dem Stand der Technik – Massnahmen, um zu verhindern, dass seine Infrastruktur für die Verbreitung rechtswidriger oder sonst wie schädlicher Inhalte (insb. unlautere Massenwerbung (Spam), betrügerische Nachrichten (Phishing Mails / SMS), betrügerische Internetseiten (z.B. gefälschte Login-Seiten), schädliche Software (Viren, Trojanische Pferde, Würmer etc.), sexuellen Inhalten verwendet wird. Schädigt oder gefährdet ein Gerät des Kunden eine Dienstleistung, einen Dritten oder die Anlagen von SAK oder Dritten oder verwendet der Kunde nicht zugelassene Geräte, kann SAK ohne Vorankündigung und entschädigungslos ihre Leistungserbringung einstellen, das Gerät des Kunden vom Fernmeldenetz trennen und Schadenersatz fordern.
5.10 SIM Karte (oder e-SIM Karte)
PIN- und PUK-Codes sowie allfällige weitere dem Kunden zugeteilte Sicherheitscodes sind sorgfältig und getrennt von Endgeräten bzw. der SIM-Karte aufzubewahren und Dritten nicht bekannt zu geben. Im Weiteren wird dem Kunden empfohlen, PIN-Codes zu aktivieren und in regelmässigen Abständen zu ändern.
Den Diebstahl der SIM-Karte oder eines mit einer eSIM ausgestatteten Endgerätes hat der Kunde SAK unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde haftet für die Benutzungsgebühren bis zur Sperrung des Anschlusses sowie für wiederrechtliche Handlungen, sofern die Mitteilung nicht sofort an die SAK erfolgt ist.
Ersatz-SIM Karten oder ein Wechsel zu einem anderen Karten-format sind grundsätzlich kostenpflichtig. Temporäre SIM-Karten werden nach erfolgter Portierung der Rufnummer deaktiviert.
6 Fair Use Policy
Übertragungskapazität wird fair auf alle Benutzer verteilt. Die SAK ist berechtigt, dem Kunden die Leistungen zu limitieren, wenn eine übermässige Nutzung festgestellt wird, welche die Leistungen von Systemen oder Datenverbindungen beeinträchtigt.
6.1 Grundsätze
Als übermässige Nutzung werden insbesondere leitungsfüllende Down- bzw. Uploads über mehrere Stunden hinweg angesehen.
Es ist nicht gestattet, Dritten eine permanente Nutzung des Internet Anschlusses zu ermöglichen, auch wenn dieses unentgeltlich stattfindet. Namentlich wäre dies unter anderem der Anschluss von Nachbarn oder hausinterne Weitergabe an Drittpersonen bzw. Drittfirmen.
Werden Zuwiderhandlungen festgestellt bzw. gemeldet, werden von der SAK die nötigen Massnahmen getroffen. Dem oder den Verursacher(n) wird die Unterlassung nahegelegt und gegebenenfalls die Zuwiderhandlung an die Strafverfolgungsbehörde weitergeleitet.
6.2 Mobile Kommunikation
Weist SAK nach, dass die Nutzung erheblich vom üblichen Gebrauch abweicht, oder bestehen Anzeichen, dass der Mobilfunkanschluss (SIM, eSIM etc.) für Spezialanwendungen genutzt wird, und ist der Kunde nach Rücksprache nicht gewillt, die entsprechende Nutzung einzustellen, kann SAK jederzeit die Leistungserbringung einstellen oder einschränken (z.B. Limitierung) oder eine andere geeignete Massnahme (z.B. Umwandlung in ein anderes Abonnement) ergreifen. "Erhebliche Abweichung vom üblichen Gebrauch" und "Spezialanwendungen" bedeuten, dass die Mobilfunk-Dienstleistung zweckentfremdet (d.h. nicht im Sinne eines normalen Mobilfunkanschlusses) oder missbräuchlich eingesetzt wird.
