Strom - das wichtigste in kürze

Strom ist ein zentraler Bestandteil der täglichen Versorgung. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Strom – von spezifischen Themen wie Rücklieferung und Boilerschaltung bis hin zu Fragen zu Preisen und Tarifen. Die Inhalte sind kompakt aufbereitet, sodass Sie sich schnell einen Überblick verschaffen und bei Bedarf gezielt vertiefende Informationen abrufen können.

Strom: Fragen & Antworten

Für einen Haushalt mit vier Personen wird der Strom im Jahr 2026 im Durchschnitt um 4,43 % günstiger. Der Preis pro Kilowattstunde inkl. Messtarif sinkt von rund 30,07 Rappen im Jahr 2025 auf etwa 28,74 Rappen im Jahr 2026.

Die Lage am Terminmarkt hat sich während der Beschaffungsperiode für das Jahr 2026 beruhigt. Die geopolitischen Spannungen konnten die Strompreise nicht dauerhaft nach oben treiben. Für einen durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt (ElCom-Verbrauchs-Kategorie H4) sinkt der Energiepreis 2026 im Vergleich zu 2025 von 15,94 Rp./kWh  auf 13,97 Rp./kWh – das entspricht einem Rückgang von 14 %). 

Die Energiepreise hängen von drei Einflussgrössen ab: 

  1. Wie viel Strom der Anbieter selbst produziert.
  2. Wie viel Strom die Kunden zurückliefern.
  3. Wie viel Strom der Anbieter am Markt kauft und wie er das macht. 

Energieversorger mit eigenen Kraftwerken, die unter Marktpreisen produzieren, können ihren Kunden tiefere Energietarife anbieten, da sie die Kraftwerke zu Gestehungskosten in ihr Portfolio einbeziehen können. SAK verfügt über einen geringen Anteil an Eigenproduktion und beschafft die fehlende Energie rollierend über drei Jahre am Strommarkt. Diese langfristige Beschaffungsstrategie reduziert die Risiken grosser Preisschwankungen.

Das aktuelle Marktpreisniveau ist gesunken. Dennoch enthält das aktuelle Beschaffungsportfolio der SAK noch einen grossen Teil von Tranchen aus früheren Jahren, in denen die Marktpreise höher waren.

SAK kann die Tarife anderer Anbieter nicht kommentieren.

Hauptgrund sind anhaltend hohe Investitionen in die Netzinfrastruktur, vor allem aufgrund der Umsetzung der Energiestrategie. Diese erfordert massive Investitionen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. 

Weitere Gründe sind steigende Instandhaltungs- und Materialkosten, regulatorischen Anforderungen und Vorgaben aus der Mantelerlassumsetzung. Auch der rückläufige Stromverbrauch – z.B. aufgrund  milder Winter oder zunehmender Produktion erneuerbarer Energien – führt dazu, dass die Netzkosten (die grösstenteils Fixkosten sind) auf weniger Kilowattstunden verteilt werden. 

Bis zum 31. Dezember 2025 richtet sich die Höhe der Vergütung weiterhin nach den Beschaffungskosten gleichwertiger Energie (Produktesammlung Energie - Produkteblätter RES E und RES EM 2025). 

Ab dem 1. Januar 2026 richtet sich die Vergütung nach dem vierteljährlich gemittelten Referenzmarktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Fallen die Marktpreise stark (primär in den Quartalen 2 und 3), hat der Gesetzgeber Mindestvergütungen für Anlagen bis zu 150 kW vorgesehen. Anlagen über 150 kW erhalten nur den Referenzmarktpreis. Die Mindestvergütung kommt nur zur Anwendung, wenn der Referenzmarktpreis darunter liegt. 

Der Grund für diese Änderung ist, dass die Vergütung künftig stärker am tatsächlichen Marktpreis orientiert wird. Betreiber von Produktionsanlagen bis 150 kW profitieren jedoch von einem Investitionsschutz (EnV Art.12). 

