Strom selbst produzieren, verbrauchen und teilen
Sie planen den Bau einer Energieerzeugungsanlage, zum Beispiel eine Photovoltaikanlage? Sie haben bereits eine eigene Energieerzeugungsanlage und wollen den Eigenverbrauch ihres selbst produzierten Strom erhöhen oder eine Energiegemeinschaft gründen? Wir informieren Sie über die wichtigsten Schritte für die Planung und den Bau Ihrer Anlage sowie über die Möglichkeiten für Eigenverbrauch und Energiegemeinschaften.
Sie wollen eine eigene Energieerzeugungsanlage (EEA) planen, bauen und in Betrieb nehmen. Beispielsweise eine Photovoltaikanlage? Dann sind aus Sicht Ihres Energieversorgers folgende Schritte notwendig. Üblicherweise werden Sie bei diesen Schritten von dem Lieferanten Ihrer Anlage unterstützt.
Klären Sie mit Ihrem Anlagenlieferanten die optimale Leistung der Anlage. Legen Sie fest, wie Sie die Energie verwenden möchten: Eigenverbrauch, Einspeisung ins Netz der SAK und Vermarktung (Vergütungssysteme). Abhängig davon gelten andere Rahmenbedingungen für die Messanordnung.
Die SAK muss frühzeitig informiert werden, um sicherzustellen, dass die elektrische Energie sicher ins Verteilnetz eingespeist und korrekt vergütet werden kann.
- Die EEA muss von der SAK beurteilt werden. Füllen Sie – oder Ihr Anlagenlieferant – das technische Anschlussgesuch direkt im ElektroForm online2 aus.
- Ist der Hausanschluss in Bezug auf die Grösse der EEA zu wenig leistungsstark, muss der Hausanschluss durch die SAK verstärkt werden.
- Für die elektrischen Installationen reicht der Elektroinstallateur bei der SAK eine Installationsanzeige mit Ausführungsschema ein. Die Art der Messanordnung muss definiert sein.
- Je nach Standort des Gebäudes und Grösse der Anlage ist unter Umständen ein Baugesuch notwendig. Hierfür ist Ihre Gemeinde zuständig.
Abhängig von den notwendigen Bewilligungen muss mit einer Genehmigungsdauer von 2 Monaten bis zwei Jahren gerechnet werden. Bitte melden Sie Ihre Anlage dementsprechend frühzeitig an.
- Die EEA muss von der SAK beurteilt werden. Füllen Sie – oder Ihr Anlagenlieferant – das technische Anschlussgesuch (TAG) direkt im ElektroForm online2 aus.
- Ist der Netzanschluss in Bezug auf die Grösse der EEA zu klein, führt die SAK eine Netzverstärkung aus.
- Abhängig von der Lage des Gebäudes und der Grösse der Anlage ist unter Umständen ein Baugesuch notwendig. Hierfür ist Ihre Gemeinde zuständig.
Die von Ihnen beauftragten Unternehmen führen die elektrischen Installationen gemäss der Beurteilung des technischen Anschlussgesuches und den Bau gemäss den Vorgaben der Bewilligungen sowie der Werkvorschriften aus.
Nach Abschluss der Installationsarbeiten bestellt der Elektroinstallateur bei der SAK die Energiemessung. Wir montieren die Messung und kontrollieren die Anlage. Die Kontrolle der Anlage erfolgt gleichzeitig mit der Inbetriebnahme der EAA. Für die Inbetriebnahme ist das von Ihnen beauftragte Unternehmen verantwortlich.
Für eine erfolgreiche Inbetriebnahme müssen die Vorgaben auf dem technischen Anschlussgesuch umgesetzt sein. Die Anlage muss korrekt parametriert und gemäss den Technische Bedingungen «Energieerzeugungsanlagen im Parallelbetrieb mit dem Stromversorgungsnetz der SAK» eingestellt sein. Dies bestätigen Sie und Ihr Anlagenlieferant der SAK mit dem Prüfprotokoll. Bei Energiespeichern muss zusätzlich die Verpflichtungserklärung an die SAK gesendet werden.
Vor dem definitiven Betrieb der EEA überprüft der Elektroinstallateur im Rahmen der Schlusskontrolle die Anlage und hält die Resultate im Sicherheitsnachweis fest. Wenn die Gleichstrominstallationen durch den Anlagenlieferanten ausgeführt wurden, muss dieser einen zusätzlichen Sicherheitsnachweis erstellen. Beide Sicherheitsnachweise sind der SAK zuzustellen.
EEA müssen durch einen von Pronovo akkreditierten Auditor beglaubigt werden, unabhängig davon, ob sie für ein Förderinstrument des Bundes (EVS) angemeldet sind oder nicht.
