sak smart

Die SAK macht sich fit für die Energiezukunft.

Seit 2015 werden alle Haushaltstromzähler im SAK Versorgungsgebiet durch intelligente Geräte – sogenannte Smart Meter – ersetzt. Die SAK wird im Jahr 2027 den SAKsmart-Rollout zu 100% abgeschlossen haben. 

smart meter - was ist das?

Intelligente Zähler, gesetzliche Vorgaben & Hintergründe

Ein intelligentes Messgerät, auch Smart Meter genannt, ist ein Stromzähler, der die Stromverbrauchsdaten misst und digital übermittelt. Im Versorgungnetz der SAK werden die Daten des Vortages verschlüsselt – grösstenteils drahtgebunden – über das Power-Line (PLC >90%), situativ via Mobilanbindungen (P2P ca. 5%) oder über das SAK-Glasfasernetz (LWL ca. 5%) einmal täglich übermittelt. Der Zähler erfasst den Stromverbrauch im 15-Minuten-Takt.

Alle Schweizer Energieversorger sind gesetzlich verpflichtet, bis 2027 mindestens 80 Prozent der herkömmlichen Stromzähler durch intelligente Messsysteme zu ersetzen. Grundlage hierfür sind das Stromversorgungsgesetz 734.1 Art. 17a (StromVG) und die Stromversorgungsverordnung 734.71 Art. 8a Abs. 1 (StromVV), die im Rahmen der Energiestrategie 2050 vom Schweizer Volk am 21. Mai 2017 angenommen wurden.

Stromverbrauch im Blick

Die manuelle Zählerauslesung vor Ort entfällt und eine stichtaggenaue Rechnungsstellung (Mieterwechsel) ist möglich. Über das SAK Kundenportal haben Sie Ihren tagesaktuellen Stromverbrauch immer im Blick. Das eröffnet Ihnen die Möglichkeit, den Stromverbrauch zu optimieren und Geld zu sparen. Ebenso können über das Kundenportal weitere Informationen oder Korrespondenzen mit der SAK abgewickelt werden. Jetzt anmelden unter diesem Link: Login (sak.ch).

 

Verbrauchsgenaue Stromrechnung statt Akontorechnungen

Nach einer Übergangsfrist wird Ihre Stromrechnung von Akonto- auf Quartalsabrechnung umgestellt. Privatkund*innen erhalten dann neu alle drei Monate effektive Rechnungen. Falls Sie Ihre Rechnung digital per Mail erhalten möchten, leisten wir gemeinsam einen Beitrag zur Nachhaltigkeit. Jetzt anmelden auf stromrechnung@sak.ch.

Die Smart Meter übernehmen neu die Funktion der heutigen Rundsteuerungsanlage und bieten dabei wesentliche Vorteile. Der Stromzähler steuert nun Boiler, Wärmepumpen und Speicherheizungen. Dabei können mittels zwei Steuerkontakten entsprechende Freigaben bzw. Sperrungen vorgenommen werden. So erfolgen beispielsweise die Boilerfreigaben an allen Wochenenden neu jeweils während den Nachtstunden. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die möglichen Schaltzeiten von Boilern und Speicherheizungen mit Relais K1: 

Gruppen Wochentage Ein Aus Bemerkungen
0 Montag bis Freitag
Samstag bis Montag
23.00 Uhr
13.00 Uhr
07.00 Uhr
07.00 Uhr
Boilerfreigabe 8h mit Wochenendfreigabe Samstag bis Sonntag
0 Täglich 22.00 Uhr 06.00 Uhr Freigabe Speicheröfen, Boiler 8h
1 Täglich 22.00 Uhr 06.00 Uhr Freigabe Boiler 8h
2 Täglich 23.00 Uhr 07.00 Uhr Freigabe Boiler 8h
3 Täglich 00.00 Uhr 07.00 Uhr Freigabe Boiler 7h
4 Täglich 01.00 Uhr 07.00 Uhr Freigabe Boiler 6h
5 Täglich 02.00 Uhr 07.00 Uhr Freigabe Boiler 5h
6 Täglich 03.00 Uhr 07.00 Uhr Freigabe Boiler 4h

Beim zweiten Relais K2 sind die Sperrzeiten in allen Gruppen gleich.

