strompreise 2026 Unternehmen

Ihr jährlicher Gesamtenergiebezug ist grösser als 100'000 kWh.

Produkte und strompreise 2026

Für Unternehmen mit einem Gesamtenergiebezug über 100'000 KWh.

 

Mehr Informationen

abgaben

Verrechnung und Ausweisung von gesetzlichen und sonstigen Abgaben.


Mehr Informationen

Übertragunsnetz

Das StromVG und die StromVV definieren den Auftrag und die Rahmenbedingungen für die unternehmerischen Aktivitäten von Swissgrid (Kosten des Übertragungsnetzes).

 

Mehr Informationen

Messtarif

 Ab dem 1. Januar 2026 werden schweizweit Messtarife eingeführt. Deren Einführung orientiert sich an den Vorgaben der Mantelerlassumsetzung.

 

Mehr Informationen

stromkennzeichnung

Informationen zur Herkunft der von uns gelieferten Energie.


Mehr Informationen

Produkte und strompreise 2026

Attraktive und innovative Produkte, faire Preise und ein Service, der überzeugt – das und mehr macht die SAK zu einem zuverlässigen Partner für Ihr Unternehmen.

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund ums Thema Strom

ihr strompreis Top

Gültig ab 1. Januar 2026

Energielieferungen für Grosskunden mit einem Jahresenergiebezug von mehr als 100'000 kWh mit separaten Arbeitspreisen für Normal- und Schwachlast. Weiter erfolgt eine Differenzierung der Arbeitspreise nach Sommer und Winter.

Energieprodukt T1 / T2
(Rp./kWh)
Arbeitspreis Winter T1: 16.65 | T2: 13.14
Arbeitspreis Sommer T1: 7.84 | T2: 9.01

 

 

Normallast (T1)
Montag bis Freitag: 07.00 bis 19.00 Uhr

Schwachlast (T2)
Während der übrigen Zeit.

Winter (Wi) : Januar bis März; Oktober bis Dezember.
Sommer (So) : April bis September.

Preisänderungen vorbehalten. Das Lieferverhältnis gilt auf unbestimmte Dauer.
Die Preise gelten vorbehältlich weiterer Beschlüsse der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom).

Das Energieprodukt Top ist ausschliesslich in Kombination mit unseren Netznutzungsprodukten SPN400P, SPN400PP oder SPN20 erhältlich. Die bezogene Energie darf nicht weiterveräussert werden, sondern ist alleinig für den Endverbrauch der Kunden bestimmt.

produkt- und preisübersicht zum download

Abgaben

Die Verrechnung und Ausweisung von gesetzlichen und sonstigen Abgaben erfolgt separat. Gesetzliche Abgaben werden zu den jeweils geltenden und publizierten Ansätzen verrechnet. Diese setzen sich aus den nachfolgenden Bestandteilen zusammen.

Netzzuschlag nach Art. 35 Abs. 1 EnG

Der Netzzuschlag nach Art. 35, Abs.1 EnG (früher Bundesabgaben für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) liegt im Jahr 2026 unverändert bei 2,30 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh).

Die Abgeltung für den gesteigerten Gemeingebrauch sowie für die Abgabe für Energiefonds erfolgt durch eine Abgabe gemäss individuellem Beschluss der Gemeinde.

Die Abgaben werden eingefordert, sofern die versorgten Gemeinden einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss gefasst haben. Sie werden anhand der an Endkunden ausgespeisten Energiemenge in Kilowattstunden (kWh) erhoben.

Die SAK fordert diese Kosten ab 2013 auf der Netznutzungsrechnung unter der Position «Abgaben an Gemeinden» bzw. «Abgabe Energiefonds» ein und leitet den Betrag an Ihre Gemeinde weiter.

Die Abgabehöhe der Gemeinden, welche per 1.1.2026 eine Abgabe erheben, entnehmen Sie bitte der Tabelle.

Kosten des Übertragungsnetzes

Das Stromversorgungsgesetz (StromVG) und die Stromversorgungsverordnung (StromVV) definieren den Auftrag und die Rahmenbedingungen für die unternehmerischen Aktivitäten von Swissgrid (Kosten des Übertragungsnetzes). Für ihre Leistungen – den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau des Übertragungsnetzes – kalkuliert Swissgrid jedes Jahr die Netznutzungs- und Systemdienstleistungstarife. Die Verteilung der Kosten von Swissgrid geschieht verursachergerecht. Wo diese Möglichkeit besteht, werden diese basierend auf Leistungs- und Energiemesswerten und entsprechenden Tarifen und Verrechnungssätzen an die Verteilnetzbetreiber und die Endverbraucher in der jeweiligen Netzebene weitergegeben. 

Der Preis für die allgemeinen Systemdienstleistungen (SDL) sinkt im Vergleich zum laufenden Jahr auf 0,27 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh) (2025: 0,55 Rp./kWh). Die Konditionen für die allgemeinen Systemdienstleistungen und die Wirkverluste werden stark von externen Faktoren, wie der Preisentwicklung an den Strommärkten, beeinflusst.

Seit 2024 müssen alle Stromkonsumentinnen- und Konsumenten auch für die Stromreserven des Bundes aufkommen. Dazu gehören unter anderem die Wasserkraftreserve, die Reservekraftwerke und die Notstromgruppen. Gemäss der Verordnung des Bundes werden diese Kosten über die Swissgrid basierend auf der Netznutzung erhoben. Die Kosten für die Stromreserve (WResV) steigen im Jahr 2026 auf 0,41 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh) (2025: 0,23 Rp./kWh) an. Hauptgrund für den Anstieg ist primär der rückläufige Strombezug über das Verteilnetz. 

Ab 2026 hat das Parlament weitere «Kosten des Übertragungsnetzes», die «solidarisierten Kosten» beschlossen. Mit diesen werden Netzverstärkungen in den unteren Netzebenen sowie die Überbrückungshilfen für die Stahl- und Aluminiumindustrie finanziert. Diese neue Abgabe beträgt 0,05 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh). 

messtarif

Ab dem 1. Januar 2026 werden schweizweit Messtarife eingeführt.  Deren Einführung orientiert sich an den Vorgaben der Mantelerlassumsetzung. Diese Tarife umfassen die Kosten für die Messung und die Abrechnung und soll mehr Transparenz für Sie als Kunde schaffen. Total unterscheidet die SAK aktuell vier Messtarife. Die SAK legt die Messtarife jährlich neu fest und veröffentlicht diese bis zum 31. August des jeweiligen Jahres.

Bis Ende 2025 sind diese Messkosten noch Bestandteil der Netzkosten. Ab dem 1. Januar 2026 werden die Messkosten aus den Netzkosten herausgelöst und transparent und als eigenes Produkt bzw. als eigene Verrechnungsposition zur Anwendung gebracht. Folgende vier Messtarife sind je nach Ort und Art der Messung anwendbar:

Messart

Messort

Direktmessung

Netzebene 7 (Niederspannung)

Wandlermessung

Netzebene 7 (Niederspannung)

Wandlermessung

Netzebene 5 und höher (Mittelspannung)

Virtuelle Messung

Unabhängig

 

Untenstehend finden Sie in der Produktesammlung Netznutzung 2026 - das Produktblatt «Messtarife» mit den Preisen welche ab dem 1. Januar 2026 gelten.
Auf der Website FAQ Strom finden Sie weitere Informationen zum Messtarif.

stromkennzeichnung

Strom ist nicht gleich Strom. Anhand der gesetzlich vorgeschriebenen Stromkennzeichnung informieren wir Sie detailliert über die Herkunft der von uns gelieferten Energie.