strompreise 2023 Unternehmen

Ihr jährlicher Gesamtenergiebezug ist grösser als 100'000 kWh.

Produkte und strompreise 2023

Für Unternehmen mit einem Gesamtenergiebezug über 100'000 KWh

 

Mehr Informationen

abgaben

Verrechnung und Ausweisung von gesetzlichen und sonstigen Abgaben


Mehr Informationen

systemdienstleistungen

Kosten für die Systemdienstleistungen (SDL) des Übertragungsnetzbetreibers (ÜNB)

 

Mehr Informationen

stromkennzeichnung

Informationen zur Herkunft der von uns gelieferten Energie


Mehr Informationen

Produkte und strompreise 2023

Attraktive und innovative Produkte, faire Preise und ein Service, der überzeugt – das und mehr macht die SAK zu einem zuverlässigen Partner für Ihr Unternehmen.

ihr strompreis Top

Gültig ab 1. Januar 2023

Energielieferungen für Grosskunden mit einem Jahresenergiebezug zwischen 100'000 kWh und 1'000'000 kWh mit separaten Arbeitspreisen für Normal- und Schwachlast. Weiter erfolgt eine Differenzierung der Arbeitspreise nach Sommer und Winter.

Energieprodukt T1 / T2
(Rp./kWh)
Arbeitspreis Winter T1: 13.77 | T2: 12.25
Arbeitspreis Sommer T1: 11.38 | T2: 10.55

 

 

 

 

Normallast (T1)
Montag bis Freitag: 07.00 bis 19.00 Uhr

Schwachlast (T2)
Während der übrigen Zeit.

Winter (Wi) : Januar bis März; Oktober bis Dezember.
Sommer (So) : April bis September.

Preisänderungen vorbehalten. Das Lieferverhältnis gilt auf unbestimmte Dauer.
Die Preise gelten vorbehältlich weiterer Beschlüsse der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom).

Das Energieprodukt Top ist ausschliesslich in Kombination mit unseren Netznutzungsprodukten SPN400P, SPN400PP oder SPN20 erhältlich. Die bezogene Energie darf nicht weiterveräussert werden, sondern ist alleinig für den Endverbrauch der Kunden bestimmt.

Marktangebot anfordern

ihr strompreis Pro

Gültig ab 1. Januar 2023

Energielieferungen für Grösstkunden ab einem Jahresenergiebezug von mehr als 1'000'000 kWh mit individuellen Arbeitspreisen für Normal- und Schwachlast. Weiter erfolgt eine Differenzierung der Arbeitspreise nach Sommer und Winter.

Energieprodukt T1 / T2
(Rp./kWh)
Arbeitspreis Winter T1: individuell| T2: individuell
Arbeitspreis Sommer T1: individuell | T2: individuell

 

 

 

 

Normallast (T1)
Montag bis Freitag: 07.00 bis 19.00 Uhr

Schwachlast (T2)
Während der übrigen Zeit.

Winter (Wi) : Januar bis März; Oktober bis Dezember.
Sommer (So) : April bis September.

Preisänderungen vorbehalten. Das Lieferverhältnis gilt auf unbestimmte Dauer.
Die Preise gelten vorbehältlich weiterer Beschlüsse der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom).

Das Energieprodukt Pro ist ausschliesslich in Kombination mit unseren Netznutzungsprodukten SPN400PP oder SPN20 erhältlich. Die bezogene Energie darf nicht weiterveräussert werden, sondern ist alleinig für den Endverbrauch der Kunden bestimmt. 

Marktangebot anfordern

eprofi: energiebeschaffung direkt am markt

Profitieren auch Sie mit Ihrem Unternehmen von den Preisbewegungen am Strommarkt. Die Möglichkeit hierzu bietet Ihnen mit unserem Produkt EProfi. Er ermöglicht Ihnen den Zugang zur Strombörse, bereits ab einem Jahresverbrauch von 100‘000 kWh.

Wie funktioniert EProfi?

Der Strombedarf Ihres Unternehmens wird in einen grossen Beschaffungspool eingebracht und gebündelt. Unsere Stromportfolio-Manager arbeiten nach einer klar definierten Strategie und decken so über viele Teilmengen den Jahresbedarf des Pools ein. Nutzen Sie die langjährige Erfahrung unserer Experten am Grosshandelsmarkt. So profitieren Sie von fallenden Kursen und die Risiken bei steigenden Marktpreisen bleiben begrenzt. In unserem Video erläutern wir Ihnen wie EProfi für Ihre optimierte Strombeschaffung arbeitet.