Eine Einschränkung oder Einstellung der Leistungserbringung durch die SAK infolge der oben genannten Gründe, hat keine Minderung oder Herabsetzung der vertraglich geregelten Geldleistung für die Benutzung der SAK-Dienste zur Folge.
6.3 Fair Use Policy für Flatrate (unlimitierte Angebote)
Die SAK setzt Richtlinien fest, nach welchen sich eine missbräuchliche Anwendung definieren lässt im Sinne der Fair Use Policy. Falls die festgelegten Richtwerte überschritten werden, wird der Kunde informiert.
Gelingt es dem Kunden nicht, eine plausible und nachvollziehbare Darstellung seines Datenverbrauchs darzulegen, steht der SAK zu, die in Kapitel 6 dieses Dokumentes erläuterten Einschränkungen der Flatrate-Benutzung umzusetzen.
7 Fernwartung
SAK ist berechtigt, zwecks Konfiguration, Wartung oder Optimierung bzw. Erweiterung ihrer Dienstleistungen über das Fernmeldenetz auf die für den Dienstleistungsbezug eingesetzte Infrastruktur zuzugreifen und dort vorhandene technische Daten bzw. Software einzusehen, zu verändern, zu aktualisieren oder zu löschen.
8 Nutzungsrechte an Software, Produkten und Leistungen durch SAK verwalteter Dienste
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt folgende Regelung betreffend Nutzungsrechten an Software, Produkten und Leistungen hinsichtlich der von SAK gemanagten Dienste: Dem Kunden wird ein nicht ausschliessliches, zeitlich unbeschränktes und nicht übertragbares Nutzungsrecht an Software sowie Waren- bzw. Dienstleistungszeichen für den eigenen, internen Gebrauch eingeräumt. Ergänzende Regelungen zur Softwarenutzung werden hiermit einbezogen. Die Software darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Für Standardprodukte Dritter gelten deren Lizenzbestimmungen, soweit sie weitergehende Einschränkungen enthalten.
9 Datenschutz
9.1 Umgang mit Kundendaten
Beim Umgang mit Daten hält sich SAK an die geltende Gesetzgebung, insbesondere an das Fernmelde- und Datenschutzrecht. SAK erhebt, speichert und bearbeitet Daten, die für die Erbringung der Dienstleistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, namentlich die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden.
Die SAK darf Daten für Marketingzwecke bearbeiten, namentlich für die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen und für massgeschneiderte Angebote.
Der Kunde kann die Verwendung seiner Daten zu Marketingzwecken einschränken oder untersagen lassen. Dem Kunden steht es zu, Daten welche fehlerhaft erhoben wurden, korrigieren zu lassen.
Falls der Kunde die Löschung der Kundendaten verlangt, bemüht sich die SAK darum, alles technisch Mögliche und verhältnismässige zu unternehmen, um nicht notwendige Daten sofort aus dem System zu entfernen. Ausgenommen davon sind Backups, welche die SAK aus Sicherheitstechnischen oder gesetzlichen Vorgaben vorgenommen hat.
Daten, welche die SAK nur in anonymisierter Form erhebt und speichert oder die nur mit unverhältnismässig grossem Aufwand einer Person zugeordnet werden können, werden nicht gelöscht.
Wird eine Dienstleistung von SAK gemeinsam mit Dritten erbracht oder bezieht der Kunde Leistungen Dritter über das Netz von SAK, so kann SAK Daten über den Kunden an Dritte weitergeben, insoweit dies für die Erbringung solcher Dienstleistungen notwendig ist.
9.2 Datenverantwortlicher SAK
Kunden welche sich über die erhobenen Daten und deren Bearbeitungszweck informieren möchten, können sich unter datenschutz@sak.ch mit der zuständigen Person der SAK in Verbindung setzen und alle damit zusammenhängenden Informationen beschaffen. Die SAK gibt keine Auskunft über Daten von Drittpersonen.
