installationskontrolle

Sicherheit der elektrischen Installationen

Weil Strom gefährlich sein kann, sind Besitzer von elektrischen Anlagen verantwortlich – gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) – diese nach der Erstellung und dann in festgelegten Abständen überprüfen zu lassen.

Die Netzbetreiber haben den gesetzlichen Auftrag, das Register der Niederspannungsinstallationen zu führen und die Besitzer zu gegebenem Zeitpunkt aufzufordern, den Sicherheitsnachweis zu erbringen. Die Sicherheitsnachweise müssen zusammen mit den technischen Unterlagen von den Eigentümern oder ihren Vertretern aufbewahrt werden.

Vor der Übergabe der Installation an den Besitzer, überprüft der Elektroinstallateur die erstellten Anlagen im Rahmen einer betriebsinternen Schlusskontrolle und hält die Ergebnisse auf einem Sicherheitsnachweis fest. Bei Installationen in Gewerberäumen ist der Besitzer zudem verpflichtet, nach der Übernahme der Installation innerhalb von sechs Monaten eine unabhängige Abnahmekontrolle durch ein berechtigtes Kontrollorgan durchführen zu lassen.

ablauf einer neuinstallation oder installationsänderung

  1. Bei einem Neu- oder Umbau reicht der Elektroinstallateur beim Netzbetreiber eine Installationsanzeige zur Bewilligung ein.
  2. Der Netzbetreiber bewilligt die Installation, gegebenenfalls mit Massnahmen.
  3. Sofern notwendig, reicht der Elektroinstallateur eine Vorzeitige Inbetriebnahme ein, damit der Stromanschluss erstellt und ein Elektrizitätszähler installiert wird.
  4. Nach Beendigung der Arbeiten erstellt der Elektroinstallateur einem Sicherheitsnachweis, welcher dem Eigentümer und eine Kopie dem Netzbetreiber zugestellt wird. Die gesetzliche Verantwortung für die Einreichung dieser Unterlagen liegt beim Eigentümer der Anlage.

Bestehende Installationen sind von Gesetzes wegen in festgelegten Abständen von einem unabhängigen Kontrollorgan oder von einer akkreditierten Inspektionsstelle zu überprüfen. Die Aufforderung zur Periodischen Kontrolle erfolgt durch die Netzbetreiberin bzw. durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode.

Weitere Informationen sind im Tab «Allgemeines zu Installationskontrollen» zu entnehmen.

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die gemeldeten Installationen und Periodischen Kontrollen stichprobenweise zu prüfen. Das Gleiche gilt für Anlagen bei denen Grund zur Annahme besteht, dass sie der Verordnung nicht entsprechen.

Die Kosten der Stichprobenkontrollen sind vom Eigentümer der Installation zu tragen, wenn Mängel an der Installation festgestellt werden. Ist die Installation mängelfrei, so geht sie zu Lasten derjenigen Stelle, welche sie angeordnet hat.

Ihre Sicherheit

Jedes Jahr ereignen sich rund 300 Unfälle im Zusammenhang mit elektrischen Installationen. Davon enden etwa 5% mit dem Tod der betroffenen Personen.

Ihr Eigentum

Rund 10% aller Brände entstehen wegen fehlerhafter elektrischer Installation. Das sind jährlich bis zu 2000 Brandfälle, die mit einer gewissenhaften Kontrolle vermieden werden könnten.

Ihre Verantwortung

Als Eigentümer sind Sie von Gesetzes wegen verantwortlich für den Unterhalt und die Kontrolle Ihrer elektrischen Installationen. Wenn Sie diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, dürfen die Versicherungen im Schadensfall ihre Leistungen wegen Selbstverschulden kürzen.

Gesetzliche Grundlage für die Kontrolle

Sie erhalten von uns die Aufforderung, Ihre elektrischen Installationen kontrollieren zu lassen. Als Eigentümer sind Sie für die Sicherheit Ihrer Installation verantwortlich.

Seit dem Inkrafttreten der revidierten Niederspannungsinstallationsverordnung (NIV) am 1. Januar 2002 sind Sie als Eigentümer selber für die Überprüfung Ihrer elektrischen Installationen verantwortlich. Sie müssen die entsprechenden Kontrollen einem unabhängigen Kontrolleur bzw. Kontrollunternehmen in Auftrag geben. Wir unterstützen Sie dabei, indem wir Sie rechtzeitig an die Kontrollpflicht erinnern und Ihnen helfen, die Ausführung von Installationsarbeiten und die Durchführung der Installationskontrolle zu überwachen.

Was Sie das kostet

Die Kontrolle der elektrischen Installationen in Ihrem Wohnhaus durch einen ausgewiesenen Fachmann kostet rund 400 Franken alle 20 Jahre. Umgerechnet auf ein Jahr sind das etwa 20 Franken.

Die amtliche Kontrolle Ihrer Heizung kostet im Vergleich dazu jedes Jahr bis zu 100 Franken.

Die Investition in die Kontrolle der elektrischen Installationen ist also kaum der Rede wert. Unbezahlbar ist jedoch die Gewissheit, dass Ihre Installationen sicher sind und weder für Sie, Ihre Familie oder Ihre Mieter noch für Ihr Eigentum eine Gefahr darstellen. Gut angelegt ist das Geld für die Installationskontrolle auch dann, wenn tatsächlich etwas passieren sollte und die Versicherungen ohne Leistungskürzungen für alle Schäden aufkommen, weil Sie allen Ihren gesetzlichen Pflichten als Hauseigentümer nachgekommen sind.

Zusammen sind wir ein Team

Das von Ihnen gewählte Kontrollorgan kontrolliert den sicheren Zustand Ihrer Installation. Finden Sie Ihr Unternehmen für die Kontrolle: Kontrollfirmen

Wir als Netzbetreiberin (Elektrizitätswerk) erinnern Sie an die notwendigen Kontrollen und überwachen den Eingang der erforderlichen Sicherheitsnachweise der Installateure und Kontrolleure. Die Zuteilung der Kontrollperioden finden Sie hier: Kontrollperioden

Das ESTI sorgt zusammen mit dem Bundesamt für Energie BFE für die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsvorschriften. Die Niederspannungsinstallationsverordnung finden sie hier: NIV

Das aktuelle Verzeichnis der kontrollberechtigten Unternehmen finden Sie unter: vsek.ch  oder Verzeichnisse ESTI