strompreise 2022 Unternehmen

Ihr jährlicher Gesamtenergiebezug ist grösser als 100'000 kWh.

Produkte und strompreise 2022

Für Unternehmen mit einem Gesamtenergiebezug über 100'000 KWh

 

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abgaben

Verrechnung und Ausweisung von gesetzlichen und sonstigen Abgaben


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systemdienstleistungen

Kosten für die Systemdienstleistungen (SDL) des Übertragungsnetzbetreibers (ÜNB)

 

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stromkennzeichnung

Informationen zur Herkunft der von uns gelieferten Energie


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Produkte und strompreise 2022

Attraktive und innovative Produkte, faire Preise und ein Service, der überzeugt – das und mehr macht die SAK zu einem zuverlässigen Partner für Ihr Unternehmen.

ihr strompreis Top

Gültig ab 1. Januar 2022

Energielieferungen für Grosskunden mit einem Jahresenergiebezug zwischen 100'000 kWh und 1'000'000 kWh mit separaten Arbeitspreisen für Normal- und Schwachlast. Weiter erfolgt eine Differenzierung der Arbeitspreise nach Sommer und Winter.

Energieprodukt T1 / T2
(Rp./kWh)
Arbeitspreis Winter T1: 8.50 | T2: 7.01
Arbeitspreis Sommer T1: 6.13 | T2: 5.36

 

 

 

 

Normallast (T1)
Montag bis Freitag: 07.00 bis 19.00 Uhr

Schwachlast (T2)
Während der übrigen Zeit.

Winter (Wi) : Januar bis März; Oktober bis Dezember.
Sommer (So) : April bis September.

Preisänderungen vorbehalten. Das Lieferverhältnis gilt auf unbestimmte Dauer.
Die Preise gelten vorbehältlich weiterer Beschlüsse der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom).

Das Energieprodukt Top ist ausschliesslich in Kombination mit unseren Netznutzungsprodukten SPN400P, SPN400PP oder SPN20 erhältlich. Die bezogene Energie darf nicht weiterveräussert werden, sondern ist alleinig für den Endverbrauch der Kunden bestimmt.

Marktangebot anfordern

ihr strompreis Pro

Gültig ab 1. Januar 2022

Energielieferungen für Grösstkunden ab einem Jahresenergiebezug von mehr als 1'000'000 kWh mit individuellen Arbeitspreisen für Normal- und Schwachlast. Weiter erfolgt eine Differenzierung der Arbeitspreise nach Sommer und Winter.

Energieprodukt T1 / T2
(Rp./kWh)
Arbeitspreis Winter T1: individuell| T2: individuell
Arbeitspreis Sommer T1: individuell | T2: individuell

 

 

 

 

Normallast (T1)
Montag bis Freitag: 07.00 bis 19.00 Uhr

Schwachlast (T2)
Während der übrigen Zeit.

Winter (Wi) : Januar bis März; Oktober bis Dezember.
Sommer (So) : April bis September.

Preisänderungen vorbehalten. Das Lieferverhältnis gilt auf unbestimmte Dauer.
Die Preise gelten vorbehältlich weiterer Beschlüsse der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom).

Das Energieprodukt Pro ist ausschliesslich in Kombination mit unseren Netznutzungsprodukten SPN400PP oder SPN20 erhältlich. Die bezogene Energie darf nicht weiterveräussert werden, sondern ist alleinig für den Endverbrauch der Kunden bestimmt. 

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eprofi: energiebeschaffung direkt am markt

Profitieren auch Sie mit Ihrem Unternehmen von den Preisbewegungen am Strommarkt. Die Möglichkeit hierzu bietet Ihnen mit unserem Produkt EProfi. Er ermöglicht Ihnen den Zugang zur Strombörse, bereits ab einem Jahresverbrauch von 100‘000 kWh.

Wie funktioniert EProfi?

Der Strombedarf Ihres Unternehmens wird in einen grossen Beschaffungspool eingebracht und gebündelt. Unsere Stromportfolio-Manager arbeiten nach einer klar definierten Strategie und decken so über viele Teilmengen den Jahresbedarf des Pools ein. Nutzen Sie die langjährige Erfahrung unserer Experten am Grosshandelsmarkt. So profitieren Sie von fallenden Kursen und die Risiken bei steigenden Marktpreisen bleiben begrenzt. In unserem Video erläutern wir Ihnen wie EProfi für Ihre optimierte Strombeschaffung arbeitet.

Ihr Nutzen

  • Strompreis exakt auf Ihr individuelles Lastprofil zugeschnitten
  • Feste Energiepreise immer für ein Jahr
  • Sie konzentrieren sich auf Ihre Kernaufgaben
  • Sie profitieren von sinkenden Marktpreisen, reduzieren Risiken bei Preisanstiegen und vermeiden Kosten durch Fehleinkäufe

ProM – Sichere Preise, exakt auf Sie abgestimmt

Mit ProM stimmen wir Ihren Strompreis präzise auf Ihr Lastprofil ab. Ihre eigene Verbrauchsstruktur bestimmt die Preisbildung – und nicht umgekehrt. Bei Bedarf erhalten Sie eine detaillierte und transparente Verbrauchs- und Kostendarstellung für Ihr Controlling sowie eine separate Ausweisung Ihres Netznutzungsentgeltes und Abgaben. Wir bieten feste Energiepreise für ein, zwei oder drei Jahre. Damit bleibt alles immer transparent und kalkulierbar.

Ihr Nutzen

  • Strompreis exakt auf Ihr individuelles Lastprofil zugeschnitten
  • Feste Energiepreise für ein bis drei Jahre
  • Persönliche Betreuung durch Ihren Kundenberater

Sie wünschen ein persönliches, individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Stromangebot?