Die SAK behält sich vor, bevor Informationen zugänglich gemacht werden, ein überprüfbares und nachweisliches Dokument zu verlangen, dass die Identität einer Person belegt.
9.3 Bearbeitungszweck der erhobenen Daten
Die SAK bearbeitet Personendaten, die sie zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten des Kunden gegenüber benötigt, etwa Vorname, Name, Adresse, Lieferadresse, E-Mail-Adresse, Rechnungs- und Zahlungsdaten.
Um einen evtl. erneuten Vertragsschluss zu vereinfachen, speichern wir die Daten im Interessen des Kunden im dementsprechenden SAK-Kundenkonto.
Der SAK ist es ebenfalls erlaubt die Kundendaten an Banken, Zahlungsdienstleister, Finanzdienstleister zu übermitteln, aus Gründen der Abwicklung von Zahlungen oder etwaigen Rückerstattungen an den Kunden.
Die SAK ist es ebenfalls möglich, Daten zu Werbezwecke zu bearbeiten, sofern dies bei der Datenerhebung nicht ausgeschlossen wurde.
9.4 Datenübermittlung ins Ausland
Es besteht die Möglichkeit, dass zur Vertragserfüllung anonymisierte Daten ins Ausland gelangen, welche keinen Rückschluss auf die Identität des Kunden zulassen. Zur Vertragskonformer Erfüllung von Mobile-Angeboten werden Kundendaten ins Fürstentum Lichtenstein übermittelt. Beauftragte Unternehmer im Fürstentum Lichtenstein sind im gleichen Umfang wie SAK dem Datenschutz verpflichtet.
Die SAK und Ihre Kooperationspartner übermitteln jedoch Daten nur soweit gesetzlich zulässig und sofern nicht anders möglich, ins Ausland.
9.5 Bonitätsprüfung und Inkasso
Der Kunde willigt ein, dass SAK im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Vertrages Auskünfte über ihn einholen kann. Die SAK ist zudem berechtigt die Kundendaten zu Inkassozwecken an Dritte weiterzugeben.
10 Zahlungsmodalitäten
10.1 Abrechnung und Rechnungsstellung
Die Abrechnung erfolgt aufgrund der vereinbarten Bedingungen des betreffenden Vertrages. Grundsätzlich werden die Dienstleistungen monatlich oder Quartalsweise abgerechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt aufgrund der vereinbarten Preise (Vertrag oder allgemeingültige Preisliste). Die SAK erstellt die Rechnungen aufgrund ihrer Aufzeichnungen.
Auch während der allfälligen Sperre einer Dienstleistung werden dem Kunden die vertraglich geschuldeten Preise in Rechnung gestellt, sofern die Sperrung aufgrund eines Fehlverhaltens des Kunden veranlasst wurde.
10.2 Starker Anstieg der Benutzungsgebühren
Steigen die Benutzungsgebühren des Kunden stark an, ist SAK berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren. Bei Verdacht auf Missbrauch oder Zweifel an der Zahlungswilligkeit des Kunden kann SAK alle Dienstleistungen sperren oder eine Sicherheit verlangen.
10.3 Zahlungsfristen
Die Zahlungsfristen richten sich nach dem Vertrag mit SAK. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde automatisch und ohne Mahnung in Verzug. SAK kann soweit gesetzlich zulässig die Leistungserbringung bei allen Dienstleistungen unterbrechen, weitere Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens treffen und / oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die SAK durch den Zahlungsverzug entstehen. Die SAK kann einen Verzugszins von 5% und eine Mahngebühr von CHF 20.- pro Mahnung verrechnen.
Für die Wiederaufschaltung kann eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– erhoben werden.
Einwände des Kunden zu Benutzungsgebühren müssen innerhalb von sechs Monaten nach der beanstandeten Benutzung erfolgen. Danach gelten sie als akzeptiert.
