aktuelle informationen und unterlagen
Werkvorschriften
Die Werkvorschriften WV-CH2025 wurden vom Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) im Dezember 2025 veröffentlicht und treten bei der SAK per 1. Januar 2026 in Kraft. Sie definieren die verbindlichen technischen und organisatorischen Anforderungen an den Betrieb sowie den Ausbau der elektrischen Netzinfrastruktur im Versorgungsgebiet der SAK.
Für Elektropartner bilden die Werkvorschriften die zentrale Grundlage für die Planung, Ausführung und den Betrieb elektrischer Anlagen. Sie stellen sicher, dass Installationen einheitlich, sicher, normkonform und im Einklang mit den geltenden gesetzlichen sowie regulatorischen Vorgaben umgesetzt werden. Dies betrifft sowohl Neuinstallationen als auch Erweiterungen und Anpassungen bestehender Anlagen.
Die Werkvorschriften regeln unter anderem:
- technische Mindestanforderungen an elektrische Anlagen,
- Schnittstellen zwischen Kundenanlagen und dem Verteilnetz,
- organisatorische Abläufe und Zuständigkeiten,
- Melde- und Bewilligungsverfahren.
Massgebend ist stets die aktuell veröffentlichte Version der Werkvorschriften. Elektropartner sind angehalten, vor Projektbeginn zu prüfen, welche Fassung gültig ist, um Planungs- und Ausführungsfehler zu vermeiden. Die Dokumente werden bei Bedarf aktualisiert und den gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst.
SAK Netzanschlussbedingungen für MS- und NS-Anlagen
Die Netzanschlussbedingungen (NAB) der SAK für Mittel- und Niederspannungsanlagen wurden umfassend überarbeitet und treten per 1. Januar 2026 in Kraft. Die Anpassungen basieren insbesondere auf dem neuen Stromgesetz (Mantelerlass) sowie auf aktualisierten technischen Normen und regulatorischen Anforderungen.
Die NAB regeln die technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Anschluss von Anlagen an das Stromverteilnetz der SAK. Sie schaffen Klarheit über die Verantwortlichkeiten zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer und gewährleisten einen sicheren, stabilen und effizienten Netzbetrieb.
Inhaltlich umfassen die überarbeiteten Netzanschlussbedingungen unter anderem:
- Vorgaben zu garantierten Flexibilitäten im Strombezug und in der Einspeisung,
- Regelungen zu Eigenverbrauchslösungen und Gemeinschaftsmodellen,
- ein neues Tarifsystem für Messdienstleistungen,
- Bestimmungen zu Netzkostenbeiträgen,
- Einspeiselimitierungen für Photovoltaikanlagen.
Die bisherigen Technischen Bedingungen für Netzanschlüsse wurden vollständig in die NAB integriert. Damit stehen sämtliche relevanten Vorgaben konsolidiert in einem Dokument zur Verfügung. Elektropartner erhalten so eine klare und verbindliche Grundlage für die Projektierung und Umsetzung von Netzanschlüssen.
Neue Vermarktungsmöglichkeiten für dezentral produzierte Energie
Mit der Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen eröffnen sich für Betreiber dezentraler Energieerzeugungsanlagen neue Vermarktungsmöglichkeiten. Dies betrifft insbesondere Photovoltaikanlagen, aber auch weitere Formen dezentraler Stromerzeugung.
Die neuen Modelle ermöglichen eine flexiblere Nutzung der produzierten Energie und bieten zusätzliche Optionen für die Einspeisung, den Eigenverbrauch oder die Vermarktung von Überschüssen. Ziel ist es, die Integration dezentraler Anlagen ins Energiesystem weiter zu fördern und gleichzeitig wirtschaftlich attraktive Lösungen für Anlagenbetreiber bereitzustellen.
Zur Unterstützung der Elektropartner und Anlagenbetreiber stellt die SAK ergänzende Informationen sowie Erklärvideos zur Verfügung. Diese geben einen Überblick über die verfügbaren Vermarktungsmodelle, deren Voraussetzungen und Einsatzmöglichkeiten.