Zusammen mit Ihnen finden wir das für Sie geeignete Angebot. Wir beraten und betreuen Sie ebenso kompetent wie individuell wenn es um die optimale Stromversorgung Ihres Unternehmens geht. Wir haben für Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch ab 100‘000 kWh und Branche das passende Angebot.

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Abgaben

Die Verrechnung und Ausweisung von gesetzlichen und sonstigen Abgaben erfolgt separat. Gesetzliche Abgaben werden zu den jeweils geltenden und publizierten Ansätzen verrechnet. Diese setzen sich aus den nachfolgenden Bestandteilen zusammen.

Netzzuschlag nach Art. 35 Abs. 1 EnG

Beinhaltet den Zuschlag auf dem Netznutzungsentgelt für das Übertragungsnetz gemäss Art. 35 Energiegesetz (EnG). Mit dem Netzzuschlag werden finanziert: Die Einspeiseprämie nach Artikel 21 im Einspeisevergütungssystem und die damit verbundenen Abwicklungskosten, die nicht durch Marktpreise gedeckten Kosten für Einspeisevergütungen nach bisherigem Recht, die nicht durch Marktpreise gedeckten Kosten für die Mehrkosten-Vergütungen nach Artikel 73 Absatz 4, die Einmalvergütung nach Artikel 25 und die Investitionsbeiträge nach den Artikeln 26 und 27, die Marktprämie für Elektrizität aus Grosswasserkraftanlagen nach Artikel 30, die Kosten der wettbewerblichen Ausschreibungen nach Artikel 32, die Geothermie-Erkundungsbeiträge und die Verluste aus Geothermie-Garantien nach Artikel 33, die Entschädigung nach Artikel 34, die jeweiligen Vollzugskosten, insbesondere die notwendigen Kosten der Vollzugsstelle, die Kosten des BFE, die diesem aus seinen Aufgaben gegenüber der Vollzugsstelle entstehen.

  • Der Ansatz für das Jahr 2022 beträgt: 2.30 Rp./kWh (exkl. MWST)

Die SAK hat aufgrund der veränderten Gesetzgebung die bisherige Einforderung und Auszahlung von freiwilligen Zuweisungen an die Gemeinden per Ende 2011 eingestellt. Die Abgeltung für den gesteigerten Gemeingebrauch erfolgt neu, gemäss individuellem Beschluss des Gemeinderates, durch eine Abgabe nach kantonalem Strassengesetz.

Die Abgaben an die Gemeinden werden eingefordert, sofern die versorgten Gemeinden einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss gefasst haben. Sie werden anhand der an Endkunden ausgespeisten Energiemenge in Kilowattstunden (kWh) erhoben.

Die SAK fordert diese Kosten ab 2013 auf der Netznutzungsrechnung unter der Position «Abgaben an Gemeinden» ein und leitet den Betrag an Ihre Gemeinde weiter.

Die Abgabehöhe der Gemeinden, welche per 1.1.2022 eine Abgabe erheben, entnehmen Sie bitte der Tabelle.

Gemeinde Kanton Abgabe Niederspannung
[Rp./kWh]
Abgabe Mittelspannung
[Rp./kWh]
Altstätten SG 1.05 1.05
Amden SG 0.60 -
Bad Ragaz SG 0.60 -
Bürglen TG 0.49 -
Degersheim SG 0.60 -
Eggersriet SG 0.60 -
Ernetschwil SG 0.60 -
Eschenbach SG 0.60 -
Flawil SG 0.60 -
Gams SG 0.60 -
Goldingen SG 0.60 -
Gommiswald SG 0.60 -
Kaltbrunn SG 0.60 -
Kirchberg SG 0.31 0.31
Lichtensteig SG 0.90 0.30
Muolen SG 0.60 -
Neckertal SG 0.60 -
Nesslau-Krummenau SG 0.60 -
Oberhelfenschwil SG 0.60 -
Oberriet SG 0.60 -
Oberuzwil SG 1.00 0.20
Pfäfers SG 0.60 -
Rieden SG 0.60 -
Rüthi SG 0.60 -
Sargans SG 0.60 -
St. Gallenkappel SG 0.60 -
Sennwald SG 0.60 -
Stein SG SG 0.60 -
Untereggen SG 0.60 -
Uznach SG 0.60 -
Uzwil SG 1.00 0.20
Weesen SG 0.60 -
Wil SG 0.3120 0.3120
Wildhaus-Alt St. Johann SG 0.60 -
Zuzwil SG 0.60 -

 

Systemdienstleistungen (SDL)

Die Kosten für die Systemdienstleistungen (SDL) des Übertragungsnetzbetreibers (ÜNB) werden vom nationalen ÜNB «swissgrid ag» situationsgerecht den Betreibern der verschiedenen Netzebenen mit Endverbrauchern direkt belastet. Die anfälligen Kosten für die von der nationalen Netzgesellschaft selbst erbrachten oder nach marktorientierten, diskriminierungsfreien und transparenten Verfahren beschafften Systemdienstleistungen, werden auf jede konsumierte Kilowattstunde (kWh) umgelegt. Es gelten jeweils die gesetzlich gültigen Ansätze. Systemdienstleistungen sind Bestandteil der Netznutzungsentgelte, werden jedoch separat ausgewiesen. 

  • Der Ansatz für das Jahr 2022 beträgt: 0.16 Rp./kWh (exkl. MWST)

stromkennzeichnung

Strom ist nicht gleich Strom. Anhand der gesetzlich vorgeschriebenen Stromkennzeichnung informieren wir Sie detailliert über die Herkunft der von uns gelieferten Energie.