11 Spezielle Bedingungen für KMU Dienste
11.1 Option Fixe IP-Adresse
Fixe IP-Adressen ermöglichen den Betrieb eines eigenen Mail oder Webservers. Die Vergabe der IP-Adressen erfolgt aus dem von RIPE (Réseaux IP Européens) an SAK zugeteilten IP-Adressbereich. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte IP-Adressen. SAK kann die IP-Adressen jederzeit ändern. Verzichtet der Kunde auf die weitere Benutzung der Option, fallen die IP-Adressen sofort und vollumfänglich an SAK zurück. Es gilt zu beachten, dass bei den Subnetzen von 4–128 fixen IP-Adressen jeweils 2 IP-Adressen für die technische Bereitstellung des Service benötigt werden und somit nicht mehr für kundenspezifische Services verwendet werden können.
11.2 Hardware am Kundenstandort
Aus technischen Gründen dürfen nur die von SAK freigegebenen Hardware Komponenten für die Erbringung der Dienstleistung der SAK eingesetzt werden. Sie sind an einem geeigneten Ort aufzu-stellen.
12 Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen der Besonderen Bedingungen SAK Digital (BBD SAK)
SAK behält sich vor, die BBD-SAK jederzeit anzupassen. SAK informiert die Kunden in geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der BBD SAK (zum Beispiel mit Hinweis auf der Rechnung oder per Brief / Mail). Sind die Änderungen für den Kunden nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den Vertrag mit SAK ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen. Die jeweils verbindliche Fassung der BBD-SAK wird im Internet auf der offiziellen Internetseite der SAK publiziert.
12.2 Übertragung
Die Übertragung des Vertrages oder von Rechten oder Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der Zustimmung der SAK.
SAK ist berechtigt, Parteiwechsel zu akzeptieren, bei welcher die Parteien ihre Zustimmung mündlich, online oder stillschweigend abgeben.
SAK kann den vorliegenden Vertrag oder Rechte und Pflichten daraus, ohne Zustimmung des Kunden an eine andere Gesellschaft übertragen. Der Kunde wird vorgängig informiert.
12.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser BBD SAK unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der BBD-SAK im Übrigen unberührt.
12.4 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Vertrag untersteht Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist der Hauptsitz der SAK, St. Gallen.
Der SAK ist es ausserdem erlaubt, an jedem anderen beliebigen Ort Klage gegen den Vertragspartner zu erheben.
1. allgemeines
1.1 Einleitung
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten (Informationen und Angaben) ist uns wichtig. Bei der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Benutzerdaten werden deshalb die massgebenden eidgenössischen und kantonalen Datenschutzbestimmungen eingehalten.
Im Folgenden wird die Handhabung mit dem Umgang Ihrer Daten innerhalb der SAK erläutert, um ein transparentes und kundenorientiertes Vorgehen zu gewährleisten.
1.2 Geltungsbereich / Allgemeines
Soweit dies zur Durchführung allfälliger Vertragsbeziehung notwendig ist, wird die SAK die erhobenen oder zugänglich gemachten persönlichen Angaben unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechend verarbeiten und nutzen. Die SAK trifft alle angemessenen Massnahmen um sicherzustellen, dass personenbezogene Angaben von unbefugten Dritten nicht eingesehen werden können. Darüber hinaus wird die SAK die Angaben der Nutzer nur offenlegen, wenn sie aufgrund von gesetzlichen oder regulatorischen Bestimmungen dazu verpflichtet ist.
Für gewisse Online-Dienstleistungen und Services ist die Angabe und Registrierung Ihrer Personendaten unumgänglich. Nur so ist es möglich, dass Sie z.B. auf Ihr Kundenportal zugreifen können. Wenn Sie uns online personenbezogene Informationen zustellen welche nicht in einem Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss stehen, so werden diese Personendaten weder ausgewertet noch für andere Zwecke weiterverwendet oder weitergegeben, sofern Sie nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden (z.B. durch Hinweis auf die Datenschutzbestimmungen). Sie dienen einzig dem uns erteilten Auftrag.
