Die Energiezukunft liegt in unser aller Hand!

Machen Sie mit

Für uns als innovatives Energieversorgungsunternehmen bedeutet dieses Projekt einen weiteren grossen Schritt in Richtung saubere Energiezukunft. Privatpersonen und Unternehmen haben die Möglichkeit, einen wertvollen Beitrag für eine nachhaltige Energiezukunft zu leisten. Unterstützen auch Sie dieses Vorzeigeprojekt und investieren Sie in eine saubere Zukunft!

Innovativer Schattenspender: weltweit einzigartiges Solarfaltdach

Seit dem Sommer 2020 können Sie auf dem Parkplatz der Kronbergbahn eine ganz besondere Attraktion bewundern: das 4’000 m2 umfassende Solarfaltdach von SAK. Die innovative, 1’320 Panels umfassende Solaranlage produziert erneuerbare Energie und dient gleichzeitig als Schattenspender für 152 geparkte Personenwagen. Diese vor Ort produzierte grüne Energie entspricht dem Verbrauch von bis zu 70 Haushalten und wird vorwiegend für den Antrieb der Kronbergbahn genutzt.

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noch

von 1320 panels verfügbar

Engagieren Sie sich jetzt!

Ob für Sie selbst oder als originelles Geschenk – Ihr Solar-Engagement bringt viel Freude. Und als Dankeschön erhalten Sie nach einem Jahr Laufzeit abhängig von der Höhe Ihrer Investition ein attraktives Geschenkpaket:

ihr engagement

Ihr Geschenk

Solar-Engagement für 200 CHF Sie erhalten:

  • Einen Namen auf einem der 1’320 Solarpanels
  • Ein Zertifikat mit persönlicher Widmung für Ihr Engagement
  • Ein attraktives Geschenkpaket mit einem Guthaben für die Kronberg Erlebniswelt im Wert von 100 CHF

ihr engagement

Ihr Geschenk

Solar-Engagement für 400 CHF Sie erhalten:

  • Mehrere Namen auf einem der 1’320 Solarpanels
  • Ein oder mehrere Zertifikate mit persönlicher Widmung für Ihr Engagement

  • Ein attraktives Geschenkpaket mit einem Guthaben für die Kronberg Erlebniswelt im Wert von 200 CHF

ihr engagement

Ihr Geschenk

Solar-Engagement für 800 CHF Sie erhalten:

  • Mehrere Namen auf einem der 1’320 Solarpanels
  • Ein oder mehrere Zertifikate mit persönlicher Widmung für Ihr Engagement
  • Ein attraktives Geschenkpaket mit einem Guthaben für die Kronberg Erlebniswelt im Wert von 400 CHF

Jetzt bestellen und Gutes tun

Investieren Sie hier in das innovative Solarfaltdach am Kronberg. Die Panels werden mit Ihrem bzw. dem gewünschten Namen beschriftet und mittels eines Zertifikats bestätigt. Somit auch ideal als Geschenk mit einer schönen Symbolik für Familie, Freunde, Mitarbeitende sowie Kunden. Das Nutzungsrecht beträgt 15 Jahre.

kurzanleitung

Nachdem Sie die Anzahl und Grösse der Panels (ganzes Panel oder Viertelpanel) gewählt haben, öffnen sich unterhalb des Kontaktformulars die Beschriftungsfelder. Klicken Sie auf die einzelnen Felder und geben Sie jeweils den gewünschten Vornamen / Nachnamen oder Firmennamen für die Panelbeschriftung an. Felder, die leer bleiben, werden mit einem Sonnensymbol beschriftet.

Bitte wählen Sie die gewünschte Anzahl
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Teilnahmebedingungen

Panels

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Panelbeschriftung: ()

Vorname, Nachname / Firma / Verein (max. 19 Zeichen pro Zeile, max. 2 Zeilen)
Persönliche Widmung für das Zertifikat, falls gewünscht (max. 120 Zeichen)

Hinweis

Nach dem Klicken des «Senden»-Buttons erhalten Sie ein Mail mit der Bestätigung der gemachten Angaben. Nachträgliche Änderungen sind möglich.