Gruppen Wochentage Ein Aus Bemerkungen
0 - 6 Montag bis Freitag 11.00 Uhr 12.00 Uhr Sperren von Wärmepumpen, Boilertagesnachladungen usw.

Der eigentliche Austausch des bisherigen Zählers durch ein intelligentes Messgerät/ Smart Meter erfolgt für Sie ohne Zusatzkosten.

Das ist leider nicht möglich. Seit dem 1. Januar 2018 schreibt Art. 8a Abs. 1 der Stromversorungsverordnung (StromVV) die Einführung von Smart Metern verbindlich vor. Bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Pflicht ist es leider nicht möglich, unseren Kund*innen ein Wahlrecht einzuräumen.

Die Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt über Power-Line (PLC), Mobilanbindungen oder über unser Glasfasernetz (SAK LWL-Gebäudefaser). Es werden täglich die Daten des Vortages übermittelt.

Der Stromzähler und weitere Installationen die zur Übermittlung der Verbrauchsdaten nötig sind, gehören der SAK. Die Verbrauchsdaten gehören Ihnen als unsere Kund*innen. Als Stromnetzbetreiber dürfen wir die Daten gemäss Stromversorgungsverordnung (StromVG Art 4 1g) nutzen. Beispielsweise zur korrekten Abrechnung oder zur Sicherung der Netzstabilität.

Mit dem Wechsel der Haushaltstromzähler geht für die SAK auch ein Technologiewechsel zur Ablösung der Rundsteuerung einher. Die Smart Meter übernehmen neu die Funktion der heutigen Rundsteuerungsanlage und bieten dabei wesentliche Vorteile. Die Rundsteuersignale steuern unter anderem die Normal- und Schwachlast (Doppeltarif) sowie Sperrzeiten von Verbrauchern wie Elektroboiler, Wärmepumpen etc. Bisher müssen Signaländerungen über die Rundsteuerung vor Ort erfolgen.

Zählerwechsel

Wir sind verantwortlich für den Zählerwechsel im direkt versorgten Netzgebiet der SAK. Die Umsetzung von SAKsmart wird durch eigenes SAK Personal ausgeführt. Mitarbeitende der SAK können sich jederzeit mit einem SAK Ausweis identifizieren. Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie uns bitte an: Telefon 071 229 51 51.

Wir schreiben alle unsere Kund*innen vorgängig per Brief an und geben erste Informationen zum SAKsmart-Rollout ab. Vor dem Zählerwechsel wird sich der zuständige Zählermonteur bei Ihnen melden. Wenn unsere Stromableser bisher ungehindert Zutritt zum Stromzähler hatten, gilt dies auch für den Zählerwechsel. Der Zählerwechsel erfordert jedoch eine kurze Unterbrechung der Stromversorgung von 5 bis 10 Minuten.

Kund*innen-Information und Verbrauchsdaten

Wir rüsten alle Haushalte im direkt versorgten Netzgebiet der SAK bis voraussichtlich 2026/ 2027 mit intelligenten Zählern aus (Total rund 83`500 Messpunkte). Start war im Jahr 2015. In der Regel erhalten Sie etwa eine Woche vor der Installation eine Information mit dem Datum des Zählerwechsels. Im Normalfall müssen Sie für die Installation nicht vor Ort sein.

Als Privatkund*innen können Sie Ihre Verbrauchswerte in unserem Kundenportal einsehen. Dafür ist eine einmalige Registrierung notwendig. Weitere Informationen zum Portal und zur Registrierung erhalten Sie unter diesem Link: Login (sak.ch).