Der Empfänger der von Ihnen mitgeteilten Daten ist ohne anderslautenden Hinweis die SAK und alle mit der SAK verbundenen Unternehmen (SAK-Gruppe).
Ausnahmen: Externe Dienstleister sowie Unternehmen innerhalb der SAK-Gruppe, die im Auftrag der SAK die hierfür zwingend notwendigen Daten bearbeiten. Alle diese datenempfangenden Stellen werden von der SAK dazu verpflichtet, die Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit zu gewährleisten. Beispiele dafür sind z.B. Tools auf der Webseite der SAK, bei welchen personenbezogene Daten eingegeben werden und eine Analyse der Daten über einen Drittanbieter erfolgt.
Für externe Websites, zu welchen Sie über einen Link auf der Website der SAK gelangen, gilt diese Datenschutzerklärung nicht. Die SAK überwacht externe Websites nicht und übernimmt keine Verantwortung, wie externe Websites ihre eigenen Cookies platzieren oder personenbezogene Daten bearbeiten. Informieren Sie sich jeweils auf der entsprechenden Website über die für diese Website gültige Datenschutzerklärung und Rahmenbedingungen.
Neben der Erhebung von Personendaten direkt bei den betroffenen Personen behält sich die SAK auch die Beschaffung von Daten bei Dritten vor, insbesondere für Bonitätsprüfungen, für die Beschaffung von Kaufwahrscheinlichkeitswerten oder zur Ergänzung von Objekt- und Liegenschaftsdaten aus öffentlichen Registern.
2. Datenschutz bei Besuch der Website der SAK
2.1 Datensicherheit und Verschlüsselung
Wir haben zusammen mit unserem Provider angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen getroffen, um beim Benutzen unseres Webangebots zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verluste oder Zerstörungen von Daten oder unberechtigte Zugriffe darauf zu verhindern.
Eine mit SSL-Verschlüsselung gesicherte Verbindung lässt sich an der Erweiterung "https://" in der Adressleiste erkennen. Ergänzend wird, je nach Browsertyp, ein Sicherheitsschloss- oder Schlüssel-symbol in der Statusleiste ganz unten im Browserfenster und/oder in der Adressleiste des Browsers angezeigt.
Beim Aufbau der SSL-Verbindung wird zunächst unser Server-Zertifikat zusammen mit der Serveradresse bei der Zertifizierungsstelle auf Gültigkeit und Zugehörigkeit überprüft. Dieser Vorgang stellt sicher, dass Ihre Daten wirklich an uns gesendet werden und nicht an Dritte umgelenkt werden können. Ausserdem enthält das Zertifikat den Schlüssel für die Chiffrierung.
Ältere Web-Browser unterstützen die SSL-Verschlüsselungstechnik nicht. Falls Sie eine ältere Browserversion verwenden, empfehlen wir Ihnen, ein Update auf eine neuere Version durchzuführen. Die SAK übernimmt keine Haftung für Datenverluste oder Umleitung von Daten an Dritte, falls Browser, welche die SSL-Verschlüsselungstechnik nicht unterstützen, benutzt werden.
2.2 cookies
Unser System arbeitet mit gezielt genutzten Cookies, um den BenutzerInnen eine höhere Bediener-freundlichkeit anzubieten. Cookies sind kleine Dateien, die zwischen dem Browser der BenutzerInnen und dem Webserver ausgetauscht werden und die vom Browser der BenutzerInnen auf die Festplatte geschrieben werden.
- Informationen über den Browsertyp und die verwendete Version
- die IP-Adresse des Nutzers
- Datum und Uhrzeit des Zugriffs
- Pfad der aufgerufenen Webseite
- Status der aufgerufenen Webseite
2.3 analyse-tools
Die SAK verwendet verschiedenste Analyse-Tools, um Analysen zum Kundenverhalten auf der Webseite der SAK zu erkennen. Grund dafür ist, dass den Besuchern der Webseite kundenspezifische Werbung auf sozialen Netzwerken oder anderen Werbeplattformen angezeigt werden können und eine möglichst massgeschneiderte Lösung erarbeitet werden kann.