Es gelten automatisch die Allgemeinen Bedingungen und die Rücklieferpreise der SAK. Wenn Sie die Energie vermarkten, schliessen Sie Verträge mit den Marktteilnehmenden ab. Wenn Sie eine Energiegemeinschaft (EVG, vEVG, ZEV, vZEV, künftig LEG) bilden möchten, teilen Sie dies der SAK drei Monate im Voraus mit und erstellen einen Vertrag mit den Teilnehmenden der Gemeinschaft.
Verstärkung des Hausanschlusses
Ist die geplante Einspeiseleistung grösser als am Hausanschluss zulässig, muss die Hauszuleitung und/oder das vorgelagerte Netz verstärkt werden. Die Verstärkung der Hauszuleitung geht zu Lasten des Netzanschlussnehmers, das vorgelagerte Netz wird durch die SAK finanziert. Eine Netzverstärkung kann je nach Situation 2 Monate bis einige Jahre dauern. Bis zur Fertigstellung der Netzverstärkung muss die Einspeiseleistung begrenzt werden. Eine frühzeitige Anmeldung hilft, die Wartedauer zu verkürzen.
Weitere Informationen und Details finden Sie hier.
Wahl Ihrer Messanordnung
- Die Überschuss- resp. Bezugsmessung erfasst Energieverbrauch und Energieerzeugung mit der gleichen Energiemessung. Die in der Anlage produzierte Energie wird in erster Linie für den (zeitgleichen) eigenen Verbrauch genutzt (Eigenverbrauchsnutzung). Ins Netz eingespeist wird nur die Energiemenge, die den Eigenverbrauch zum jeweiligen Zeitpunkt übersteigt (Überschuss).
- Mit der Nettomessung wird die gesamte erzeugte Energie mit einer separaten Energiemessung erfasst. Der Energieverbrauch wird unabhängig von der Energieerzeugung gemessen. Für Erzeugungsanlagen mit einer Anschlussleistung über 30 kVA muss im Rahmen der gesetzlichen Erfassungspflicht immer die gesamte Produktion mit einer separaten Lastgangmessung erfasst werden (Nettomessung).
Anmeldung von Balkonkraftwerken
Hier informieren wir Sie über den Einsatz und die Anmeldung von Balkonkraftwerken.
Einfache Installation ohne Fachkenntnisse:
Anforderungen an steckbare PV Anlagen
Für die Installation sind keine Fachkenntnisse oder Bewilligungen erforderlich. Der Anschluss erfolgt über die Steckverbindung an Ihrer Netzsteckdose. Lediglich die Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers sowie eine Produktezulassung (Konformitätserklärung) für die Schweiz werden benötigt.
Sicherheits- und Leistungseinschränkungen:
Maximale Leistung pro Messpunkt
Es gilt zu beachten, dass pro Messpunkt / Zählerstromkreis (z.B. Wohnung) aus Sicherheitsgründen maximal Anlagen mit 600W angeschlossen werden dürfen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier: Plug & Play Photovoltaikanlagen" vom Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI).

Vergütungssysteme
Energieerzeugungsanlagen (beispielsweise Photovoltaikanlagen), die ihre Energie in das Verteilnetz der SAK zurückliefern, erhalten die Rücklieferpreise gemäss Produktsammlung. Die Preise können jährlich ändern.
Als Besitzer:in einer erneuerbaren Energieanlage (Photovoltaikanlage, Wind-, Kleinwasserkraft, etc.) können Sie Ihren Strom zu Marktkonditionen an die SAK verkaufen.
Zusätzlich zu der physikalischen Energierücklieferung können Zertifikate, sogenannte Herkunftsnachweise (HKN), schweizweit gehandelt werden.
Die SAK bietet ab 2021 allen Photovoltaik-Produzenten in ihrem Netzgebiet die Möglichkeit an, die HKN von beglaubigten Photovoltaikanlagen automatisch an die SAK zu verkaufen. Alternativ können HKN auch über diverse Ausschreibeplattformen verkauft werden.
Voraussetzung zur Abnahme von HKN
Damit der Produzent seine HKN an die SAK verkaufen kann, müssen folgende Bedingungen durch den Produzenten kumulativ erfüllt sein:
- Die Photovoltaikanlage muss zwingend an das Stromnetz der SAK angeschlossen sein.
- Die Photovoltaikanlage wurde von einem Auditor beglaubigt und ist bei der Pronovo AG registriert und im HKN System erfasst. Das Original der Beglaubigung ist bei der Pronovo AG hinterlegt.
- Die Photovoltaikanlage wurde nach dem Jahr 2000 erstellt und ist somit naturemade star-zertifizierbar.
- Die Photovoltaikanlage ist nicht freistehend.
- Die Photovoltaikanlage erhält keine EVS (KEV)-Förderung.
- Die Photovoltaikanlage ist in Betrieb.