Ebenso gibt es die Möglichkeit auf einen Zugriff auf die spezifische Kundenschnittstelle am Zähler (ab Baujahr 2018) zuzugreifen. Diese muss jedoch durch die SAK freigegeben werden. Mehr Informationen zur Kundenschnittstelle finden sie hier.

Der Smart Meter liefert die Daten zuverlässig an das SAK System. Anschliessend erhalten Sie bei der nächsten Abrechnung eine effektive Verbrauchsabrechnung. Die Akontozahlung entfällt. Sie erhalten weiterhin alle drei Monate eine Rechnung, basierend auf Ihrem effektiven Stromverbrauch. Bitte beachten Sie, dass die Abrechnungsperiode nicht an das Kalenderjahr gekoppelt ist. Das heisst, dass Ihre erste Abrechnungsperiode im Jahr z.B. von Januar bis März aber auch von Februar bis April oder von März bis Mai laufen kann. Weitere Informationen zur Rechnung erhalten Sie im Kundenportal: Ihre Rechnung (sak.ch).

Im Zuge des SAKsmart-Rollouts häufen sich die Fragen von unseren Kundinnen und Kunden zu möglichen Anbindungen der Stromzähler an weitere Umsystem (z.B. Home-Automation). Gemäss der StromVV unter Artikel 8a, Absatz 3 wird das Thema einer Kundenschnittstelle ab Stromzähler ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben.

Die SAK hat sich mit weiteren EVU`s (ewz und EWO) sowie der Firma ensor für eine gemeinsame Landingpage zum Thema «Kundenschnittstelle» entschieden. Die wichtigsten und häufigsten Fragen sind darin abgebildet und erklärt. Viele Punkte gelten aber auch für andere Stromzählerhersteller und deren Produkte, weil diese Geräte weitgehend interoperabel sind und diese nationale sowie internationale Standards und Gesetze erfüllen müssen. Hier geht's zur Landingpage

Der bei Ihnen eingebaute Zähler ist zwar ein intelligentes Messgerät jedoch älterer Bauart (vor 2018). Dieser besitzt noch nicht den in der Stromversorgungsverordnung vorgeschriebene Funktionsumfang und verfügt damit auch nicht über die dort definierte Schnittstelle am Zähler.

Vor der Demontage wird der alte Zählerstand ausgelesen und an das Energieabrechnungssystem übermittelt. Die alten Stromzähler werden in der Schweiz fachgerecht rezykliert.

Datenschutz, Datenerfassung, Datenübertragung und Datenspeicherung

Stromverbrauchsdaten sind bei Ihnen mit intelligenten Zählern gemessene Werte zur genutzten Strommenge z.B. in einer Wohnung. Sie umfassen die elektrische Arbeit in Kilowattstunden (kWh) und werden in 15-Minuten-Intervallen gemessen.

Gemäss Stromversorgungsverordnung Art. 8d Abs. 1 StromVV, werden die Daten im 15-Minuten-Takt erhoben.

Gemäss Stromversorgungsverordnung Art. 8d Abs. 4 StromVV, darf die SAK als Verteilnetzbetreiberin die Daten von intelligenten Stromzählern einmal täglich abrufen. Nur in Ausnahmefällen dürfen die Daten auch häufiger abgerufen werden z.B. zur Gewährung der Versorgungssicherheit.

Gemäss Stromversorgungsverordnung Art. 8d Abs. 1 StromVV werden Ihre Smart-Meter-Daten für folgende Zwecke verwendet:

  • für die Abrechnung der Energielieferung und des Netznutzungsentgelts
  • zur individuellen Datenerstellung der Verbrauchsdaten mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis

In pseudonymisierter Form:

  • Für die Energiemessung
  • Steuerung und Regelung
  • Den sicheren, leistungsfähigen und effizienten Netzbetrieb, die Netzbilanzierung und die Netzplanung

Pseudonymisierung ist ein Mechanismus, bei dem personenbezogene Daten einer bestimmten Person nicht mehr ohne Verwendung zusätzlicher Informationen zugeordnet werden können. Pseudonymisierte Daten sind nach wie vor Personendaten, für die das Datenschutzrecht gilt.

