Frequenzverhalten von Energieerzeugungsanlagen – Retrofit 2

ausgangslage

Energieerzeugungsanlagen (EEA) wie beispielsweise Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) müssen sich bei einer grösseren Abweichung der Normfrequenz vom Stromnetz trennen, um Schäden an diesen Anlagen zu verhindern. Die ersten Generationen von PV-Wechselrichtern trennen sich bei 50.2 Hz vom Netz, was mit der steigenden Anzahl von Anlagen zu einer Gefährdung der Netzstabilität führen kann. Wenn sich alle PV Anlagen Europas schlagartig und gleichzeitig vom Stromnetz trennen, könnte dies ein Blackout verursachen.

Diese sogenannte «50.2 Hz-Problematik» soll mit einem Retrofit entschärft werden. Das Ziel dieses Retrofit-Programms ist es, EEA mit den international festgelegten Parametern einzustellen, um im Falle einer Überfrequenz ihre Leistung gestaffelt zu reduzieren. Durch den verbreiteten Ausbau von PV-Anlagen in den letzten Jahren betrifft dies in erster Linie diese Technologie.

Die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom hat am 6. März 2018 in ihrer Weisung 1/2018 daher festgelegt, dass sich PV-Anlagen bei Abweichungen der Normfrequenz im Stromnetz gemäss den Vorgaben «Empfehlung Netzanschluss für Energieerzeugungsanlagen» (NA/EEA-CH 2014, Kapitel 7.4.3.4) oder gemäss «CH-Ländereinstellung» des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) verhalten müssen.

Im ersten Retrofit Programm wurden seit Sommer 2018 alle PV-Anlagen mit einer Anschlussleistung grösser oder gleich 100 kVA so umgerüstet, dass sie bei einer Frequenzabweichung die Stabilität des Stromnetzes nicht gefährden. Die ElCom hat nun die Umsetzung eines 2. Retrofit-Programms beschlossen, welches auch Anlagen mit einer Anschlussleistung grösser 30 kVA, die nach dem 31. Dezember 2010 installiert wurden, einschliesst.

Die Einhaltung der 50.2 Hz-Regelung ist seit dem Jahr 2014 in der Schweiz, und somit auch im SAK Netzgebiet, einzuhalten. 
Wo notwendig, kann in den meisten Fällen die Nachrüstung mittels eines Softwareupdates, respektive einer Einstellungsänderung am Wechselrichter durch eine qualifizierte Fachperson vorgenommen werden. 

massnahmen

Die Verteilnetzbetreiber in der Schweiz sind von Gesetzes wegen verpflichtet, einen sicheren Netzbetrieb sicherzustellen. Die Energieversorgungsunternehmen in der Schweiz wurden aus diesem Grund von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) beauftragt, die Einstellungen der in ihrem Netz befindlichen dezentralen EEA überprüfen und allenfalls anpassen zu lassen.

Dementsprechend werden die Anlagenbetreiber aufgefordert, die konforme Einstellung Ihrer Anlage bis Ende März 2021 der SAK zu melden.

Sind Anlagen nicht konform mit der 50.2 Hz-Regelung, so muss für diese PV-Anlagen in einem zweiten Schritt eine Nachrüstung erfolgen. Diese Nachrüstung muss bis Ende Oktober 2022 abgeschlossen sein.

Kontakt

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an mich wenden.

Stefan Egger

Telefon 071 229 54 51
stefan.egger@sak.ch