Unter Einhaltung der Eingabefristen werden die HKN ab dem folgenden Quartal abgenommen.
Es gelten folgende Eingabefristen:
- 15. November für die Abnahme der HKN per 1. Januar
- 15. Februar für die Abnahme der HKN per 1. April
- 15. Mai für die Abnahme der HKN per 1. Juli
- 15. August für die Abnahme der HKN per 1. Oktober
Der Antragssteller ist selbst dafür verantwortlich, dass sämtliche Angaben seinerseits stimmen und keinerlei gesetzliche Bestimmungen verletzt werden. Die SAK hält sich vollumfänglich schadensfrei.
Abhängig der Marktsituation von HKN behält sich die SAK eine Abnahme der HKN vor.
Neue Photovoltaik-Anlagen, welche bei der SAK neu im System erfasst wurden, erhalten die Anmeldung zur HKN-Abnahme automatisch per Briefpost.
Der Anmeldebrief für die HKN-Abnahme wird erst nach Inbetriebnahme und vollständiger Erfassung der Photovoltaik-Anlage im SAK Verrechnungssystem an den Produzenten versendet. Die Anmeldung für die HKN-Abnahme erfolgt anschliessend online unter www.sak.ch/hkn oder per Briefpost.
Online Anmeldung zur HKN-Abnahme
Tarifblatt 2025 RES HKN
Tarifblatt 2024 RES HKN
Fragen und Antworten zur HKN Abnahme
Mit der Einmalvergütung (EIV) oder dem Einspeisevergütungssystem (EVS) existieren weitere Instrumente zur Förderung von Photovoltaikanlagen. Zur Teilnahme am EVS oder EIV benötigt Pronovo eine Beglaubigung der Energieerzeugungsanlage. Diese muss von einer akkreditierten Prüfstelle vorgenommen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website von Pronovo.
Weitere Informationen und Downloads
Nutzen Sie unseren Downloadbereich für weiterführende Informationen:
SAK als Installationspartner
Mit der SAK können Sie entspannt Ihre eigene Solaranlage realisieren:
Sie haben eine Photovoltaikanlage und möchten den Strom für Ihren täglichen Stromgebrauch selbst nutzen? Sie möchten den überschüssigen Strom Ihren Nachbarn liefern? Dann stehen Ihnen verschiedene Modelle zur Verfügung.
Prüfen Sie mit unserem Teilnehmercheck, mit wem Sie Ihren selbst produzierten Strom teilen können:
Übersicht über die Möglichkeiten zum Teilen von selbst produziertem Strom
Die folgende Übersicht zeigt die Möglichkeiten zum gemeinsamen lokalen Verbrauch von selbst produziertem Strom. Beachten Sie, dass die Möglichkeit zur Gründung einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft LEG erst ab dem 1. Januar 2026 besteht. Gerne stehen wir Ihnen für Fragen und weitere Informationen zur Verfügung.

Installieren Sie eine Photovoltaikanlage auf dem Dach Ihres Einfamilienhauses, so können Sie die selbsterzeugte Solarenergie für Ihren täglichen Stromgebrauch nutzen. Melden Sie sich bei uns, damit wir Sie dabei unterstützen können. Hinweis: Wenn die Photovoltaikanlage hinter Ihrem Zähler angeschlossen ist, betreiben Sie in jedem Fall Eigenverbrauch und müssen nichts weiter tun.
Wenn mehrere Endverbraucher am Ort der Produktion Energie der Erzeugungsanlage beziehen und eine Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) gründen möchten, dann bietet das EVG Erfolgsmodell der SAK eine transparente und faire Umsetzungsmöglichkeit. Da die Endverbraucher weiterhin als direkt grundversorgte Kundinnen und Kunden der SAK gelten, ist die SAK nach wie vor für deren Abrechnung und Messung sowie den damit verbundenen Aufgaben verantwortlich. Wie beim virtuellen ZEV kann auch hier die lokale Netzinfrastruktur (Anschlussleitung) für den Eigenverbrauch genutzt werden.
Die SAK verrechnet den teilnehmenden Kunden transparent den Energiebezug aus dem Verteilnetz und den selbst produzierten Strom. Der Strom, welcher aus der eigenen Erzeugungsanlage stammt, fällt um 1 Rp/kWh günstiger aus. Die von der eigenen Anlage bezogene Energie wird dem Produzenten eins zu eins gutgeschrieben. Auf diese eigenverbrauchte Energie wird dem Produzenten eine Dienstleistungsgebühr belastet. Die produzierte Energie, welche nicht zeitgleich selbst verbraucht wird, wird ins Verteilnetz zurückgeliefert und anhand des jährlich publizierten Rückliefertarifs vergütet.