SAK Rückliefertarife 2026 ohne Herkunftsnachweis (HKN):

  • Photovoltaikanlagen < 30 kW:  Mindestvergütung 6 Rp./kWh 
  • Photovoltaikanlagen ≥ 30 kW mit Eigenverbrauch: anlagengrössenabhängige Mindestvergütung
    • < 30 kW: 6 Rp./kWh
    • ≥ 30 kW:  0.- Rp./kWh
    • Beispiel:  130 kW-Anlage -> 
      (6 Rp./kWh x 30 kW + 0 Rp./kWh x 100 kW) / 130 kW = Ø 1,38 Rp./kWh)
  • Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch ≥  30 kW:  6,2 Rp./kWh
    Wasserkraftanlagen: 12 Rp./kWh 

Für Anlagen bis 150 kW gilt entweder die Mindestvergütung oder der BFE-Referenzmarktpreis pro Quartal. Für Anlagen > 150 kW gilt ausschliesslich der BFE-Referenzmarktpreis.

Alle Rückliefertarife der SAK finden Sie in der Produktesammlung Energie unten:

Die ElCom (Eidgenössische Elektrizitätskommission), die staatliche Regulierungsbehörde, hat in der Weisung 4/2024 Vorgaben zur Kommunikation von Preiserhöhungen- und senkungen gemacht. Diese Vorgaben müssen von SAK – wie von allen Verteilnetzbetreibern der Schweiz – ab der Tarifpublikation 2025 detailliert umgesetzt werden. Die Umsetzung erfolgt jährlich und mit bestimmten Mindestvorgaben.

Wichtige Zusatzinformationen zum Schreiben «Mitteilung zu Tarifänderungen»:

  • Die Informationen betreffen die gesamten Netzkosten, inklusive der Kosten der höheren Spannungsebenen wie Mittelspannung, sowie die gesamten Energiekosten für die Grundversorgung der SAK (1. Seite der Mitteilung).
  • Zusätzlich müssen die Kundensegmente der Basiskundengruppe und der Gewerbekunden (Niederspannung) individuell und transparent über die Tarifänderungen informiert werden (2. und folgende Seiten der Mitteilung). 

Die Kommunikation an die SAK Endkunden erfolgt jährlich vor dem 30. November mit einem Schreiben, das voraussichtlich im Oktober versendet wird. 
Ab dem 1. September finden Sie alle Informationen untenstehend:

Der Messtarif wird aufgrund von Vorgaben aus der Mantelerlassumsetzung national eingeführt. Er betrifft die Kosten für die Messung (Stromzähler) und die Abrechnung der Messdaten. Ziel ist es, für die Kunden mehr Transparenz zu schaffen. Zudem werden die Kosten künftig verursachergerecht pro Kunde verrechnet.

Bis Ende 2025 sind diese Messkosten noch Bestandteil der Netzkosten. Ab dem 1. Januar 2026 werden die Messkosten aus den Netzkosten herausgerechnet und als separates Produkt bzw. als eigene Verrechnungsposition ausgewiesen.

SAK unterscheidet insgesamt vier verschiedene Messtarife. Diese werden jährlich neu festgelegt und bis spätestens 31. August veröffentlicht.

Ja, insgesamt werden vier verschiedene Messtarife unterschieden.

Folgende vier Messtarife sind je nach Ort und Art der Messung anwendbar:

Messart

Messort

Direktmessung*

Netzebene 7 (Niederspannung)

Wandlermessung**

Netzebene 7 (Niederspannung)

Wandlermessung**

Netzebene 5 und höher (Mittelspannung)

Virtuelle Messung***

Unabhängig

Alle Messtarife der SAK finden Sie in der Produktesammlung Netz (siehe unten).

Direktmessung*: F die meisten Privatkunden und teilweise Geschäftskunden (abhängig von der Leis-tungsfähigkeit des Anschlusses). Die Messung, erfolgt direkt, ohne Umrechnung oder Berechnung aus anderen Messwerten.

Wandlermessung** 
Vor allem für Geschäftskunden. Hohe Ströme werden mithilfe von Stromwandler auf ein niedrigeres Ni-veau reduziert, sodass sie zuverlässig gemessen werden können. Anwendung auf Niederspannung (Netzebene 7) und Mittelspannung (Netzebene 5).