* Pflichtfelder

** 1 Einleitung: Die St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (nachfolgend «SAK») bietet dem Kunden die Möglichkeit, sich mit dem Produkt «Solar-Engagement» (bisher Nutzungsrecht Photovoltaik) am Bau einer Photovoltaikanlage zu beteiligen. Als Gegenleistung für den einmaligen Kostenbeitrag erhält der Kunde den ökologischen Mehrwert, d.h. den Herkunftsnachweis (HKN) für einen bestimmten Anteil und eine vordefinierte Zeit der durch die Photovoltaikanlage produzierten ökologischen Solarstrom (in Kilowattstunden, nachfolgend «kWh») in Form eines HKN-Zertifikats und durch Erlebnisgutscheine der Luftseilbahn Jakobsbad Kronberg AG im Wert von dem produzierten physikalischen Strom über die Vertragsdauer von 15 Jahren. Der Kunde unterstützt den Bau einer Photovoltaikanlage. Dazu erwirbt er symbolisch durch Bezahlung eines einmaligen Kostenbeitrages einen bestimmten Anteil eines Photovoltaikpanels. Die Photovoltaikanlage wird von der SAK erstellt und betrieben und steht in deren Eigentum.
2 Allgemeinesa) Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») «Solar Engagement» regeln die Rechte und Pflichten zwischen der SAK und dem Kunden des Produktes «Solar-Engagement»; b) Der Kunde akzeptiert die AGB durch die Bestellung des «Solar-Engagements» über das offizielle Bestellformular der SAK; c) Das Produkt «Solar-Engagement» ist ein eigenständiges Produkt und hat keinerlei Einflüsse auf andere Produkte der SAK. Bestehende SAK Produkte bleiben vom «Solar-Engagement» unberührt.
3 Berechtigung: Berechtig zum Abschluss eines Vertrages über das Produkt «Solar-Engagement» sind volljährige und handlungsfähige Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sowie juristische Personen mit Sitz in der Schweiz. Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz, müssen sich vorgängig mit der SAK in Kontakt setzten.
4 Kostenbeitrag: Der Kunde leistet zu Beginn der Vertragsdauer einen einmaligen Kostenbeitrag. Die Höhe richtet sich nach dem Anteil Photovoltaikpanels, die der Kunde symbolisch erwirbt. Die Preise sind auf der offiziellen Webseite der SAK abrufbar. Die SAK stellt dem Kunden zu diesem Zweck eine Rechnung zu. Die Zahlungsfrist beträgt rein netto 30 Tage ab Rechnungsdatum. Kommt der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nach, so gerät er ohne weiteres in Verzug und schuldet der SAK den gesetzlichen Verzugszins. Der Kunde verpflichtet sich, die von der SAK erbrachten Leistungen zu dem im Vertrag festgelegten einmaligen Ansatz zu vergüten. Die von der SAK angewandten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
5 Bezugsrecht: Mit Bezahlung des einmaligen Kostenbeitrags gemäss Ziffer 4, erwirbt der Kunde das Recht, während 15 Jahren eine gewisse Menge an HKN (Ziffer 6) von der Photovoltaikanlage produzierten Solarstrommenge plus Erlebnisgutscheine zu beziehen. Der HKN wird einmalig aufgrund von Durchschnitts- und Erfahrungswerten berechnet und in Form eines HKN-Zertifikats abgegolten. Dem Kunden stehen keine weitergehenden Rechte zu. Insbesondere ist eine weitere Veräusserung des HKN nicht möglich.
6 Liefermodalitäten / Stromgutschrift:a) Die Vergütung des durch die Photovoltaikanlage produzierten physikalischem Solarstroms erfolgt in Form einer einmaligen Abgeltung mittels Erlebnisgutscheinen. (Siehe Ziffer 1); b) Der HKN wird durch die SAK für den Kunden über das HKN-Konto (Pronovo) entwertet. Der Kunde erhält von der SAK eine einmalige Urkunde über die Menge des ökologischen Mehrwerts (HKN) über die Vertragslaufzeit. Der einmalig vergütete HKN, kann vom tatsächlichen HKN-Wert abweichen; c) Dem Kunden steht durch den Erwerb des Panels keine physikalische Strommenge zu. Das Panel wird lediglich symbolisch erworben.
7 Vertrags- und Betriebsdauer: a) Der Vertrag zwischen der SAK und dem Kunden kommt zustande, durch das Bestellen des «Solar Engagement» und dem Akzeptieren der hier vorliegenden AGB’s durch den Kun-den; b) Die SAK verpflichtet sich, die Photovoltaikanlage während mindestens 15 Jahren ab Inbetriebnahme zu betreiben («Betriebsdauer»). Vorbehalten bleiben behördliche Vorschriften, gesetzgeberische Auflagen oder unvorhergesehene Veränderungen, sowie die Einschränkung des Betriebes aufgrund höherer Gewalt beim Standortpartner, welche die Betriebsdauer einschränken. Bei Einstellung des Photovoltaikanlagenbetriebs vor Erreichen des 15. Betriebsjahres, stehen dem Kunden keine Schadensersatzansprüche gegenüber der SAK zu; c) Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage wird dem Kunden mitgeteilt. Der Vertrag gilt für die Dauer des Bezugsrechts gemäss Ziffer 5.
8 Umzug: a) Zieht der Kunde um und hat dadurch keinen schweizerischen Wohnsitz mehr oder verlegt der Kunde seinen juristischen Sitz ins Ausland, muss er vorgängig mit der SAK in Kontakt treten; b) Bei Versterben des Begünstigten der jährlichen finanziellen Gutschrift wird der Vertrag au-tomatisch beendet und geht nicht auf die Erben über.
9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Für dieses Vertragsverhältnis gilt schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist St. Gallen, Schweiz.
10 Änderung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen: Die SAK behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. In einem sol-chen Falle werden dem Kunden die geänderten Geschäftsbedingungen zugestellt oder auf zweckmässige Art und Weise publiziert (per E-Mail o.ä.). Ohne anderslautende Mitteilung des Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten diese als genehmigt.