Es ist möglich, dass Daten, welche jedoch keinen Rückschluss auf die Person zulassen, an Analytics-Dienstleister im Ausland übermittelt werden (z.B. Google Analytics, Google Tag Manager, FB Pixel, etc.), um den oben erwähnten Ablauf abzuwickeln.
3 Datenschutz auf dem Kundenportal
Mit dem ersten Einloggen auf dem Kundenportal stimmt der/die BenutzerIn zu, dass ihre viertelstündlich mit Smart Metern erhobenen Verbrauchsdaten zum Zweck einer Verbrauchsvisualisierung und Abbildung der Lastgangdaten angezeigt werden (Voraussetzung der Verbrauchsvisualisierung ist das Vorhandensein eines Smartmeters). Gemäss gesetzlicher Verpflichtung müssen dem Kunden die Lastgangdaten der letzten fünf Jahre visualisiert zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund kürzerer Dauer der Vertragslaufzeit mit der SAK, besteht die Möglichkeit, dass die Rückverfolgbarkeit kürzer ist. Die Verbrauchsdaten werden bis zur Deaktivierung des Benutzerkontos aufbewahrt, wobei die maximale Anzeige- und Aufbewahrungsfrist fünf Jahre ab Erhebung beträgt. Nach der Deaktivierung des Kundenkontos, werden die Daten noch fünf Jahre aufbewahrt, um eine Visualisierung auch nach Vertragsauflösung zu garantieren. Vorbehalten bleibt die Bearbeitung zu anderen Zwecken, zu denen die Nutzer ihre Zustimmung gegeben haben.
Für sämtliche Kunden (unabhängig eines Smartmeters) werden auf dem Kundenportal eine Übersicht über sämtliche Verträge mit der SAK sowie die Rechnungen abgebildet.
Es ist den Kunden möglich, falsche Daten zu ändern oder anzupassen. Falls der Kunde dies nicht selber vornehmen möchte, kann er sich jederzeit mit der SAK unter info@sak.ch in Verbindung setzten und die Änderungen vornehmen lassen.
Die 15-Minuten-Verbrauchswerte werden nur mit Ihrer Zustimmung (Anmeldung/Einloggen auf Kundenportal) für die Visualisierung und Bearbeitung Ihres Stromverbrauchs eingesetzt.
Die SAK kann die personenbezogenen Informationen der Nutzer zur Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen nutzen, wenn der Kunde dies ausdrücklich wünscht.
Jede registrierte Benutzerin und jeder Benutzer (z.B. AbonnentIn Virtuelle Dienste) hat mit den persönlichen Profil-Daten (z.B. E-Mail-Adresse/Benutzername und Passwort) Zugang zu den eigenen erfassten und gespeicherten Daten und kann diese jederzeit selbstständig ergänzen, verändern oder löschen. Um Missbräuchen vorzubeugen, wird zusätzlich die IP-Adresse gespeichert.
Änderungen des Kundenportals (inhaltliche Aussagen, Darstellungen und Form) bleiben jederzeit vorbehalten.
4. E-Mail
Sie erhalten E-Mails oder E-Newsletter der SAK nur mit ausdrücklichem Einverständnis und können sich jederzeit vom Empfang weiterer Mitteilungen ausschliessen lassen.