Das EVG Erfolgsmodell bietet den Teilnehmenden einen Anreiz, ihren Stromverbrauch (beispielsweise den Einsatz der Waschmaschine) auf die Produktionszeiten der Erzeugungsanlage zu legen. Dem Produzenten bietet das EVG Erfolgsmodell die Chance, den Eigenverbrauch auszubauen, sprich Nachbarn an der Nutzung des selbst produzierten Stroms teilhaben zu lassen, und damit die Rendite der Erzeugungsanlage zu erhöhen.
Beim (virtuellen) Zusammenschluss zum Eigenverbrauch schliessen Sie sich mit Ihren Nachbarn zusammen und werden von der SAK gemeinsam wie ein einzelner Kunde behandelt. Befinden sich die Teilnehmenden nicht hinter dem gleichen Anschlusspunkt und nutzen die lokale Netzinfrastruktur (Anschlussleitung) können Sie einen virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch vZEV gründen. In diesem Fall werden die Teilnehmenden des vZEV gegenüber der SAK virtuell zu einem Kunden zusammengefasst.
Der Verteilnetzbetreiber verrechnet dem (v)ZEV als verbleibenden Kunden den Strombezug aus dem Verteilnetz und vergütet die überschüssige und darum ins Verteilnetz zurückgelieferte Energie anhand des publizierten Rückliefertarifs. Die Teilnehmenden sind im (v)ZEV keine direkt grundversorgten Kunden mehr des Verteilnetzbetreibers. Die damit verbundenen, neuen Verantwortlichkeiten des (v)ZEV kann der (v)ZEV-Vertreter selbst übernehmen oder einen Dienstleister damit beauftragen. Die Rechnungsstellung an die Teilnehmer erfolgt durch den (v)ZEV. Entsprechend liegt auch das Inkasso beim (v)ZEV.
Die Preise für die (v)ZEV-interne Energielieferung können durch den (v)ZEV selbst nach den jeweiligen Bedürfnissen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten gestaltet werden.
Bei einem virtuellen ZEV erfolgt die Messung der Teilnehmenden in jedem Fall durch SAK. Wenn sich sämtliche Teilnehmenden hinter demselben Netzanschluss befinden, können für die interne Abrechnung auch private Zähler installiert werden.
Wichtig: Unabhängig davon, ob die Messung durch den (v)ZEV selbst oder durch SAK erfolgt, muss der (v)ZEV, resp. der entsprechende Dienstleister, die interne Verteilung der Netzkosten sowie die Verrechnung des Eigenverbrauchs anhand der Messdaten (15-Minuten-Werte) selbst berechnen. Es erfolgt keine Aufbereitung der Messdaten durch SAK.
Hier können Sie Ihren (v)ZEV anmelden:
Nachfolgend finden Sie ein Muster des ZEV- und vZEV-Gründungsantrags zur Information und Ansicht. Den jeweiligen Vertrag erhalten Sie von der SAK nach Ihrer Anmeldung.
Nachfolgend finden Interessierte einen Vergleich der vorgestellten Formen von Verbrauchsgemeinschaften.
(v)EVG | (v)ZEV | |
---|---|---|
Möglichkeit, die lokale Infrastruktur am Netzanschlusspunkt zu nutzen | ✔ | ✔ |
Installation und Unterhalt der gesetzlich zulässigen Messmittel für alle Wohnungen durch die SAK | ✔ | ✔1 |
Alle Teilnehmer bleiben direktversorgte Stromkunden der SAK | ✔ | ✘ |
Rechnungsstellung und Inkasso der einzelnen Wohnungen durch den Verteilnetzbetreiber | ✔ | ✘ |
Transparente Abrechnung der Mieter betr. Strombezug aus Netz bzw. von der Produktionsanlage | ✔ | ✔2 |
Frei wählbarer Tarif für eigenverbrauchte Energie im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen | ✘ | ✔ |
Bündelung aller Teilnehmer, damit als Gruppe der Marktzugang beantragt werden kann | ✘ | ✔ |
Die Abrechnung kann z.B. auch Wasser und Wärme beinhalten | ✘ | ✔2 |
Die ungenutzte Energie der Produktionsanlage wird vom Verteilnetzbetreiber vergütet | ✔ | ✔ |
1 Virtuelle ZEV nutzen bestehende SAK Zähler. Herkömmliche ZEV nutzen neu zu installierende private Zähler.
2 Individuell abhängig von der Ausgestaltung des (v)ZEV.
Ab 1. Januar 2026 ist die Gründung einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) möglich. Eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft kann i.d.R. von Teilnehmenden gegründet werden, die sich im gleichen Netzgebiet, auf der gleichen Netzebene sowie in der gleichen Gemeinde befinden. Voraussetzung ist ein intelligenter Stromzähler (Smart Meter) und eine Mindestgrösse an eigener Elektrizitätserzeugung im Vergleich zur Anschlussleistung. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten folgen zu gegebener Zeit an dieser Stelle.