Adresse

St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG
Vadianstrasse 50
Postfach 2041
9001 St.Gallen
 
Telefon +41 71 229 51 51
E-Mail info@sak.ch

Das aussergewöhnliche Geschenk

Machen Sie ein sinnvolles Geschenk fürs Herz mit Verstand und Überraschen Sie Ihre Familie, Freunde, Bekannten, Mitarbeitenden oder Geschäftspartner mit einem Solar-Engagement am Kronberg.

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das erwartet sie in der kronberg-erlebniswelt

Auf dem Kronberg warten Spass und Abwechslung für die ganze Familie. Lösen Sie Ihren Gutschein zum Beispiel für folgende Attraktionen ein:

  • Fahrt mit der Luftseilbahn
  • Zipline-Park
  • Märliwelt für Kinder
  • Luftseibahn, retour mit Essen
  • Übernachtung (im Zimmer oder Lager)
  • Bobfahrt
  • Schlitteln mit Frühstück

Möchten Sie mehr über die Erlebniswelt auf dem Kronberg erfahren? Klicken Sie einfach hier

sak solarfaltdach (photovoltaik faltdach) am kronberg

faq – häufig gestellte fragen

Sie tragen aktiv zur Energiewende bei und unterstützen ein innovatives Projekt in der Ostschweiz. Sie investieren zudem buchstäblich in die Zukunft – dank einer Laufzeit von 15 Jahren. Schliesslich erhalten Sie die Möglichkeit, in eine der nachhaltigsten Energien überhaupt anzulegen, auch wenn Sie selbst keine Solaranlage besitzen.