Hinweis zu E-Mailverkehr: Bitte beachten Sie, dass die E-Mails von Ihnen an uns oder von uns an Sie nicht verschlüsselt werden und damit auch nicht als sicheres Kommunikationsmittel gelten. E-Mails können zwischengespeichert, ausgewertet und von Zwischenstellen gelesen werden, zum Beispiel von E-Mail-Providern (wie z.B. Hotmail, Gmail, Cablecom etc.), Arbeitgebern (bei Geschäfts-E-Mails) usw., aber auch durch sog. «Man in the Middle», besonders - aber nicht nur - bei der Verwendung von WLAN. Verwenden Sie also E-Mails weder zur Kommunikation vertraulicher Sachverhalte noch zur Übermittlung vertraulicher Daten, insbesondere von Personendaten. Verwenden Sie dafür stattdessen unser Kontaktformular.
Ebenfalls macht die SAK darauf aufmerksam, dass E-Mails auf externen Servern (sog. Clouds) abgelegt werden können.
5. online events
Mit der Anmeldung für einen Event oder ein Webinar der SAK, stimmen Sie zu, dass die Unternehmen der SAK-Gruppe Ihre Angaben für eine allfällige Nachbearbeitung intern anzeigen, bearbeiten, analysieren und nutzen dürfen. Wir behalten uns zudem vor, sämtliche Registrationen zu prüfen und in begründeten Fällen (z.B. Anmeldungen durch Mitarbeitende von Konkurrenten oder anderen Personen, die nach unserem freien Ermessen nicht zum Zielpublikum der Veranstaltung zählen) zu widerrufen. Bei Anmeldung für ein Webinar gilt weiter zu beachten, dass die im Formular angegeben Anmeldedaten an den Betreiber des Programmes mit welchem das Webinar/Forum durchgeführt wird, weitergeleitet werden. Dabei gelten die Datenschutzrichtlinien des Betreibers des Programmes.
6. Wettbewerbe
Die Bearbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen von Wettbewerben erfolgt auf der Grundlage der Einwilligung der betroffenen Personen, welche jeweils mit der Anmeldung zum Wettbewerb eingeholt wird. Die betreffenden personenbezogenen Daten werden ausschliesslich für die Durchführung des Wettbewerbes bearbeitet, es sei denn, die betroffenen Personen haben bei der Anmeldung zum Wettbewerb ihre Einwilligung dazu gegeben, dass ihre Daten auch für Marketing-zwecke bearbeitet werden dürfen (z.B. durch Annahme dieser hier vorliegenden Datenschutzbestimmung). Die Bearbeitung im Zusammenhang mit Wettbewerben erfolgt entweder durch die SAK selbst oder durch spezifisch für die jeweilige Bearbeitung beauftragte Auftragsbearbeiter, mit welchen schriftliche Verträge bestehen, die insbesondere die vertrauliche und sichere Bearbeitung dieser Daten nach den Weisungen der SAK regeln.
Die betroffenen Personen haben das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen und der weiteren Bearbeitung ihrer Daten für die Durchführung des betreffenden Wettbewerbs zu widersprechen.
7 Marketing infolge Datenbekanntgabe
Wenn Sie auf unserer Webseite oder durch ein Kontaktformular oder einem sonstigen Medium der SAK welches geeignet ist, Kontaktangaben zu hinterlegen, Ihre E-Mail-Adresse oder Postadresse hinterlegen/angeben, kann diese in der Folge durch uns für den Versand eines Newsletters oder für die Zustellung von Werbung verwendet werden. In einem solchen Fall werden die Kontaktdaten ausschliesslich zur Zustellung des Newsletters und Direktwerbung der SAK oder der SAK-Gruppe verwendet. Der SAK ist es jedoch auch erlaubt die oben genannten Daten für Marketingzwecke für eng mit der SAK verbundene Unternehmen zu verwenden welche Produkte anbieten, die sich mit unseren ergänzen.
Falls Sie in einem Vertragsverhältnis mit der SAK stehen, welches ausserhalb des Monopolbetriebes der SAK abgeschlossen wurde, dürfen die Daten ebenfalls für die oben genannten Werbezwecke benutzt werden.
Der Zustimmung zur Zustellung von Werbung oder Newsletter kann jederzeit widerrufen werden.