Die Informationen helfen dabei, die geeignete Vermarktungsform in Abhängigkeit von Anlagentyp, Nutzungskonzept und regulatorischen Vorgaben zu wählen.
Übersicht zu den SAK Messkonzepten
Die Messkonzepte der SAK bilden die Grundlage für die korrekte Erfassung, Zuordnung und Abrechnung von Energieflüssen. Sie berücksichtigen die zunehmende Komplexität moderner Energieanlagen, insbesondere durch dezentrale Erzeugung, Speicherlösungen, Smart Metering sowie unterschiedliche Formen des Eigenverbrauchs.
Die Messkonzepte definieren, wie Messstellen anzuordnen sind und welche Messverfahren in Abhängigkeit von der Anlagenkonfiguration zur Anwendung kommen. Sie stellen sicher, dass Energieflüsse transparent, nachvollziehbar und gesetzeskonform erfasst werden.
Typische Anwendungsfälle sind:
- Volleinspeisung und Überschusseinspeisung,
- Kaskadenschaltungen,
- Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV),
- Erweiterte Eigenverbrauchsgemeinschaften (EVG, LEG).
Die Messkonzepte sind auf die Netzanschlussbedingungen abgestimmt und werden gemäss den regulatorischen Vorgaben laufend weiterentwickelt. Sie unterstützen eine effiziente Prozessabwicklung von der Planung über den Rollout bis hin zur Abrechnung und schaffen die Basis für zukünftige digitale Services.
Information zu Störungen des SAKsmart PLC-Signals durch Hybridwechselrichter mit Batteriespeicher
Hybridwechselrichter mit Batteriespeicher werden zunehmend im Dauerbetrieb eingesetzt. Diese Betriebsweise kann das PLC-Signal (Powerline Communication) beeinflussen, welches für die Fernauslesung der Smart-Meter-Zähler im Rahmen von SAKsmart verwendet wird.
Störungen des PLC-Signals können die Kommunikation zwischen Zähler und System beeinträchtigen und zu Einschränkungen bei der automatisierten Datenerfassung führen. Um solche Beeinträchtigungen zu vermeiden, ist eine sorgfältige Planung bereits in der frühen Projektphase entscheidend.
Die SAK empfiehlt, bei der Auswahl von Hybridwechselrichtern und Batteriespeichern auf deren Taktfrequenzen zu achten und bei Bedarf geeignete Filterlösungen vorzusehen. Diese sollten idealerweise bereits in der Offertphase berücksichtigt und mit dem Netzbetreiber abgestimmt werden.
Die Kosten für notwendige Filterlösungen sind durch den Anlagenbetreiber zu tragen.
Update zu 24h-Freigabe für die Ladung von Elektroboilern und Elektroheizungen
Die SAK plant die Freigabe der Flexibilitäten für Elektroboiler und Elektroheizungen (ausgenommen Wärmepumpen), sodass diese Anlagen künftig rund um die Uhr betrieben werden können. Ziel ist es, den Kundinnen und Kunden mehr Flexibilität im Betrieb ihrer Anlagen zu ermöglichen.
Ursprünglich war die Einführung der 24h-Freigabe per 1. Januar 2026 vorgesehen. Aufgrund zahlreicher Rückmeldungen von Kundinnen und Kunden, Elektropartnern sowie Herstellern und der damit verbundenen kurzen Umsetzungsfrist hat die SAK entschieden, den Starttermin auf den 1. Mai 2026 zu verschieben.
Die zusätzliche Zeit ermöglicht es allen Beteiligten, notwendige Anpassungen an bestehenden Steuerungs- und Regelkonzepten sorgfältig umzusetzen und offene technische Fragen zu klären. Kundinnen und Kunden, die eine frühere Freigabe wünschen, haben die Möglichkeit, dies über das e-Portal zu melden.
Weitere Informationen sowie ergänzende FAQ werden laufend auf der Website ergänzt.