Sie erhalten ein Zertifikat, einen Herkunftsnachweis (HKN-Zertifikat) und werden namentlich auf dem ausgewählten Solarpanel erwähnt. Für Ihr Engagement erhalten Sie von uns zudem ein Geschenkpaket mit einem Gutschein für die Kronberg-Erlebniswelt. Die jeweilige Höhe des Werts sehen Sie hier.

Nach der Bestellung erhalten Sie eine einmalige Rechnung für das Nutzungsrecht des Panels.

Das Nutzungsrecht beläuft sich auf 15 Jahre und steht jedem offen – ob Privatperson, Firma oder als Geschenk für Familie, Freunde, Kunden oder Mitarbeitende. Sie müssen lediglich Name und Adresse angeben.

Ein Umzug beeinflusst Ihren Vertrag nicht.

Geben Sie auf dem Bestellformular die Angaben zur beschenkten Person an. Diese wird dann im Zertifikat und auf der Beschriftung des Panels erscheinen.

Ja. Bei Sammelbestellungen helfen wir Ihnen gerne weiter. Sie erreichen unsere Mitarbeitende telefonisch unter +41 71 229 51 51.

ein stück energiezukunft

Die Photovoltaikanlage «Kronberg» ist ein innovatives Projekt, an dem auch Sie teilhaben können. Wir überdachen den Parkplatz der Kronbergbahn mit einem technisch ausgeklügelten Photovoltaik Faltdach. Bei schönem Wetter wird es ausgefahren, bei starkem Wind oder schlechtem Wetter kann es in kürzester Zeit wieder einfahren.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Einleitung 

Die St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (nachfolgend «SAK») bietet dem Kunden die Möglichkeit, sich mit dem Produkt «Nutzungsrecht Photovoltaik» am Bau einer Photovoltaikanlage zu beteiligen. Als Gegenleistung für den einmaligen Kostenbeitrag erhält der Kunde den ökologischen Mehrwert, d.h. den Herkunftsnachweis (HKN) für einen bestimmten Anteil der durch die Photovoltaikanlage produzierten ökologischen Solarstrom (in Kilowattstunden, nachfolgend «kWh») in Form eines Zertifikats, und mehrere Erlebnisgutscheine. 
Der Kunde unterstützt den Bau einer Photovoltaikanlage. Dazu erwirbt er symbolisch durch Bezahlung eines einmaligen Kostenbeitrages einen bestimmten Anteil Photovoltaikpanels. Dieser berechtigt den Kunden während 15 Jahren zum Bezug des HKN von künftig mit dieser Photovoltaikanlage erzeugtem Solarstrom. 
Die Photovoltaikanlage wird von der SAK erstellt und betrieben und steht in deren Eigentum.

2 Allgemeines 

a. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Rechte und Pflichten zwischen der SAK und dem Kunden des Produktes «Nutzungsrecht Photovoltaik». 

b. Der Kunde akzeptiert diese AGB durch die Verpflichtung zur Zahlung eines einmaligen Kostenbeitrages. 

c. Das Produkt «Nutzungsrecht Photovoltaik» ist ein eigenständiges Produkt und hat keinerlei Einflüsse auf andere Produkte der SAK. Bestehende SAK Produkte bleiben vom «Nutzungsrecht Photovoltaik» unberührt. 

3 Berechtigung 

Berechtig zum Abschluss eines Vertrages über das Produkt «Nutzungsrecht Photovoltaik» sind volljährige und handlungsfähige Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sowie juristische Personen mit Sitz in der Schweiz. 

4 Kostenbeitrag 

Der Kunde leistet zu Beginn der Vertragsdauer einen einmaligen Kostenbeitrag. Die Höhe richtet sich nach dem Anteil Photovoltaikpanels, die der Kunde im Nutzungsrecht symbolisch erwirbt. 
Die SAK stellt dem Kunden zu diesem Zweck eine Rechnung zu. 