Falls Sie Kontaktdaten, welche eine telefonische Kontaktaufnahme ermöglichen angeben, kann die SAK diese für Marketingzwecke verwenden.
8. Empfänger/innen von Daten der SAK
Die SAK kann Daten durch einen Auftragsbearbeiter bearbeiten lassen. Es werden in jedem Fall die gesetzlichen Vorgaben eingehalten und der Auftragsbearbeiter wird dazu verpflichtet, die Daten nur gemäss den vertraglichen Abmachungen zwischen der SAK und der betroffenen Person gemäss den hier vorliegenden Datenschutzbestimmungen zu bearbeiten. Jede Person hat das Recht, die Weitergabe der Daten innerhalb der SAK-Gruppe oder die Speicherung der Daten bei externen Dienstleistern (z.B. Cloudanbieter) zu untersagen, sofern dadurch die vertraglichen Pflichten der SAK immer noch erfüllt werden können.
9. Informationsrechte der einzelnen Personen
Eine Löschung oder Korrektur der Daten, kann jederzeit verlangt werden unter datenschutz@sak.ch. Voraussetzung zur verbindlichen Löschung ist, dass der/die BenutzerIn in keinem Vertragsverhältnis zur SAK mehr steht. Wird das Vertragsverhältnis über einen anderen Kommunikationsweg (Brief, E-Mail oder ähnliches) mit der SAK gekündigt und bei erfolgreicher Prüfung im System mit «Aufgehoben» hinterlegt, so wird der Zugang zum Kundenportal automatisch deaktiviert.
Unter der oben genannten E-Mailadresse können sämtliche Rechte welche einem das Datenschutzgesetz einräumt, wahrgenommen werden. Insbesondere können Informationen über die Datenbearbeitung innerhalb der SAK bezogen werden.
10. Ausnahmen
Diese Datenschutzbestimmung gilt nicht für die Bearbeitung von Personendaten von Mitarbeitenden der SAK, für welche separate Vorschriften gelten. Sie gilt sodann ebenfalls nicht für spezifische Arten der Bearbeitung von Personendaten, für welche eine vorgängige Information der betroffenen Personen entweder gesetzlich oder behördlich verboten ist, oder von denen jeweils nur ein beschränkter Kreis von Personen betroffen ist, denen die erforderlichen Informationen über die Datenbearbeitung separat zur Verfügung gestellt werden können. Schliesslich gehen besondere Vereinbarungen in Verträgen dieser Datenschutzerklärung im Fall von Widersprüchen vor.
11. änderung
Die SAK kann diese Datenschutzerklärung jederzeit ohne Vorankündigung anpassen. Es findet immer die im Zeitpunkt der Nutzung aktuellste Version Anwendung, welche auf der offiziellen Seite der SAK publiziert ist. Bei Änderungen im Zusammenhang mit Kundenportalen der SAK, werden Sie bei der Anmeldung auf die Änderung aufmerksam gemacht. Soweit die Datenschutzerklärung Teil von einer Vereinbarung mit Ihnen ist, werden Sie bei einer Änderung frühzeitig durch die SAK informiert.
12. Inkrafttreten / Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese hier vorliegende Datenschutzbestimmung gilt ab dem 01.11.2021.
Auf die Rechtsbeziehung zwischen der SAK und der Kundschaft in Bezug auf datenschutzrechtlichen Fragen ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist ausschliesslicher Gerichtsstand der Hauptsitz der SAK, St. Gallen.
- Netz - Anschlussbedingungen Mittelspannung (NAB-MS)
- Netz - Anschlussbedingungen Niederspannung (NAB-NS)
- Netz - Allgemeine Lieferbedingungen elektrischer Energie für Kunden in Grundversorgung und verteilnetzgebundener Rücklieferungen (ALBG)
- Netz - Allgemeine Lieferbedingungen elektrischer Energie für freie Kunden (ALBM)