Ihr Nutzen

  • Strompreis exakt auf Ihr individuelles Lastprofil zugeschnitten
  • Fixe Preise innerhalb der Toleranzgrenzen
  • Sie konzentrieren sich auf Ihre Kernaufgaben
  • Sie profitieren von sinkenden Marktpreisen, reduzieren Risiken bei Preisanstiegen und vermeiden Kosten durch Fehleinkäufe

Pro-M – Sichere Preise, exakt auf Sie abgestimmt

Mit ProM stimmen wir Ihren Strompreis präzise auf Ihr Lastprofil ab. Ihre eigene Verbrauchsstruktur bestimmt die Preisbildung – und nicht umgekehrt. Bei Bedarf erhalten Sie eine detaillierte und transparente Verbrauchs- und Kostendarstellung für Ihr Controlling sowie eine separate Ausweisung Ihres Netznutzungsentgeltes und Abgaben. Damit bleibt alles immer transparent und kalkulierbar.

Ihr Nutzen

  • Strompreis exakt auf Ihr individuelles Lastprofil zugeschnitten
  • Fixe Preise innerhalb der Toleranzgrenzen
  • Persönliche Betreuung durch Ihren Kundenberater

Sie wünschen ein persönliches, individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Stromangebot?

Zusammen mit Ihnen finden wir das für Sie geeignete Angebot. Wir beraten und betreuen Sie ebenso kompetent wie individuell wenn es um die optimale Stromversorgung Ihres Unternehmens geht. Wir haben für Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch ab 100‘000 kWh und Branche das passende Angebot.

Marktangebot anfordern

produkt- und preisübersicht zum download

Abgaben

Die Verrechnung und Ausweisung von gesetzlichen und sonstigen Abgaben erfolgt separat. Gesetzliche Abgaben werden zu den jeweils geltenden und publizierten Ansätzen verrechnet. Diese setzen sich aus den nachfolgenden Bestandteilen zusammen.

Netzzuschlag nach Art. 35 Abs. 1 EnG

Beinhaltet den Zuschlag auf dem Netznutzungsentgelt für das Übertragungsnetz gemäss Art. 35 Energiegesetz (EnG). Mit dem Netzzuschlag werden finanziert: Die Einspeiseprämie nach Artikel 21 im Einspeisevergütungssystem und die damit verbundenen Abwicklungskosten, die nicht durch Marktpreise gedeckten Kosten für Einspeisevergütungen nach bisherigem Recht, die nicht durch Marktpreise gedeckten Kosten für die Mehrkosten-Vergütungen nach Artikel 73 Absatz 4, die Einmalvergütung nach Artikel 25 und die Investitionsbeiträge nach den Artikeln 26 und 27, die Marktprämie für Elektrizität aus Grosswasserkraftanlagen nach Artikel 30, die Kosten der wettbewerblichen Ausschreibungen nach Artikel 32, die Geothermie-Erkundungsbeiträge und die Verluste aus Geothermie-Garantien nach Artikel 33, die Entschädigung nach Artikel 34, die jeweiligen Vollzugskosten, insbesondere die notwendigen Kosten der Vollzugsstelle, die Kosten des BFE, die diesem aus seinen Aufgaben gegenüber der Vollzugsstelle entstehen.

  • Der Ansatz für das Jahr 2023 beträgt: 2.30 Rp./kWh (exkl. MWST)

Die Abgeltung für den gesteigerten Gemeingebrauch sowie für die Abgabe für Energiefonds erfolgt durch eine Abgabe gemäss individuellem Beschluss der Gemeinde.

Die Abgaben werden eingefordert, sofern die versorgten Gemeinden einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss gefasst haben. Sie werden anhand der an Endkunden ausgespeisten Energiemenge in Kilowattstunden (kWh) erhoben.

Die SAK fordert diese Kosten ab 2013 auf der Netznutzungsrechnung unter der Position «Abgaben an Gemeinden» bzw. «Abgabe Energiefonds» ein und leitet den Betrag an Ihre Gemeinde weiter.

Die Abgabehöhe der Gemeinden, welche per 1.1.2023 eine Abgabe erheben, entnehmen Sie bitte der Tabelle.

Systemdienstleistungen (SDL)

Die Kosten für die Systemdienstleistungen (SDL) des Übertragungsnetzbetreibers (ÜNB) werden vom nationalen ÜNB «swissgrid ag» situationsgerecht den Betreibern der verschiedenen Netzebenen mit Endverbrauchern direkt belastet. Die anfälligen Kosten für die von der nationalen Netzgesellschaft selbst erbrachten oder nach marktorientierten, diskriminierungsfreien und transparenten Verfahren beschafften Systemdienstleistungen, werden auf jede konsumierte Kilowattstunde (kWh) umgelegt. Es gelten jeweils die gesetzlich gültigen Ansätze. Systemdienstleistungen sind Bestandteil der Netznutzungsentgelte, werden jedoch separat ausgewiesen. 

  • Der Ansatz für das Jahr 2023 beträgt: 0.46 Rp./kWh (exkl. MWST)

stromkennzeichnung

Strom ist nicht gleich Strom. Anhand der gesetzlich vorgeschriebenen Stromkennzeichnung informieren wir Sie detailliert über die Herkunft der von uns gelieferten Energie.