Netzebene 7
Niederspannungsebene (NS) – Stromverteilung an Endverbraucher wie Haushalte und Geschäftskunden, ohne zwischengeschalteten Transformator (Transformierung erfolgt vorgelagert die SAK).   

Netzebene 5
Mittelspannungsebene (MS) - Übergabe an Industriekunden mit eigenem Transformator. 

Virtuelle Messung***
Messkonzept zur Erfassung von Energieverbrauch oder -erzeugung an einem virtuellen Messpunkt, der nicht physisch mit einem Zähler ausgestattet ist. Dazu werden mehrere physische Messungen mitei-nander kombiniert.

Anwendungsbeispiele:

  • Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)
  • Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
  • Gemeinschaftliche Photovoltaikanlagen
  • Zur Abbildung- und Messung von komplexen Ausgangslagen

Mit dieser Umstellung erfolgt eine Vereinfachung der Produktstruktur auf einen Einheitstarif und die Netzkosten werden verursachergerechter zugeordnet.  

Aufgrund einer anderen Kostenstruktur im Vergleich zu den Netzkosten (Spread Normallast/ Schwachlast) wird bei der Energie-Grundversorgung weiterhin das Doppeltarifmodell angewendet.

Kundinnen und Kunden erhalten dadurch mehr Flexibilität: Warmwasserboiler werden in Zukunft durch unsere externe Ansteuerung dauerhaft freigegeben und neu über den integrierten Thermostat geregelt. Der Boiler kann künftig jedoch auch individuell gesteuert werden, zum Beispiel abhängig von der eigenen Photovoltaikanlage zur Optimierung des Eigenverbrauchs oder über eine Zeitschaltuhr. Elektroboiler werden ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr zentral durch die SAK in der Nacht angesteuert. Kundinnen und Kunden können selbst entscheiden, wann Warmwasser erhitzt oder Elektrofahrzeuge geladen werden. Steuerbare Lasten können somit selbständig angesteuert und dadurch im Optimalfall der Eigenverbrauch gesteigert und die Stromkosten optimiert werden. Weiter können die Kunden ihre Elektrofahrzeuge, ohne tarifliche Auswirkungen auf die Netznutzungskosten, jederzeit laden.

Warmwasserboiler werden durch unsere externe Ansteuerung dauerhaft freigegeben (dies erfordert keine Installationsanpassung) und neu über den integrierten Thermostat geregelt. Der Boiler kann künftig jedoch auch individuell gesteuert werden, zum Beispiel abhängig von der eigenen Photovoltaikanlage zur Optimierung des Eigenverbrauachs oder über eine Zeitschaltuhr. 
Ist keine individuelle Steuerung vorhanden, kann der Boiler jederzeit – unabhängig von der Tageszeit – nachheizen. 

Die «solidarisierten Kosten über das Übertragungsnetz» sind Kosten, die schweizweit über das Übertragungsnetz auf alle Stromkunden verteilt werden. 

Ab dem 1. Januar 2026 werden diese Kosten erstmals direkt bei den Endkunden erhoben. Sie betragen 0,05 Rp./kWh. Diese neue Kostenkomponente wurde vom Parlament beschlossen und setzt sich derzeit aus 0,04 Rp./kWh für den Tarif für Netzverstärkungen sowie 0,01 Rp./kWh für die Überbrückungshilfe für die Stahlindustrie zusammen.

Mit dem SAK Kundenportal können Sie rund um die Uhr Ihre wichtigsten Anliegen bequem und sicher selbst erledigen. Im Kundenportal finden Sie viele hilfreiche Informationen wie Ihren Strombezug, Ihre Rechnungen, Ihre Lastgangdaten, Blindenergiewerte und vieles mehr. 
Nach einmaliger Registrierung können Sie einfach und kostenlos auf Ihre Daten zugreifen.

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Strom für private und unternehmen

Strompreise 2026

Hier finden Sie sämtliche Informationen zu den Strompreisentwicklungen 2026.  Informieren Sie sich detailliert zu Ihren individuellen Tarifen.

Strompreise 2026

 

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Freier Markt

Grosskunden (jährlicher Verbrauch >  100'000 kWh) im freien Markt können Ihre Stromprodukte frei wählen.

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