Nein. Die Datenübertragung ist zwar eine wichtige Funktion die der intelligente Stromzähler mit sich bringt. Übermittelt werden die Daten nur einmal täglich, in verschlüsselter pseudonymisierter Form. Dies bedeutet: Übermittelt werden lediglich die Nummer Ihres intelligenten Zählers und die aktuellen Verbrauchswerte.

Wir halten die strengen Vorgaben des Datenschutzes vollumfänglich ein. Somit kann aufgrund der Verbrauchsdaten nicht darauf geschlossen werden, welche Tätigkeiten die Bewohner*innen ausüben.

Ja. Wir halten uns an alle Datenschutzrichtlinien im Zusammenhang mit intelligenten Stromzählern. Darunter fallen alle nationalen Vorgaben sowie spezifische Vorgaben der Kantone St. Gallen und beider Appenzell. Die Komponenten eines intelligenten Messsystems (Zähler und Softwarekomponenten) müssen strenge Vorgaben an die Datensicherheit erfüllen. Die Einhaltung dieser Vorgaben werden vom Eidgenössischen Institut für Metrologie METAS überprüft und mittels Zertifizierung bestätigt.

Gemäss Stromversorgungsverordnung Art. 8d Abs. 2 StromVV dürfen Smart-Meter-Daten ohne Einwilligung der betroffenen Personen nur in pseudonymisierter Form an bestimmte berechtigte Beteiligte weitergegeben werden. Die Verwendungszwecke sind in Art. 8 Abs. 3 StromVV geregelt.

Falls keiner der Verwendungszwecke erfüllt ist, dürfen die Daten nur mit Einwilligung von Ihnen als Kundin oder Kunden weitergegeben werden.

Umwelteinflüsse

Nein. Die Zählerfernauslesung erfolgt über ein Kommunikationsmodul. Dieses Modul übermittelt die Verbrauchsdaten via Stromleitung. Dank der leitungsgebundenen Kommunikation gibt es kein zusätzliches Abstrahlverhalten. Die Spannungspegel für die Kommunikation sind auf einem sehr geringen Niveau und kommen nicht annähernd an die Grenzwerte für Personenschutz (BAKOM). Link zum Abstrahlverhalten von Smart-Meter-Zählern.

Technologie

Im Rahmen einer freien Ausschreibung wurden die Smart Meter des Typs AS3000 von der Firma Elster GmbH/ Semax AG und die weiteren Typen eRS301 und eRS801 der Schweizer Firma Ensor aus Cham ausgewählt. Die Smart-Meter-Software stammt von der Firma Semax AG (Amera), mit Hauptsitz in Cham. Als Systemintegrator wurde die Schweizer Firma esolva ag in Weinfelden ausgewählt.

Nein. Wir haben keine Möglichkeit, Ihnen den Strom via Smart Meter abzustellen

Der intelligente Stromzähler kann die Verbrauchsdaten lokal für 30 Tage bis sechs Monate speichern (abhängig vom Zählertypen). Sollte der Strom ausfallen, wird der Zähler im Anschluss automatisch wieder hochgefahren. Mit der nächsten Datenübermittlung werden die fehlenden Daten übertragen. Sollte die Kommunikation zwischen Zähler und SAK für längere Zeit unterbrochen sein, z.B. bei einem Kabelbruch oder einem Umbau, wird der Zähler falls notwendig vor Ort abgelesen.

Die Installation des intelligenten Zählers/ Smart Meter ist die letzte Installation. Vorher müssen die Anschlüsse (Glasfasersteckdose und das Kommunikationsmodul) installiert werden. Diese Arbeiten können aus organisatorischen Gründen nicht immer gleichzeitig durchgeführt werden.