5 Bezugsrecht 

Die Photovoltaikanlage wird von der SAK gebaut und steht in deren Eigentum. Mit Bezahlung des einmaligen Kostenbeitrags gemäss Ziffer 4 erwirbt der Kunde das Recht, während 15 Jahren eine gewisse Menge an HKN (Ziffer 6c) von der Photovoltaikanlage produzierte Solarstrommenge plus Erlebnisgutscheine (Ziffer 6a und 6b) zu beziehen. Die Dauer des Bezugsrechts unterliegt den in Ziffern 7 umschriebenen Einschränkungen. le werden dem Kunden die geänderten Geschäftsbedingungen zugestellt oder auf zweckmässige Art und Weise publiziert. Ohne anderslautende Mitteilung des Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten diese als genehmigt.

6 Liefermodalitäten / Stromgutschrift  

a. Die Vergütung des durch die Photovoltaikanlage produzierten Solarstroms erfolgt in Form von Erlebnisgutscheinen. 

b. Der Kunde erhält pro Quadratmeter erworbener Photovoltaikpanelfläche Erlebnisgutscheine im Wert von 130 kWh pro Jahr zum gültigen SAK Rückliefertarif. Sollte der Rückliefertarif der SAK wegfallen, gilt für die Gutschrift der für das Lieferjahr entsprechende Referenzmarktpreis für Photovoltaikanlagen (Bundesamt für Energie, BFE). 

c. Der HKN wird durch die SAK für den Kunden über das HKN-Konto entwertet. Der Kunde erhält von der SAK eine einmalige Urkunde über die Menge des ökologischen Mehrwerts (HKN) über die Vertragslaufzeit. 

7 Vertrags- und Betriebsdauer  

a. Der Vertrag zwischen der SAK und dem Kunden kommt mit der Bezahlung des Kostenbeitrages durch den Kunden zustande. 

b. Die SAK verpflichtet sich, die Photovoltaikanlage während mindestens 15 Jahren ab Inbetriebnahme zu betreiben («Betriebsdauer»). Vorbehalten bleiben behördliche Vorschriften, gesetzgeberische Auflagen oder unvorhergesehene Veränderungen beim Standortpartner, welche die Betriebsdauer einschränken. Bei Einstellung des Photovoltaikanlagenbetriebs vor Erreichen des 15. Betriebsjahres erhält der Kunde weiterhin seine Erlebnisgutscheine (siehe Ziffer 6). 

c. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage wird dem Kunden mitgeteilt. Der Vertrag gilt für die Dauer des Bezugsrechts gemäss Ziffer 5. 

8 Umzug 

a. Zieht der Kunde um und hat dadurch keinen schweizerischen Wohnsitz mehr oder verlegt der Kunde seinen juristischen Sitz ins Ausland, hat er das Recht, sein Bezugsrecht jeweils unter Einhaltung einer mindestens 30-tägigen Anzeigefrist per Umzugsdatum an die SAK zurück zu übertragen. 

b. Die SAK vergütet dem Kunden proportional den Teil des geleisteten Kostenbeitrags unter Berücksichtigung des Vertragsbeginns, der Vertragsdauer und der noch nicht abgelaufenen Betriebsdauer zurück.

c. Bei Versterben des Begünstigten der jährlichen finanziellen Gutschrift wird der Vertrag automatisch beendet und geht nicht auf die Erben über.

9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Für dieses Vertragsverhältnis gilt schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist St. Gallen, Schweiz.

10 Änderung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen 

Die SAK behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. In einem solchen Falle werden dem Kunden die geänderten Geschäftsbedingungen zugestellt oder auf zweckmässige Art und Weise publiziert. Ohne anderslautende Mitteilung des Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten diese als genehmigt.